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Eidgenössische Politik, Gesetzgebung

und

politische Literatur 1889.

I.

Allgemeine Situation. Aeusseres.

Das Jahr 1889 wird in der künftigen Geschichte der Schweiz eine Bedeutung behalten. Mit demselben ist die Eidgenossenschaft aus den ruhigeren Zeiten, in denen wesentlich die Früchte vorangehender Perioden eingesammelt und verzehrt wurden, heraus- und in eine bewegtere Zeit eingetreten. Zunächst haben ihr auswärtige Verwicklungen, in Verbindung mit dem stets bedrohlicher werdenden Zustande des europäischen Friedens, den Gedanken unerwartet rasch näher gelegt, dass es für jeden Staat, der ein Prinzip vertritt, geschichtlich gegeben und auch moralisch nothwendig ist, dasselbe von Zeit zu Zeit mit aller Kraft seines Volkes aufrechtzuhalten und dieser Aufgabe, soweit nöthig, das materielle Wohlbefinden unbedenklich zum Opfer zu bringen. Das ist die Verpflichtung, die namentlich den sog. Freistaaten obliegt, ohne deren beständige und willige Erfüllung jeder derselben noch der Degeneration und dem Untergange verfallen ist. Damit hängt unmittelbar zusammen eine schärfere Betonung der eigenen Individualität gegenüber dem durch den regeren Verkehr der Nationen und den materialistischen Charakter der jetzt zu Ende gehenden Epoche herbeigeführten gleichmässigen, gewissermassen universellen Geist der gebildeten Völker, der folgerichtig zu ihrer politischen Verschmelzung führt.

Der Gedanke, dass es nicht der Gang der Geschichte ist, die Menschheit in grossen, centralisirten und daher nothwendig autoritär beherrschten Staaten zu entwickeln, sondern dass Individualität, nicht Kollektivität, auch bei Völkern die höhere Daseinsform ist, beginnt aus der Verschwommenheit einer allgemeinen Weltkultur wieder deut

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licher hervorzutreten, und unser Volk erscheint uns, entgegen modernen Ansichten, die mitunter die Oberhand bei uns gewannen, in hohem Grade dazu berufen, die Idee einer scharf ausgeprägten historisch politischen Nationalität mit bestimmten Prinzipien und Aufgaben gegenüber allen Verschmelzungsversuchen mit grösseren, sprachlichen oder ökonomischen Gemeinschaften zu vertreten. Selbst im Auslande beginnt die Meinung Wurzel zu fassen, dass das schweizerische Volk ein separates Volk von ganz bestimmter, durch seine besondere Geschichte bedingter Eigenart bleiben müsse. Wir haben nicht ohne Interesse in einem deutschen Blatte bei Anlass der Gottfried Keller-Feier die folgenden wahren Worte gelesen, die noch vor kurzer Zeit nicht denkbar gewesen wären, nun aber als ein Zeichen derselben gelten dürfen.

« Das Schweizervolk bewahrt in sich viele ehrwürdige Tugenden, und Mängel, deren Keime sich weithin durch die Jahrhunderte verfolgen lassen. Jeder Kanton und jedes Gemeindewesen hat seine eigene, reichbewegte Geschichte. Wehrhafte Mauern umspannten den Leib und den Geist uralter Städte bis nahe in unsere Tage hinein. Soweit nicht die gemeinsamen Pflichten ein Zusammenwirken bedingen, behält jedes Glied dieses Volksganzen seine freie Selbständigkeit, an der alle Einzelnen ihren Antheil haben. Kein Land hat eine so starke und geschlossene Sitte, kein Volk eine so vielseitige Physiognomie, wie dieses. Anderwärts fuhr von jeher die autokratische Zucht wie ein Kamm über die Nationen und machte sie bis in die Tiefe fügsam und geschmeidig. Die Schule gibt ihnen ein gleiches Mass Wissen, der Kriegsdienst lehrt sie ein gleiches Mass bedingter Freiheit -- und wenn auf solche Weise das Menschenmaterial alle Räder des staatlichen Triebwerkes passirt hat, ergibt sich als Produkt eine Unsumme gleichgeglätteter Seelen, die man numeriren müsste, um sie voneinander unterscheiden zu können. Schroff, hart, spröde, kantig, widerstandsstark, trotzt dagegen das Schweizervolk in seiner Gesammtheit, wie in dem Gegendruck aller Einzelnen, jedem Einflusse, der ihm das Recht, sieh selber nach Kräften auszuleben, zu verkürzen drohte. »

Wir wollen dabei nicht untersuchen, ob das nicht überhaupt deutsche, namentlich süddeutsche Art ist und ob die Schweiz nicht den deutschen Stammes charakter, trotz

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