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barauf an, fie morgen in Erwägung zu ziehen. Hr. Whit: bread erklärte sich gegen jede übereilte Erklärung über dies fen so wichtigen Gegenstand, und schlug vor, sie bis zum 10. zu verschieben. Sodann stellte er zwey Fragen an Lord Castlereagh: 1) ob ein geheimer Artikel im Pariser Traktat die Verbündeten zur Erhaltung der Bourbone auf dem Thron verpflichte? 2) Ob der 1814 zu Chatillon vorgeschlagene Traktat, worin die Verbündeten sich bereit erklärt håtten, mit Bonaparte zu unterhandeln, dem Hause, wenigstens auszugsweise, vorgelegt werden könnte? Lord Castlereagh verneinte das Daseyn des erstern, und versprach über den lehtern wäh rend der `morgigen Erörterungen alle nöthigen Aufschlüsse zu geben. Diese Erörterung långer zu verschieben sey gegen die Ehrfurcht, die man einer Botschaft des Prinzen Regenten schuldig sey. Hr. Whitbread sagte: ein Tag mehr wåre zur geziemenden Ueberlegung der Dankadresse hinreichend gewesen; allein der edle Lord, nach seiner überlegenen Parlamentstaktik, habe absichtlich mit der Vorlegung der Botschaft bis heute (Donnerstag) gewartet, weil in dieser Woche nur einmal noch Sigung ist. (Freytags nämlich, denn Sonnabends und Sonntags ist das Parlament verschlossen.) Lord Castlereagh entschuldigte sich mit dem Umstand, daß das Obers haus erst Mittwochs seine Sißungen (nach den Ferien) eröffnet habe, und immer ein Tag zur Vorbereitung auf die Botschaft erforderlich sey. Hr. Ponsonby beschwor das Haus, sich in seiner Adresse nur an die Anerkennung der zwey in der Botschaft mitgetheilten Regierungsmaßregeln zu halten, welche als nöthige Vertheidigungsvorschriften allen Dank verdienten; aber darüber hinaus möge sich das Haus auf nichts einlassen, damit der Friede Europa's nicht gestört werde. Lord Castlereagh versicherte, mehr würde auch in der Adresse nicht verlangt werden; das künftige Betragen der Minister, und ob der Erfolg der Rüftungen Krieg oder Frie den sey, hånge einzig von den nåchften Zeitumstånden ab.

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Sigung vom 7. April. Oberhaus. Graf Liverpool machte die Motion, die königl. Botschaft in Erwägung zu ziehen.

Ich begte nie die Hoffnung, sagte er, die Angelegenheiten Europa's nach 25jährigen Stürmen schnell und ohne weitere Stöße in einen festen Zustand übergehen zu sehen; aber ich muß gestehen, daß ich das neueste Ereigniß in Frankreich nicht vorausgesehen has be. Man hat die Liberalität, mit der die Verbündeten Frankreich behandelten, als die Veranlassung jenes Ereignisses ansehen wollen. Hätten sie aber anders gehandelt, hätten sie ihre großen Vortheile dazu benußt, die französische Nation herabzuwürdigen, so håtte man einen Friedensbruch bey nächster Gelegenheit mit Recht befürchten müssen.' So wie der Pariser Traktat, so war auch jener von Fontainebleau ein Werk weiser Politik und der Umstände. Man hatte den Monarchen von Rußland und Preußen bey ihrem Einzug in Paris vorgestellt, das einzige Mittel, nach der vorgefallenen Revolution, die öffentliche Meinung zu gewins nen, die Zustimmung der Marschälle zu erhalten, und einen Bürs gerkrieg zu vermeiden, wäre dem ehemaligen Herrscher von Franks reich eine Pension (a retreat) zuzusichern. Marmont war das mals der einzige Marschall, der sich von Bonaparte losgesagt hatte. Bonaparte selbst hatte noch 30,000 Mann; Soult im Süden 50,000; in Italien stand Prinz Eugen mit einem den gegenüberstehenden Truppen überlegenen Heere; *) die festen Plåße von Frankreich, Holland und am Rhein hatten sich noch nicht ergeben, und man wusste nicht, welche Wirkung die Aufstellung einer provisorischen Regierung auf sie machen würde. Uns ter diesen Umständen stimmten jene Souveraine in den Vertrag von Fontainebleau, der den Wechselfällen eines verlångerten Kams pfes und dem Blutvergießen mit einem Mal ein Ende machte. Lord Castlereagh verwarf ihn anfangs, aber auf die Vorstels lung der Souveraine, dies wäre das einzige Mittel, dem Bür: gerkriege zuvorzukommen, trat er bedingungsweise dem Vertrage

*) Zu dieser Stelle führt das Morning Chronicle als Gegens stück einen Brief von Lord Castlereagh an Lord Bentink vom März 1814 an, worin es heißt:,,Die große Ues berlegenheit, welche die Verbündeten über den Marschall Beauharnois haben, hat nicht die Wir kungen hervorgebracht, die man davon zu erwarten berechtigt war.

bey. Denn so wie England Napoleon nie als Kaiser von Frankreich anerkannt hatte, so konnte es auch jenen Punkten des Vertrages nicht beytreten, welche die Beybehaltung des Kaisertis tels und die Geldbestimmungen betrafen; sondern blos jenen, welche die Uebertragung der Souverainetåt von Elba an Bonas parte und die der Herzogthümer von Parma und Piacenza an die Tochter des Kaisers, von Oestreich betrafen. Dieser Hergang der Sache wird bey Beurtheilung des gegenwärtigen Falles sehr wichtig. Der Vertrag von Fontainebleau ward mit einer Person .../ unterzeichnet, welche noch die Waffen in der Hand und folglich die Freyheit hatte, entweder den Kampf fortzuführen, oder die fehlgeschlagnen Bedingnisse anzunehmen. Hat sie nun lektere angenommen, so ist sie auch verbunden, den Vertrag zu halten. Nach gezeigter Nothwendigkeit des Vertrages gehe ich auf die Art über, wie er ist gehalten worden. Man hat gefragt, warum man keine Vorsicht gegen Bonaparte's Entkommen traf? allein er war kein Gefangener; er hätte eben so gut aus jedem andern Ort entkommen können; die Hälfte der englischen Flotte båtte nicht hingereicht, das Entkommen eines einzelnen Menschen aus Elba zu verhindern. Demungeachtet waren zwis schen Lord Castlereagh und dem jene Station kommandirens den Offizier Maßregeln verabredet worden, das Entkommen zu hindern, ohne den Vertrag zu verlegen. Zur Zeit von Bos naparte's Abreise war jener Offizier in Dienstgeschäften abwes send; wäre er auch zugegen gewesen, so würde ihn Bonaparte mittelst der Macht, die er in Hånden hatte, unwirksam gemacht haben, wie er es mit andern Personen that. Der König von Frankreich hat den Vertrag nicht verlegt; denn die Geldzahlung war jährlich ausbedungen, folglich konnte Bonaparte vor Ablauf des Jahrs nicht über Verlegung klagen; und selbst da hátte er zuerst mit Vorstellungen anfangen müssen. Aber er spricht das von nicht einmal in seinen Aufrufen. Bonaparte hat also of, fenbar den Vertrag gebrochen. Hätte das französische Volk ihn zurückberufen, so wäre es dies Volk, das ihn gebrochen. Aber es ist nicht an dem; im Gegentheil waren alle konstituirte Ge walten gegen Bonaparte, und dadurch unterscheidet sich die legte Revolution von allen vorhergehenden; sie ist rein milita' risch. Allein, wenn wir gleich eine gerechte Ursache® zum Kriege haben, so fragt sich's noch, ob es auch klug und politisch sey, ihn zu führen. (Hier zergliederte der edle Lord Bonaparte's frus

heres Betragen, und seine neueste Aeußerung:,,daß er zurücks kehre, um den gesunkenen Glanz der französischen Waffen wieder herzustellen.") Die Frage in diesen Umständen ist nun: wollen wir einen Zustand bewaffneter Vertheidigung, oder offenen Krieg? Und das ist nicht blos eine brittische, das ist eine europäische Frage. Ich verlange keine Entscheidung schon jezt hierüber, ins dem vor allen das größte Einverständniß mit den Bundesgenossen nöthig ist. Aber ich empfehle der Ueberlegung des Hauses die beyden Hauptpunkte der königl. Botschaft, und da sie blos weise Vorsichtsmaßregeln enthalten, so schlage ich dem Hause eine fie billigende Dankadreffe vor. Lord Grenville stimmte dem Lord Liverpool in allen Dingen bey, die den doppelten Gegens stand der Botschaft und die Frage beträfen, die nun vor dem Hause låge, und die eben deswegen eine englische sey, weil sie eine europäische wäre. (Hört! hört!) Als solche nehme sie alle Interesse in Anspruch, und kein Staat darf daher einem besondern Interesse folgen. Uebrigens sey es jezt zu spåt, über die Unpolitik eines Traktats zu sprechen, dessen kraftlose und nachlässige Bedingnisse das Haus in den fürchterlichen Wechselfall ses zen, in dem es sich befindet, und wogegen der Traktat vom Ans fang an teine Sicherheit gewährte. Der Marquis von Wellesley: Ich denke, man solle von einem so glänzenden Zus stand von Sicherheit und Kuhm, als worin wir uns befinden, nicht leichtsinnig zu neuem Kriege übergehen. Es ist und war immer meine Meinung, daß das Betragen des Kongresses, und `das von ihm aufgestellte System (wenn man anders eine Masse verstümmelter Materialien so nennen kann) die Bourbone vom Throne gestoßen. (Hört! hört!) Man hatte zwey Systeme zu befolgen: entweder Frankreich in seine alten Gränzen zurückzus führen, und folglich auch die übrigen Mächte; oder alle Mächte zu vergrößern, und folglich auch Frankreich. Statt einem allges meinen System hat man aber blos zwey Mächte bestraft, die ei ne, weil sie zuerst den Kampf`anfing, und die andere, weil sie zuleht die Sache jener verließ; Frankreich wurde beynahe in seine alten Gränzen eingeschränkt, während andre Mächte, die einer besondern Gunst genossen, an Land und Macht ungemein verz größert wurden. So musste es kommen, daß die Franzosen ihr Königshaus als das Werkzeug ansahen, dessen sich die Ausländer bedienten, um Frankreich herabzuwürdigen und zu verkleinern. Geschicht genug hat Bonaparte diesen Umstand in seinen Aufs

rufen benußt. Der edle Lord (Liverpool) hat gesagt, der Vertrag von Fontainebleau ward mit Bonaparte unterzeichs net, als er noch eine Truppenmacht besaß, und es ihm-frey stand, ihn anzunehmen oder den Kampf fortzusehen. Allein dasselbe gilt ́auch von den Ministern; sie mussten entweder den Kampf forts sehen, oder die, ihm und den Seinen zugesagten, Bedingnisse erfüllen. Ist das aber der Fall mit den Herzogthümern, die man der Erzherzogin und ihrem Sohne zugesagt? War es weise, Bonaparte'n, indem man ihn so schlecht bewachte, noch obendrein Waffen in die Hånde zu geben, um seine Rückkehr mit eis nem Rechtsgrund zu beschönigen. (Hört! hört!) Ich will von den unterlassenen Geldzahlungen jeßt nicht sprechen, weil Engs land sich nur für die oben angeführte Bedingung verbindlich ges macht; aber ich hoffe, die Minister werden, ehe sie Krieg anfans gen, zeigen, daß Bonaparte eine gegründete Ursache dazu ges genen, (hört! bört!) und sich bey der Beweisführung, daß der Vertrag von Fontainebleau gegen ihn nicht gebrochen“ wurde, nicht mit dem armseligen Grunde begnügen, daß man die bedungene Geldzahlung vor Ende des Jahres nicht schuldig war. Ist es politisch, zuerst zu sagen, daß wir ein Recht zum Kriege haben, und dann hinzuzuseßen, die Zeit sey noch nicht gekommen, zu erklären, ob wir ihn führen wollen oder nicht? Wenn wir ihn nun nicht führen, wird man nicht sagen, daß wir uns zu schwach befunden haben, und was kann die Folge davon seyn? Aber auch über das Recht muß ich zwev Worte sagen. Es ist allerdings, wie Graf Grey lehthin äußerte, ein Grundsaß des Völkerrechts, daß, wenn zwey Mächte einen Vertrag aus Rücksicht gewisser Umstände auf diese oder jene Weise abgeschlossen haben, (wie dies der Fall mit Frankreich in Rücksicht der Wiedereinsehung der Bourbone war) der ganze Vertrag, wenn jene Umstånde sich åndern, für jene Macht, bey der sich nichts geändert, aufhöre verbindlich zu seyn, und daß lektere die Freyheit habe, entweder neue Sicherstellungen zu verlangen, oder Krieg zu erklären, wenn sie ihn für politisch und nüßlich hielte. Aber eben weil ich ihn für unpolitisch halte, so schlage ich vor, Sicherstellungen zu verlangen, und jede Einmischung in Frankreichs innere Angelegen heiten zu vermeiden. Da jedoch die vorgeschlagene Dankadresse nur von allgemeinen Vorsichtsmaßregeln spricht, so gebe ich ihr meinen vollen Beyfall. Die Adresse ging hierauf durch, nemine contradicente.

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