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wirthen traut man zu, dass sie über die innerhalb oder ausserhalb des Landes verkauften Waaren Buch führen. Am Ende jedes Vierteljahres senden sie ihre Berechnung mitsamt dem auf Grund derselben von ihnen selbst ausgerechneten Steuerbetrage an die Staatskasse ein. Man fürchtet nicht, dass das öffentliche Einkommen unter diesem Vertrauen leidet. Nun, dieselbe Einrichtung besteht noch heute bei der aus dem alten Pfundzoll hervorgegangenen Einkommens- und Erwerbssteuer. Noch heute schenkt man in Basel dem Steuerpflichtigen dieses schöne Vertrauen und überlässt es ihm, seine Steuerschuldigkeit nach Pflicht und Gewissen selbst zu bestimmen und die Höhe seiner Taxation erst durch den Betrag kund zu geben, den er an die Staatskasse abführt. Die Basler Einkommenssteuerregister enthalten vor der Erhebung keine Zahlen, sondern nur Namen. Einer Wissenschaft, welche das Selbstinteresse zur alleinigen Triebfeder alles wirthschaftlichen Thuns machte, mussten freilich derartige Einrichtungen um so unbegreiflicher erscheinen, je weniger sie dem Wesen des Staates gerecht zu werden vermochte und je mehr sie gerade in Besteuerungsfragen mit den schlechten Leidenschaften der Menschen argumentirte. Dass der kühl seinen Vortheil berechnende Kaufmann, nachdem er seinen Jahresabschluss gemacht, es als sittliche Pflicht empfinden könne, mit derselben Gewissenhaftigkeit, mit der er seine Rechnungen geführt, auch den Betrag auszumitteln, den er dem Staate schulde, schien ihr undenkbar. Der neueren Wissenschaft sind auch die wirthschaftlichen Akte verantwortliche Handlungen; sie erkennt im öffentlichen Leben keine andere Moral an als im privaten; sie baut ihre Schlüsse weder auf die guten noch auf die schlechten Instinkte im Menschen, sondern auf die möglichst exakte Beobachtung der Wirklichkeit. Darum ist für diese Erörterungen die vielleicht etwas unbequeme statistische Methode gewählt worden. Es ist versucht worden, das System der direkten Steuern Basels nicht nach der Korrektheit der einschlägigen Gesetzesparagraphen, sondern nach den thatsächlichen Verhältnissen, auf die sie Anwendung finden, und nach den Wirkungen, welche sie hervorbringen, zu beurtheilen. Denn im Steuerwesen ist viel mehr Sache der Convenienz, als man gewöhnlich glaubt. Die Wissenschaft kann nicht viel mehr thun, als die allgemeinen Grundsätze der Besteuerung nach der wirthschaftlichen Lei

stungsfähigkeit feststellen. Wie hoch aber das steuerfreie Existenzminimum bemessen, wie weit die Progression gesteigert, in welchem Verhältnisse das fundirte Einkommen höher belastet werden soll als das Arbeits- Einkommen, dies und manches andere wird sich niemals allgemein gültig und exakt bestimmen lassen. Hier bleibt der praktischen Zweckmässigkeit, dem gesunden Gefühl für das Rechte und Billige, der unbefangenen Würdigung der thatsächlichen Verhältnisse ein weites Feld. Aus der Art, wie diese Fragen von der Gesetzgebung entschieden werden, wird man immer Schlüsse auf den Zustand der öffentlichen Moral eines Landes und die Höhe seiner politischen Entwicklung ziehen können. Unsere Darstellung dürfte ergeben haben, dass Basel in diesen Dingen sein Urtheil ruhig erwarten darf. »

Wir unterzeichnen unserseits die letzten Worte und wünschen dieser guten Stadt, dem Eck- und Edelstein der Eidgenossenschaft, dass sie, unbeirrt von andern Auffassungen, wissenschaftlicher, oder nicht wissenschaftlicher Natur, bei ihrem Wesen und bei der Prosperität verbleibe, die ohne Zweifel zum guten Theil gerade in diesem Wesen ihre Ursache findet.

Ein Herr Maurice Reinhold von Stern postulirt in einer in Zürich erscheinenden Broschüre: «Alkohol und Sozialismus » ein « nüchternes, klassenbewusstes Proletariat ». Warum nicht ein nüchternes Volk? Dieses Klassenbewusstsein wäre bloss ein Teufel, der den andern austreibt; sonst aber ist das Schriftchen gut, abgesehen von der Phantasie, dass man die Arbeiter absichtlich mit Alkohol zu korrumpiren suche und dass sogar die Aerzte und Apotheker und die Tagesjuristen zum grossen Theil von den Alkohol-Spekulanten bestochen seien. Leider missbrauchen die Arbeiter die alkoholischen Getränke ganz freiwillig.

Ferner ist hier noch zu erwähnen: Pfr. Marthaler, « Ein Wort über die Gründung einer Trinker-Heilanstalt im Kanton Bern. »

Politische Gelegenheitsschriften sind: Prof. G. Vogt in Zürich: «Zur Tessiner Frage. » Prof. G. König in Bern: « Das Gesetz über die civilrechtlichen Verhältnisse der Niedergelassenen und Aufenthalter.» Prof. Zeerleder in Bern: «Gesammelte Artikel über das Schuldbetreibungs

und Konkursgesetz.» Prof. Hilty in Bern: «Die schweizerische Neutralität in ihrer heutigen Auffassung, mit französischer Uebersetzung von Prof. Mentha in Neuenburg. Anonym: «Gastfreundschaft und Hausrecht der Schweiz.. Nationalrath Schäppi: «Ein Beitrag zur richtigen Lösung der schweizerischen Hochschulfrage.» Bundesrichter Dr. Morel: << Der Gerichtstand in Ehescheidungssachen und der Vollzug ausländischer Scheidungsurtheile.» Pfarrer Cérésole: Aux soldats Suisses », eine patriotische Ansprache. Prof. Dändliker: «Hans Waldmann und die Zürcher Revolution von 1489. Pfr. Troxler: « Der Kulturkampf von 1863-1888. » Prof. v. Salis in Basel: « Die Bundesgesetze betr. die Erfindungspatente und den Schutz gewerblicher Muster und Modelle.» Fürsprecher Scherrer in St. Gallen, Präsident des Grütlivereins: Die schweizerische Haftpflichtgesetzge bung, im Auftrage des Centralkomite's des schweizerischen Grütlivereins bearbeitet ». Dr. Graf in Bern: «Ueber die Kalenderlitteratur der Schweiz und das Leben des berühmten Kalendermachers Jakob Rosius von Biel (geb. 1548). > Bernex: «De la procédure suivie en Suisse pour l'extradition des malfaiteurs aux pays étrangers», Preisschrift des Juristenvereins 1889.

Das Central-Aktionskomité für das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs liess eine kleine Flugschrift, betitelt << Ein Wort zur Aufklärung an das Schweizervolk zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs > erscheinen.

Doktordissertationen von politischem Inhalte sind uns bekannt geworden:

Jobin: «Essai sur la neutralité», in Nancy verfasst; Paul Pictet: «Etude sur le traité d'établissement entre la Suisse et la France »; Ch. Secretan: «De l'hypothèque sur les chemins de fer Meckenstock: « Quelques considérations sur le rôle de l'Etat dans le domaine économique et social»; Keller: «Das Volksinitiativrecht nach den schweizerischen Kantonsverfassungen. »

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Eine wirkliche «étude de science juridique pure, wie sie auf unserem, dem historisch-praktischen Theile der Juris prudenz zugeneigteren Boden nur selten wachsen, ist: <La règle de droit», von Prof. Ernest Roguin in Lausanne. Sie enthält übrigens auch Anderes, z. B. eine kurze Ausein

andersetzung über die Souveränetät im Bundesstaat. Etwas Aehnliches sind: Reg.-Rath Affolter in Solothurn: «Untersuchungen über das Wesen des Rechts und Prof. Hebler in Bern: «Elemente einer philosophischen Freiheitslehre. » Militärische Schriften: Von Oberst Hungerbühler in St. Gallen erschien ein Werk über die << schweizerische Infanterie-Taktik verglichen mit dem neuen deutschen Infanterie-Reglement »; von demselben: «Geschichtliche Entwicklung der Heeresorganisationen und der Infanterie-Taktik seit dem Mittelalter»; von Oberst Feiss in Bern ein « Lebrbuch für die Unteroffiziere der schweizerischen Infanterie. » Von Offizieren des Generalstabs ist ein «Handbuch für den schweizerischen Landsturm» herausgegeben worden.

Bürkli, A.: Ueber militärische Ausbildung der Offiziere in der alten Eidgenossenschaft. («Allgem. schweizerische Militärzeitung », Nr. 34 und 36.)

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Lecomte, Ferdinand, colonel: Le Général Jomini. vie et ses écrits. Esquisse biographique et stratégique. Troisième édition.

Zeitschriften: Eine neue werthvolle Zeitschrift hat im Juli dieses Jahres ihr Dasein begonnen: Die schweizerische Monatsschrift für Offiziere aller Waffen, von den Obersten Hungerbühler in St. Gallen und Bluntschli in Zürich redigirt.

Eine schweizerische litterarische Zeitschrift, « Die Leuchte» (Herausgeber E. Heller in Bern), die angekündigt war, ist dagegen bis jetzt noch nicht erschienen.

In Luzern ist ein katholisches Arbeiterblatt « für religiöse, sozialpolitische und fachwissenschaftliche Inte. ressen » unter dem Titel « Arbeiterpost» begründet

worden.

Neue Jahrbücher sind: Das Jahrbuch des Unterrichtswesens der Schweiz von Erziehungssekretär Grob.

Ein neues Urkundenbuch wurde von der Stadt Basel zur Subscription aufgelegt.

Ein Orts- und Bevölkerungslexikon der Schweiz von G. Lambelet, Beamten des eidg. statistischen Bureau's, ist erschienen.

Aus dem grossen Gebiete der Vorträge (« conférences »), wie sie namentlich in der französischen Schweiz (und

in der deutschen in Basel) gebräuchlich sind, heben wir diessmal als besonders bemerkenswerth hervor einen solchen von Prof. Na ville in Genf über die schlechte Litteratur». Mit Recht beklagt der gelehrte Philosoph dieses grosse Uebel. Wer aber schreibt sie? Hauptsächlich Leute, welche die französische Welt gelegentlich zu Ehrenlegionären oder Akademikern macht. Und wer liest sie? In allererster Linie wieder die ganze gebildete französische Gesellschaft. Wir kennen keine schlechteren Bücher, als 2. B. << Madame Bovary», von Flaubert; jeder gesunde Mensch, der diesen Roman liest, bekommt davon buchstäblich die Seekrankheit; er gilt aber für ein klassisches Werk der französischen Litteratur, und man muss es gelesen haben, um als gebildet zu erscheinen. Nicht viel besser sind einzelne Schriften von Renan, z. B. die Abbesse de Jouarre; von Zola wollen wir gar nicht reden, der zu den gelesensten Autoren der lateinischen Welt gehört. Ebenso wollen wir von der Unnatur der Werke von Bourget, Rod u. A., die jetzt en vogue sind, nicht reden, obwohl sie, allerdings in einem etwas andern Sinne, ebenso unmoralisch sind. Solange das so ist, nützen die Klagen wenig. Der Geschmack der Zeit muss sich ändern und vor allen Dingen müssen die «Pariser-Schweizer», wie die Berliner Zeitschrift Nation» eine sehr verbreitete Sorte unserer Mitbürger mit nicht unberechtigtem Spotte nennt, verschwinden, die nach einem (übrigens nicht originalen) Worte des jetzigen französischen Präsidenten zwei « Vaterländer», wovon eines in Paris, haben. Diese kolportiren am meisten diese schlechte Litteratur.

Als ein erstes Zeichen einer solchen wünschbaren Wendung, man könnte wohl sagen «Sanirung», der französischen Litteratur citiren wir mit besonderem Vergnügen: « La seconde jeunesse, journal d'un poète von Prof. V. Rossel in Bern. Das ist wieder natürlich und gut, ohne auf Effekte auszugehen.

Eine andere kleine Schrift, die eine ähnliche gesunde Weltanschauung enthält, betitelt sich «Pädagogische Ketzereien », von Dr. Ehrmann, Bezirksrabbiner in Baden. Wir hoffen, solche Ketzereien, nämlich die natürliche, einfache, auf Herzensbildung vornehmlich abzielende Erziehung, werden in Bälde zur Orthodoxie im Schulwesen werden. Es sprechen

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