38 II. Ueber die lebten Unruben in Nismes., Geschichte dieser Insel. nischen Amerika, reit ihrer Entstehung bis auf die neuesten S. S. 89 S. 119 S. 133 I 3 4 & * Codex diplomaticus. (Fortretung von vorigem Jahr.) 1. Acte du Congrès de Vienne, signé le 9. Juin 1815. S. I 2. Note des spanischen Gesandten in Bezug auf Parma, Pias cenza und Guastalla, dem Wiener Kongreß den 4. April 1815 übergeben. S. 22 3. Deutsche Bundesakte. S. 25 Ankündigung einer neuen Ausgabe von Goethe's Werfen. Da eine schon längst bereitete Ausgabe der Werke des Herrn Geheimen-Rath von Goethe durch die Zeitumstånde verhindert worden, so konnte es nicht fehlen, daß vollständige Eremplare ders selben im Buchhandel fehlten, und auf vielfältiges Nacıfragen den Freunden damit nicht gedient werden konnte. Es geschieht daher mit besonderin Vergnügen und Zuversicht, daß unterzeichnete Vers lagshandlung hiermit augukündigen im Stande ist, daß eine neue Uusgabe gedachter Werke gegenwärtig unter der Presse rey; fie wird aus zwanzig Bånden bestehen, wovon nachstehendes Pers zeichniß eine allgemeinere liebersicht gibt. Uus demselben is zu ersehen, daß nicht nur der Inhalt der vos rigen Ausgabe auch in der neuen zu finden seyn wird, so wie das, was von demselben Verfasser bisher im Druck erschienen, insofern es dem ásthetischen Fadbe angehört, sondern daß auch Manches mits getheilt werden roll, ipas durch die Bekenntnisse aus dem Leben des Verfassers eingeleitet und sowol fafflich als genießbar gemadt worden, und künftig noch harmonischer in sich werden Fann. Da auch bisher mehrmals Klage geführt worden, daß man, besonders in den leßten Jahren, feine Eremplare auf Velin Papier sich anschaffen können, so wird, da eine eigentliche Pracht:Ausgabe in dem gegenwärtigen Moment wol nicht råthlich renn möchte, ben den andern Ausgaben auch eine Subscription auf Velin-Erems plare hierdurch eröffnet, unter folgenden Bedingungen: 1) Ausgabe auf Welin für 66 fl. Vorausbezablung fürs (Sanje. 2) Ausgabe auf schönes Schweizer-Papier 52 fl. Gin Viertel bey der Unterzeichnung ein Viertel ber Åblieferung der ersten, ein Viertel bey Ablieferung der zweyten, und ein Viertel bey Ablieferung der dritten Ubtheilung. 3) Ausgabe auf schönes weisses Druđpapier für 40 fl. In gleichen Vierteln zahlbar. 4) Ausgabe auf gewöhnliches Drucpapier für 30 fl.; in gleichem Verhältniß zabibar. Wer die Zahlung auf Einmal leisten will, darf für die Ausgabe auf Schweizerpapier nur schönein weiseni Dræp. 33 fl. gewóbulichem 22 A, bezahlen, nes 44 fi. |