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wahrt, mit denen er seine Matrosen anredete.,,nfre Pflicht ist, für das Vaterland zu streiten, in welche Hände auch die Regierung fallen mag."

,,Uebrigens bedarf es keiner fremden Beyspiele. Wäh› rend der ersten Jahre unsrer Revolution, als Frankreich uns ter der verabscheuten Schreckens-Regierung seufzte, wurden dennoch die Tapfern geehrt, die der Stimme, der Führer des Staats gehorsam, in den Tod gingen, um die Feinde ihres Vaterlandes zurückzutreiben. Von jenen Zeiten hat die Gez schichte schon gesagt:,,die Ehre von Frankreich hatte sich in die Lager geflüchtet."

,,Wenn die Unterwerfung unter die nach dem 20. März eingefeßte Regierung als ein Verbrechen angesehen werden kann, so wäre die ganze Nation strafbar. Die Zahl derer, die Frankreich verlassen haben, um sich der Gewalt des Usurpators zu entziehen, ist sehr gering.

,,Es ist wohl unnöthig, zu beweisen, daß die Bürger, die sich der bestehenden Ordnung unterworfen haben, durch die Umstände gerechtfertigt sind. Der König hat diesen Grundfaß in seiner Proklamation vóm 28. Juni anerkannt; er sicht nur solche als nicht zu entschuldigen an, die als Anstifter und Urheber des Komplotts, das ihn zur Entfernung aus Frankreich gezwungen hat, angesehen werden müssen; er will alle Ereignisse, die feit seiner Abreise von Lille bis zu seinem Einzug in Cambrai stattgehabt haben, mit einem Schleier bes decken.

,,Da ich nun dem erwähnten Komplott, wie mein Betragen beweist, ganz fremd bin, und der unrechtmäßigen Regierung nur in dem Zwischenraum der beyden erwähnten Epochen gedient habe, wie konnte man mich in der Ordonnanz vom 24. Juli begreifen, da meine Sicherheit auf meiner Uns fchuld und auf dem Versprechen des Königs beruhte?

,,Mein Betragen seit jener Proklamation des Königs kann mich der Gnade Sr. Majeståt nicht beraubt haben. Die

Armee und die Hauptstadt kennen dasselbe, und es könnte vielleicht hinreichen) um mir das Wohlwollen des Monarchen wieder zu erwerben.

,,Das Ministerium håtte den König benachrichtigen fol len, daß schon vor dem 28. Juni und unmittelbar nach Bo: naparte's Abdankung, sobald ich meine Meinung frey er flåren konnte, alle meine, sogar mit Gefahr verbundene, Bemühungen dahin gerichtet waren, die Truppen, die Bürger und die Staats-Behörden unserm rechtmäßigen Fürsten wieder zu nähern. Während die Faktionen über die Frage debattirten, wem man die französische Krone übertragen sollte, die man für erledigt hielt, zauderte ich nicht einen Augenblick, die Rechte der Bourbonen anzuerkennen und zu proklamiz ren. Ich that es mitten in der Pairskammer, in der Sißung der provisorischen Regierung, in Gegenwart aller, im Königreich versammelten, Generale, welche über die Vertheidigung von Paris berathschlagten. Ist es nöthig, zu erwähnen, daß mein freymüthiges Bestreben, zu zeigen, daß Frankreichs Glück nur von der schnellen Unterwerfung unter den König abhänge, mich der Regierung verdächtig machte, und mir meine Abberufung von der Armee zuzog, deren Ober: befehl dem Marschall Grouchy übertragen wurde?

,,Ist denn mein Name an die Spiße einer Proscription= liste gesezt worden, weil ich beynahe allein in einem so kriti schen Augenblick den Muth hatte, das wieder freygewordene Frankreich zu seiner Pflicht zurückzurufen ? “

Wenn aber alle diese Gründe keinen Eingang finden foll ten, so begehrt der Marschall ohne Verzug vor ein Gericht gestellt zu werden, das über sein Schicksal sprechen soll. Er verlangt diesen Akt der Gerechtigkeit als eine Wohlthat, weil dies ihm das sicherste Mittel zu seyn scheint, seine Unschuld feyerlich zu beurkunden. Diese Wohlthat, sagt er, sey ihm

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durch alle Geseße zugestanden, und er könne von Sr. Maj. eines so heiligen Rechts nicht beraubt werden.

Er schließt mit der Versicherung,,,daß, welches auch sein Schicksal seyn möge, er immer ein treuer Unterthan des Kdnigs bleiben, seine Tugenden bewundern und immer bereit feyn werde, auf den ersten Wink sein Leben für seinen Fürs ften und sein Vaterland zu wagen. Seine Devise sey stets gewesen:,,Thue, was du sollst, geschehe dann, was da wolle." Er habe dieselbe unter allen politischen Stürmen nie aus den Augen verloren, und sein Gewissen sage ihm, daß er derselben treu bleiben müsse."

VI.

Kleine historische Denkwürdigkeiten.

Zur Geschichte der Schlacht bey Trafalgar. *)

Als vor der Schlacht von Trafalgar der Befehl kam, die Schiffe in segelfertigen Stand zu sehen, wurden alle Männer, besonders diejenigen, die an den Seedienst gewohnt waren, zur Bemannung des spanischen Geschwaders gepresst. Der große Verlust in jenem Kampf traf daher vorzüglich die Bewohner von Cadiz, wo zahllose Wittwen und Waisen den Tod von Gatten und Våtern beweinten. Die Bewohner der Stadt haben mir oft mit unbeschreiblicher Bewegung die Besorgnisse, die Hoffnungen, die Unruhe, und die Trauer geschildert, wovon Alle erfüllt waren in den wenigen denkwürdigen Tagen, als die vereinten Geschwader von Frankreich und Spanien unter den Gebeten und Segenswünschen des Volks von Cadiz absegelten, in der eitlen Hoffnung, einen Feind zu schlagen, der sie so lange in ihren eignen Vesten eingesperrt hatte. An dem Lage, als die Schiffe abfegelten, war Alles voll Erwartung und Unruhe. Am folgenden Tage wuchs die Qual der Unges wißheit, und die Regungen des Volks stiegen zu einer Art von Wahnsinn. Am dritten Tage kam die Nachricht, daß die Geschwader sich einander nåherten, und alle Vorbereitungen

*) Travels in the south of spain, in letters written A. D. 1809 et 1810. By W. Jacob. London 1811.

zu einem entscheidenden Treffen machten. Man konnte die Schiffe von den Wällen der Stadt nicht sehen, aber die Volkshaufen, welche sich hier versammelten, hörten den fernen Don= ner des Geschüßes. Die Angst der Weiber grånzte an Raserey, aber mehr Verzweiflung als Hoffnung sah man in jedem Ge= sichte. In diesem furchtbaren Augenblicke verkündete ein Ton, lauter als man ihn noch gehört, und eine schwärze Rauchsäule, daß ein Schiff aufgeflogen war. Das rasende Volk ward wüz thend gegen England, man brach in Verwünschungen aus, und drohte augenblicklichen Tod Jedem, der die Sprache des Feindes redete. Zwey Amerikaner, die sich unter das Volk gemischt hatten, flohen und verbargen sich, um der Wuth des Volks zu entrinnen, welches in die abgespannte Ruhe der Verzweiflung fank, als der Geschüßdonner schwieg. Man hoffte nicht mehr auf glücklichen Erfolg, man someichelte sich nicht mehr, die Mitbürger als Sieger zu begrüßen, Jeder hoffte nur, daß seine Angehörigen gerettet wären, unt in dieser Hoffnung fand man Trost, indem man das Unglück des Vaterlandes ahnete. Der Sturm, welcher der Schlacht folgte, ließ die Schrechnisse des Tages während der Nacht fortdauern, und bereitete das Volk auf das traurige Schauspiel des folgenden Morgens, als die Trümmer der schwimmenden Bollwerke an die Küste trieben, und Einige, welche der Schlacht und dem Sturm entronnen waren, in der Bay vor dem› verfolgenden Sieger Schuß suchten. Die lebhaft aufgeregten Gefühle, welche die Gemüther des Volks während des Kampfes so heftig bewegt hatten, wurden jezt auf die Pflichten der Menschlichkeit ges richtet, welche die Verwundeten forderten. Die Frauen erwar teten sie am Strande, um ihnen bey dem Landen zu helfen, und sie in Klöster und Krankenhäuser zu führen, während die Pries ster denjenigen, welche verschieden, ehe sie jene Zufluchtörter erreichten, die legten Wohlthaten der Religion gewährten. Als die erste Bewegung vorüber war, äußerte das Volk lebhaft feine Verachtung gegen die Franzosen, welche sie beschuldigten, daß sie in der Stunde des Kampfes von ihnen gewichen wären. Die Aufmerksamkeit, welche Lord Collingwood den ver wundeten Spaniern erwies, veranlasste fie, das Betragen der großmüthigen Feinde mit dem Benehmen ihrer treulosen Bundesgenossen zu vergleichen.

Ld.

Codex Diplomaticus.

(Fortsehung von vorigem Jahr.)

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Dispositions relatives au duché de Bouillon.

S. M. le Roi des Pays-Bas, Grand-Duc de Luxembourg, possédera à perpétuité pour lui et ses successeurs la souverai-, neté pleine et entière de la partie du duché de Bouillon non cédée à la France par le traité de Paris; et sous ce rapport, elle sera réunie au grand-duché de Luxembourg. Des contestations s'étant s'élevées sur ledit duché de Bouillon, celui des compétiteurs, dont les droits seront légalement constatés, dans les formes énoncées ci-dessous, possédera en toute propriété ladite partie du duché, telle qu'elle l'a été par le dernier dúc sous la souveraineté de S. M. le Roi des Pays-Bas, Grand-Duc de Luxembourg. Cette décision sera portée sans appel par un jugement arbitral. Des arbitres seront à cet effet nommés, un par chacun des deux compétiteurs, et les autres au nombre de trois, par les cours d'Autriche, de Prusse et de Sardaigne. Ils se réuniront à Aix-la-Chapelle aussitôt que l'état de guerre et les circonstances le permettront, et leur jugement interviendra dans les six mois à compter de leur réunion. Dans l'intervalle, S. M. le Roi des Pays-Bas, GrandDuc de Luxembourg, prendra en dépôt la propriété de ladite partie du duché de Bouillon, pour la restituer, ensemble le produit de cette administration intermédiaire, à celui des compétiteurs en faveur duquel le jugement arbitral sera prononcé. S. dite M. l'indemnisera de la perte des revenus, provenant des droits de souveraineté, moyennant un arrangement équitable. Et si c'est au prince Charles de Rohan que cette restitution doit être faite, ces biens seront entre ses mains soumis aux lois de la substitution qui forme son titre.

Codex Diplomaticus. (Eur. Annal. 1816.)

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