[ Makler, die mit dänischen Häusern in Verbindung stehen, sollen nicht bezahlt werden. 13) Keine Kornart soll zu einem übermäßigen Preise verkauft werden. 14) Alle Isländer sind bis zum 1. Juli 1810 von der Hålfte ihrer Abgaben befreyt. -15) Die Einwohner können sich ununterbrochen von Ort zu Ort begeben und handeln, mit wem sie wollen, ausge= nommen mit dånischen Kaufleuten, die sich nicht in Island niedergelassen haben. 16) So lange, bis die Eingebornen ihre Repräsentan= ten eingesendet haben, sollen alle Beamten ihre Besoldung von mir erhalten. ۱ 17) Keiner soll nach Versammlung der Repräsentanten gerichtet oder verurtheilt werden, als wenn ihn 12 seiner Mitbürger strafwurdig erklären. 18) Alle Kommunikation mit dänischen Schiffen wird verboten; hinführo soll Sorge getragen werden, daß die Insel immer auf ein Jahr mit Korn versehen ist. 19) Kein Isländer soll einen Dånen beleidigen, weil er ein Dåne ist. 20) Die Anzahl der Repräsentanten sind drey vom süde lichen Amte, einer vom istlichen, zwey vom nördlichen und zwey vom westlichen. *) Unterz. I. Jürgensen. *) I. Jurgensen selbst entschuldigt die Konfiskation alles dänischen Eigenthums damit, daß das Land äußerst arm ges. worden wäre, wenn man die Wegführung eines solchen Eis genthums erlaubt hatte, da alle Güter und Waaren auf der Insel, sie mochten in den Vorrathshäusern liegen, oder selbst bey dem armen Bauer auf dem Lande seyn, den Dänen ges hörten, und die niedere Klasse tief an die danischen Makler verschuldet wäre. Es sey auch eben so gerecht als angemes sen, alles dieses öffentliche und Privat-Eigenthum zuruckzuhalten, denn Island besike einige Kapitalien in Kopenhagen, / 1 Am Abend des nåmlichen Tages erschien die zweyte Proklamation, welche viel weiter ging als die erste, und Mr. Jürgensen bezog das Haus der Regierung, und ließ in dem dortigen Bureaux alle offentliche Geschäfte, wie gewöhn= lich, verwalten. Die Besoldungen der verschiedenen Regierung-Beamten wurden ausgezahlt, wiewol sie mit den neuen Einrichtungen so wenig zufrieden schienen, daß einige der vornehmsten ihre Stelle aufgaben. Einige wenige, die aber auch mit der vorigen Regierung unzufrieden waren, erkläre ten ihre individuelle Abneigung dagegen, daß man eine repu= blikanische Verfassung einführen wolle, da ein Eyland, dem die Natur alle innern Hülsquellen versagt habe, in einen Zu= stand der Unabhängigkeit versekt worden sey, indem es keine Mittel finde, sich zu erhalten. Der Tatsvord und der Amt= mann des westlichen Theils (Magnus und Henric Ste phensen) erklärten ihren Wunsch, ihre Geschäfte nur für das laufende Jahr und nach den Landes Gesezen zu verrich ten. Dagegen unterzeichneten bey der jährlichen Kirchen: versammlung sowol der Bischoff als viele von der Geistlichkeit ein Dokument, in dem sie ihre Zufriedenheit mit der gegenwärtigen Lage der Dinge, und ihre Absicht, sie aufrecht zu halten erklärten, auch alle Klassen des Volks auffor= derten, das Nämliche zu thun. Viele Eingeborne kamen für welche es eine Art von Aequivalent verlangen könne. Vor einigen Jahren erfolgte nämlich ein schrecklicher Ausbruch des Berges Hekla, wodurch viele Menschen umkamen, und Andre alles Ihrige verloren. In Dänemark und andern Ländern wurde auf Subscription eine große Summe Geldes zusammens gebracht, um die armen Isländer zu unterstüken, und in Kopenhagen deponirt. Die Summen, welche zu diesem Zweck zusammengebracht sind, sind nie an die Isländer ausgezahlt sondern von der dänischen Regierung zurückbehalten. Dez Kopenhagener Hof könne also die danischen Kaufleute reichlich aus den Isländischen Fonds entschadigen. 1 auch in Gemäßheit des 10ten Artikels der lektern Proklamas tion, um ihre Dienste zur Errichtung eines Korps von Sol= daten anzubieten, aber aus Mangel einer hinreichenden An= zahl von Waffen (denn ungeachtet einer Haussuchung in Reiz kavik am Tage nach der Verhaftung des Grafen Trampe, fand man nur 20 bis 30 alte Gewehre, die meistens un= brauchbar waren, nebst einigen wenigen Såbeln und Pistolen) beschränkte man die Anzahl der Angeworbenen auf 8 Marn, die in grûnen Uniformen, mit Såbeln und Pistolen bewaff= net und gut beritten, das Land in verschiedenen Richtungen durchstreiften, die Dånen in Furcht sekten, und dem neuen Gouverneur sehr nüklich wurden, indem sie sich des zu konfiscirenden Eigenthums bemächtigten. Als ein andrer Akt der Autoritat, und um die Milde der neuen Regierung zu zeigen, wurden Gefangene aus dem Tugt: Huus oder Zuchthaus, einem der bedeutendsten Gebäude der Stadt, bez frent, und dies Haus selbst in Baraken für die Soldaten verwandelt. Einige derselben wurden sogleich gebraucht, um zwey Civilbeamte zu verhaften, den Landyogt Frydenz berg und den Assessor Einersen, wovon der Erstere eine Nacht, der Lektere 8 bis 10 Tage im Arrest blieb, beyde, weil man sie beschuldigte, an der Spike einer Verschwörung zu stehen, um nach der Verhaftung der Englånder in der Stadt die Margaret and Anne anzugreifen, und die Mann= schaft zu Gefangenen zu machen. Alle Laden und Waarenla= ger in Reikavik, die nicht in Island ansässigen Dånen gehör= ten, wurden gleich am ersten Tage in Beschlag genommen, und der Inhalt konsiscirt, auch Abgeordnete nach den vers schiednen Orten geschickt, um das Nämliche auszurichten. Nachdem Hr. Jürgensen sich noch in den Besik der höch= sten Gewalt gesezt, und den Titel Sr. Excellenz, Protektor von Island, Oberbefehlshaber zu Lande und zur See angez nommen hatte, erließ er am 11. Juli eine neue Proklama= tion, in deren erstem Artikel er erklärte; 1 Wir Jürgen Jürgensen haben selbst die Regierung übernommen, bis eine ordentliche Konstitution von den Res pråsentanten abgefasst werden kann, und zwar mit der Ge= walt, mit fremden Potentaten Krieg zu führen und Frieden zu schließen. Im 2ten Artikel heißt es, daß die Armee (nach dem obigen aus 8 Eingebornen bestehend) ihn zu ihrem An= führer und Chef des ganzen Kriegs - Departements ernannt habe; im zten Artikel wird eine neue Flagge, bestehend aus drey Stockfischen im dunkelblauen Grunde, errichtet, deren, Ehre Herr Jurgensen mit Blut und Leben zu vertheidigen verspricht; im 4ten verbietet er das alte Siegel des Landes, und befiehlt, sein eignes Privat-Siegel (I. I.) zu gebrau chen, bis die Repräsentanten des Volks wegen eines neuen übereingekommen sind; in dem 5ten wird die, den Civilbeamten zugestandene, Frist, um ihren Gehorsam oder ihre Abdankung zu erklären, auf 10 Tage für die nächsten, und vier Wochen für die entferntesten Theile des Landes bestimmt, nach welcher Zeit Alle, die keine Eklärung abgegeben haben, von ihren Bedienungen zu suspendiren sind; der 6te Artikel befiehlt, alle Beamten, die resigniren würden, nach den Westmannå:Der (den Westmann = Inseln) zu verweisen, bis sich eine Gelegenheit findet, sie nach Kopenhagen zu convoyiren. Der 7te verspricht dem Theile der Geistlichkeit, der sich für ihn erklärt, daß ihre Umstände verbessert werden sollen; der 8te wiederholt den Befehl, die Insel in Vertheidigung-Zu= stand zu sehen; der gte erklärt die Absendung eines Gesandten an Se. brittische Majestät, um Frieden zu schließen; der 10te bestimmt die Rechte und Pflichten der in Island befindlichen brittischen Unterthanen; der IIte erklärt, daß nur Islånder zu Staatsåmtern befördert werden sollen; der 12te, daß Herr Jürgensen in seinem Posten zu verbleiben gedenke, bis eine ordentliche Konstitution eingefuhrt sen; der 13te befiehlt wieder die Konfiskation des dänischen Eigenthums, welche der 14te den Amtmånnern auszuführen gebie A 1 1 tet; aus dem 15ten ersehen wir, daß einige Civilbeamte, um sich gegen den Unwillen ihres Herrn des Königs zu sichern, den Wunsch ausgedrückt haben, man michte sie zur Ausübung ihrer Staatsåmter zwingen. Der 16te ist bestimmt, die Autoritat des neuen Gouverneurs aufrecht zu erhalten, in= dem er jedes unehrerbietige Benehmen gegen seine Person verz bietet; der 17te endlich erklärt, daß die Geseke und Verordnungen in Kraft bleiben, bis die neue Konstitution bekannt gemacht ist; ausgenommen daß es jedem Isländer erlaubt sey, ohne Paß von dem Amtmann oder andern Autoritäten sich von einem Orte zum andern zu begeben; ferner ist es bes stimmt, daß alle Urtheile und Bescheide vor ihrer Erekution von Mr. Jürgensen unterzeichnet seyn müssen. *) Die Isländischen Farben, welche diese Proklamation bestimmte, bestanden in drey Stockfischen im dunkelblauen Felde (das ist auch das alte achte Wappen von Island), und sie wurden bald darauf auf einem dortigen Waarenlager uns ter dem Gruße von II Kanonenschussen der Margaret and Anne aufgepflanzt, auch nachher bey festlichen Gelegenheiten und an Sonntagen aufgesteckt. Hierauf reisete Herr Jürs gensen, vielleicht eben sowol um zu sehen, welche Waa= ren man zum Einkauf finden könne, als um auf die gehd *) Sowol Graf Trampe als der Tatsvord hielten diese Erlaubnisi, ohne Paf von einem Orte zum andern zu reisen, für eine Begünstigung aller verdächtigen Personen und Missethå= ter, Jürgensen aber hält sie um so mehr für gerecht und nothwendig, da nach dem bisherigen Geseke Keiner sich ohne schriftliche Erlaubniß eines Beamten von einem Orte zum andern begeben konnte; daher ereignete es sich oft, daß dieser Beamte auf keine andre Bedingung einen Paß ausstelleu woll= te, als wenn der Bauer versprach, die nothwendigen LebensBedürfnisse für seine Familie von einem bestimmten Manne zu kaufen, dem er sie vielleicht doppelt so theuer als andern bezahlen musste. 1 |