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Bifchof's
positives öffentliches internationales
Seerecht.
Grundriß
des
positiven öffentlichen internationalen
Seerechts.
Bon
Hermann Bischof,
Dr. der Philosophie und der Rechte, v. Professor der Geschichte und Statistik, sowie des Seerechts
an der Akademie für Handel und Industrie in Graz.
1.539
Int 3822.l
1877, Nov. 13. Sumner fund.
5-7
I. Begriff des positiven öffentlichen internationalen Secrechts .
§. 1. Definition im Allgemeinen.
§. 2. Inwiefern den Normen der in Frage stehenden Disciplin der Character
eines „positiven“,
§. 3. eines öffentlichen“ und
§. 4. eines „internationalen“ Rechtes zukomme?
II. Quellen und Hilfsmittel zur Erkenntniß des positiven öffentlichen internatio-
nalen Seerechts .
§. 5. Arten der Quellen und deren Verhältniß zu einander, sowie Giltigkeits-
gebiet der darauf beruhenden Normen.
§. 6. Verträge, allgemeine und besondere. Vertragssammlungen.
§. 7. Gewohnheitsrecht.
-
Erkenntnißmittel und einschlägige Sammlungen.
§. 8. Recht der Wissenschaft", dessen Zusammenhang mit dem in Verträgen
und Gewohnheitsrecht enthaltenen positiven Stoffe und sein Unterschied
vom philosophischen Rechte.
§. 9. Hilfsmittel.
III. Literatur des positiven öffentlichen internationalen Seerechts
§. 10. Arten der Darstellung.
§. 11. Systeme des europäischen Völkerrechtes, welchen die Darstellung des
Seerechtes eingefügt ist.
§. 12. Werke, welche das Seerecht zum ausschließlichen Gegenstande der
Darstellung haben.
§. 13. Monographien.
7-11
11-16
§. 14. Literaturgeschichte.
Erstes Buch.
Das Seerecht im Zustande des Friedens.
Erstes Kapitel.
Rechte der Staaten.
I. Das Recht auf Theilnahme am internationalen Seeverkehr im Allgemeinen
§. 15. Grundlage und Inhalt des in Frage stehenden Rechtes.
II. Die einzelnen Rechte
§. 16. Recht der Benützung aller Theile des Weltmeeres. Freiheit des
Staates auf freiem Meere. Recht zum Schuße der Nationalschiff-
fahrt Anstalten und Maßregeln zu treffen, .