Germany, Laws, statuses, eve Die deutsche Kolonial-Gefeßgebung. Sammlung der auf die deutschen Schutzgebiete bezüglichen Gesetze, Inhalts-Verzeichniß. Erster Theil. A. Die Centralverwaltung der deutschen Schuhgebiete. 2. Allerhöchfter Erlaß, betreffend die Errichtung eines Kolonialraths. Vom Seite 1. Bekanntmachung, betreffend die Zuständigkeit der Kolonial-Abtheilung des Auswärtigen Amts 3 10. Oktober 1890. 3 Vom 4 5 Vom 7 3. Verfügung des Reichskanzlers zur Ausführung des Erlasses zu 2. 10. Oftober 1890. 4. Geschäftsordnung des Kolonialrathes 5. Gesetz über die Einnahmen und Ausgaben der Schuhgebiete. 30. März 1892 6. Die vom Kolonialrath gefaßten Beschlüsse, betreffend die Zulassung ausländischer Gesellschaften zum Geschäftsbetrieb in den Schußgebieten und die Berechtigung der Eingeborenen zu Verfügungen öffentlich rechtlicher Natur. B. Die Rechtsverhältnisse der Beamten in den Schuhgebieten. 7. Gesetz, betreffend die Rechtsverhältnisse der Kaiserlichen Beamten in den Schuhgebieten. Vom 31. Mai 1887 8 9 8. Gesez, betreffend die Zurückbeförderung der Hinterbliebenen im Auslande angestellter Reichsbeamten und Personen des Soldatenstandes. Bom 1. April 1888 . 10 9. Erlaß, betreffend die Tagegelder und Fuhrkosten der Beamten. Vom 8. Ot tober 1888 . 10 12 12 19 10. Cirkular, betreffend dasselbe. Vom 4. November 1889 11. Verordnung, betreffend die Tagegelder, die Fuhrkosten und die Umzugskosten der gesandtschaftlichen und Konsularbeamten. Vom 23. April 1879 12. Berordnung, betreffend den Urlaub der gesandtschaftlichen und Konsularbeamten und deren Stellvertretung. Vom 23. April 1879 13. Erlag, betreffend die Anlegung und Verwerthung der Ersparnisse der Be= amten in den Schuhgebieten und des deutschen Personals bei den Schußtruppen. Vom 21. März 1892 14. Verordnung, betreffend den Dienfteid der in den deutschen Schuhgebieten angestellten Beamten. Vom 4. September 1892 . . C. Die Rechtspflege in den Schuhgebieten. 15. Gesez, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schußgebiete . 16. Gesez über die Konsulargerichtsbarkeit. Vom 10. Juli 1879 17. Allgemeine Verfügung des Königlich preußischen Justizministers, betreffend die im Auslande zu erledigenden Ersuchungsschreiben der Justizbehörden. Vom 20. Mai 1887. (Auszug). 18. Auslieferungsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und dem Kongostaate. Vom 25. Juli 1890. 41 |