Gesetz, betreffend die Sicherung der gemeinschaft lichen Zollgrenze in den vom Zollgebiete ausgeschlossenen bremischen Gebiets. Geset, betreffend die Verfassung und die Ver. Gesetz, betreffend Abänderungen des Reichs. haushalts Etats und des Landeshaus. Gesetz, betreffend die Kontrole des Reichs. haushalts für das Etatsjahr 1878/79 und des Landeshaushalts von Elsaß-Lothringen für die Rechnungsperiode vom 31. März 1879. Bekanntmachung, betreffend die vorläufige Ein. führung von Eingangszöllen auf Ma. terial und Specerei, auch Konditor. waaren und andere Konsumtibilien. Gesez, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reichshaushalts - Etat Bekanntmachung, betreffend die vorläufige Ein. führung von Eingangszöllen auf Taback Gebührenordnung für Rechtsanwälte. Gesek, betreffend den Bau von Eisenbahnen. von Teterchen nach Diedenhofen und von Buchsweiler nach Schweighausen, sowie den Ausbau des zweiten Geleises zwischen Verordnung, betreffend die Uebertragung wal deckscher Rechtssachen auf das Reichsgericht. Verordnung, betreffend die Uebertragung schaum- burg lippischer Rechtssachen auf das Reichs. Verordnung, betreffend die Zuweisung rechtshän- giger Sachen aus den drei freien Hanse- Verordnung, betreffend die Zuständigkeit des Reichs. gerichts in Streitigkeiten über die Zuläs. figkeit des Rechtsweges in bremischen Verordnung, betreffend die Einrichtung von Hülfs, senaten bei dem Reichsgericht. Verordnung, betreffend die Begründung der Revision in bürgerlichen Rechtsstreitig. Bekanntmachung, betreffend die gegenseitige Zu. lassung von Staatsangehörigen des Reichs-Gesehblatt. No 1. Inhalt: Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags. S. 1. Bekanntmachung, betreffend Berichtigungen des deutschen Textes des Auslieferungsvertrages mit Belgien. S. 2. (Nr. 1276.) Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags. Vom 23. Januar 1879. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 20. verordnen auf Grund des Artikels 12 der Verfassung, im Namen des Reichs, was folgt: Der Reichstag wird berufen, am 12. Februar dieses Jahres in Berlin zusammenzutreten, und beauftragen Wir den Reichskanzler mit den zu diesem Swede nöthigen Vorbereitungen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Infiegel. Gegeben Berlin, den 23. Januar 1879. (Nr. 1277.) Bekanntmachung, betreffend drei zwischen dem Deutschen Reich und Belgien vereinbarte Berichtigungen des deutschen Textes des Auslieferungsvertrages vom 24. Dezember 1874 (Reichs- Geseßbl. 1875 S. 73 ff.). Vom 29. Dezember 1878. In den deutschen Text des Auslieferungsvertrages zwischen dem Deutschen Reich und Belgien vom 24. Dezember 1874 (Reichs-Gesezbl. von 1875 .73 ff.) haben sich drei Fehler eingeschlichen, welche nach stattgehabter Verständigung zwischen den vertragenden Theilen folgendermaßen berichtigt werden: 1. Jm Artikel 1 Ziffer 7 wird das Wort derselben" durch das Wort ,,desselben" ersetzt. 2. Jm Artikel 4 am Schluß wird das Wort „aufgehoben“ durch das Wort aufgeschoben“ erseßt. 3. Der Eingang des Artikels 9 hat anstatt: "Der wegen einer in Art. 1 und 2"..... u. s. w. zu lauten wie folgt: "Der wegen einer der in Art. 1 und 2"..... u. s. w. Berlin, den 29. Dezember 1878. In Vertretung des Reichskanzlers: v. Bülow. Herausgegeben im Reichskanzler- Amt. Berlin, gedruckt in der vormaligen Geheimen Ober. Hofbuchdruckerei (unter Reichsverwaltung). |