Gefeß, betreffend die Sicherung der gemeinschaft, lichen Zollgrenze in den vom Zollgebiete theilen. waltung Elsaß. Lothringens. haushalts.Etats und des Landeshaus. das Etatsjahr 1879/80. haushalts für das Etatsjahr 1878/79 und des 1. Januar 1878 führung von Eingangszöllen auf Ma. waaren und andere Konsumtibilien. Nachtrags zum Reichshaushalts - Etat für das Étatsjahr 1879/80. führung von Eingangszöllen auf Tabad und Tabadfabrikaten. von Teterchen nach Diedenhofen und von Falk. Reichsschaßamts. Zollgebiets und den Ertrag der Zölle und der Zabadsteuer. achverständigenvereine. 16. 1879. 19. Juli. 21. 23. 23. 31. 23. 2. Septbr. 3. 1879. 26. Juli. Gefeß, betreffend die Steuerfreiheit des Branntweins zu gewerblichen Zwecken. 26. Geset, betreffend die Statistik des Waaren. vertebrs" des deutschen Rollgebiets mit dem Auslande. handlungen eines Schuldners außerhalb des Konkursverfahrens. 30. Juli. Geset, betreffend die Abänderung einiger Be. stimmungen der Gewerbeordnung. rung des Gefeßes, betreffend die Verfassung vom 4. Juli 1879. Verordnung, betreffend die Uebertragung landes. herrlicher Befugnisse auf den Statt. halter in Elsaß. Lothringen. Bundesraths. Bekanntmachung, betreffend die Einlösung der Banknoten der Sädysischen Bank. 30. Verordnung, betreffend die Uebertragung preußi. fer Rechtssachen auf das Reichsgericht. 30. Verordnung, betreffend die Uebertragung badi. fcher Rechtssachen auf das Reichsgericht. 30. Verordnung, betreffend die Uebertragung hessi. cher Rechtssachen auf das Reichsgericht. 30. Verordnung, betreffend die Uebertragung olden. burgischer Rechtssachen auf das Reichsgericht. Verordnung, betreffend die Uebertragung sachsen. scher Rechtssachen auf das Reichsgericht. Verordnung, betreffend die Uebertragung anhal. tischer Rechtssachen auf das Reichsgericht. 30. Verordnung, betreffend die Uebertragung schwarz. burg.fondershausenfcher Rechtssachen auf das Reichsgericht. 30. Verordnung, betreffend die Uebertragung schwarz. burg.rudolftädtischer Rechtssachen auf das Reichsgericht. 286. VIII Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1879. Verordnung, betreffend die Uebertragung wal. dedicher Rechtssachen auf das Reichsgericht. Verordnung, betreffend die Uebertragung schaum. burg.lippischer Rechtssachen auf das Reichs. gericht. Verordnung, betreffend die Zuweisung rechtshän giger Sachen aus den drei freien Hanse. Hådten an das Reichsgericht. Verordnung, betreffend die Zuständigkeit des Reichs. gerichts in Streitigkeiten über die Zulas. figkeit des Rechtsweges in bremischen Sachen. Verordnung, betreffend die Einrichtung von Hülfs. senaten bei dem Reichsgericht. Verordnung, betreffend die Begründung der Revision in bürgerlichen Rechtsstreitig. feiten. Bekanntmachung, betreffend die gegenseitige zu. laffung von Staatsangehörigen des Deutschen Reichs und Italiens zum Armenrecht. Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundesrath. Verordnung, betreffend das Verbot der Ein. fuhr von Reben und sonstigen Theilen des Weinstod 8. Verordnung, betreffend die Abänderung beo ziehungsweise Ergänzung der Bestimmungen über die Lagegelder, Fuhrkosten und Umzugskosten der Reichsbeamten. Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrath. Allerhöchster Erlaß, betreffend die Benennung des Reichskanzler. Amts und den Titel des Vorstandes dieser Behörde. Nr. Nr. bes bes Ser Seiten. Stüds. Iseges 2. 33. 1340. 295. 33. 1341. 296. 33. 1342. 297. 33. 1343. 298. 33. 1344. 299. 33. 1345. 299-302. 35. 1349. 312. 34. 1347. 304-306. 34. 1346. 303. 36. 1350. 313-315. 37. 1354. 322. 37. 1353. 321. Reichs-Gesetblatt . No 1. Juhalt: Berordnung, betreffend die Einberufung des Reichstag8. S. 1. – Belanntmadung, betreffend Berichtigungen des deutschen Lerte des Auslieferungsvertrages mit Belgien. S. 2. (Nr. 1276.) Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags. Vom 23. Januar 1879, Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen auf Grund des Artikels 12 der Verfassung, im Namen des Reichs, was folgt: Der Reichstag wird berufen, am 12. Februar dieses Jahres in Berlin zusammenzutreten, und beauftragen Wir den Reichskanzler mit' den zu diesem Zwede nöthigen Vorbereitungen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrudtem Kaiserlichen Jnsiegel. Gegeben Berlin, den 23. Januar 1879. (L. S.) Wilhelm. Reichs. Gefeßbl. 1879. 1 Ausgegeben zu Berlin ben 28. Januar 1879, (Nr. 1277.) Bekanntmachung, betreffend drei zwisdhen dem Deutschen Reich und Belgien vereinbarte Berichtigungen des deutschen Leytes des Auslieferungsvertrages den deutschen Tert des Auslieferungsvertrages zwischen dem Deutschen Reich und Belgien vom 24. Dezember 1874 (Reichs-Gesegbl. von 1875 S. 73 ff.) haben sich drei Fehler eingeschlichen, welche nach stattgehabter Verständigung zwischen den vertragenden Theilen folgendermaßen berichtigt werden: 1. Jm Artikel 1 Ziffer 7 wird das Wort derselben" durch das Wort desselben" erset. Wort „aufgeschoben" erfekt. ,,Der wegen einer in Art. 1 und 2"..... u. f. w. ,,Der wegen einer der in Art. 1 und 2"..... u. . w. Berlin, den 29. Dezember 1878. Herausgegeben im Reichelangler. Umt. |