Bernstorff, Ihren geheimen Conferenzrath, Bevoll mächtigten am Congreß, Großkreuz des Danebrogsordens. Seine Königliche Majestät von Baiern, den Herrn Aloys Franz Xavier Grafen von Rechberg und Ros thenlöwen, Kämmerer und wirklichen geheimen Rath, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am K. K. Hofe, Großkreuz des St. Hubertsordens, Capis tularcommenthur des St. Georgs-, und Großkreuz des Baierischen Civil-Verdienstordens. Seine Majestät der König von Sachsen, den Herrn Hanns August Fürchtegott von Globig, Ihren geheimen Rath, Kammerherrn, Hof- und Justitienrath, und geheis men Referendar. Seine Majestät der König der Niederlande, den Herrn Franz Christoph Freiherrn von Gagern, Plenis potentiarius Sr. M. des Königs der Niederlande, und Ihrer Durchlauchten des Herzogs und des Fürsten von Nassau; Großkreuz des Hessischen Ordens vom goldnen Löwen und des Badenschen Ordens der Treue. Seine Majestät der König von Großbritannien und Hannover, den Herrn Ernst Friederich Herbert Grafen von Munster, Erblandmarschall des Königreichs Hans nover, Großkreuz des Königl. Ungarischen St. Stephansordens, Sr. Königlichen Majestät von Großbritannien und Hannover Staats- und Cabinetsminister, ersten Bevollmächtigten am Congreß zu Wien; und den Herrn Ernst Christian August Grafen von Hardenberg, Großkreuz des Kaiserlich Desterreichischen Leopoldsordens, Ritter des Königlich Preußischen rothen Adlerordens und des Johans niterordens, Sr. Königl. Majestät von Großbritannien und Hannover Staats- und Cabinetsminister, dessen außerordentlichen Abgesandten und bevollmächtigten Minister an dem Hofe Sr. K. K. Apostolischen Majestät, und dessen zweiten Bevollmächtigten am Congreß zu Wien. Seine Königliche Hoheit der Kurfürst von Hes sen, den Herrn Dorotheus Ludwig Grafen von Keller, Höchstihren Staatsminister, Großkreuz vom goldenen Löwen und des Preußischen rothen Adlers; und den Herrn Georg Ferdinand Freiherrn von Lepel, Ihren Kammerherrn und geheimen Regierungsrath. Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hess sen, den Herrn Johann Freiherrn von Türkheim von Altdorf, Ihren geheimen Rath, Staatsminister und außerordentlichen Abgesandten am Congreß, Großkreuz des Hessischen Verdienstordens, Commandeur des Königl. Ungarischen St. Stephansordens. Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar, den Herrn Ernst August Freiherrn von Gerstorf, Ihren wirklichen geheimen Rath (jeßt an dessen Stelle den Herrn Friederich August Freiherrn von Minkwiß.) Seine Durchlaucht der Herzog von Sachsen-Gotha, den Herrn Friederich August Freiherrn von Minkwis, Ihren geheimen Rath. Ihre Durchlaucht die Herzogin von Sachsen-CoburgMeiningen als Regentin und Vormünderin Ihres Sohnes, ebendenselben Freiherrn von Minkwiz. Seine Durchlaucht der Herzog von Sachsen-Hildburghausen, den Herrn Carl Ludwig Friederich Freiherrn von Baumbach, Ihren geheimen Rath und Regierungspräsidenten. Seine Durchlaucht der Herzog von Sachsen-CoburgSaalfeld, den Herrn Franz Xavier Freiherrn von Fischler von Treuberg, Ihren Obersten, Ritter des Kaiserl, Desterreichischen Leopoldordens und des Ordens der Baies rischen Krone. Seine Durchlaucht der Herzog von Braunschweigs Wolfenbüttel, an die Stelle des Herrn Wilhelm Justus Eberhardt von Schmidt-Phiseldeck, Ihres geheimen Raths, ex substitutione den Herrn Dorothens Ludwig Grafen von Keller, Kurfürstlich Hessischen Staatsminister 2c. Seine Durchlaucht der Herzog von Holstein-Oldens burg, den Herrn Albert Freiherrn von Maltzahn, Präsidenten der Regierung des Fürstenthums Lübeck, Großkreuz des Russischen Ordens der St. Anna, und Ritter des Ordens des St. Johannes von Jerusalem. Seine Durchlaucht der Herzog von MecklenburgSchwerin, den Herrn Leopold Freiherrn von Plessen, Ihren Staatsminister, Großkreuz des Danebrogsordens. Seine Durchlaucht der Herzog von MecklenburgStreliß, den Herrn August Otto Ernst Freiherrn von Dertzen, Ihren Staatsminister, Großkreuz des Preußis schen rothen Adlerordens. Seine Durchlaucht der Herzog von Anhalt. Dess sau für sich und als Vormund des minorennen Herzogs von Anhalt- Cöthen und Seine Durchlaucht der Hers zog von Anhalt-Bernburg, gemeinschaftlich den Herrn Wolf Carl August von Wolframsdorf, Präsidenten der Regierung zu Dessau. Seine Durchlaucht der Fürst von HohenzollernHechingen, den Herrn Franz Anton Freiherrn von Frank, Ihren wirklichen geheimen Rath. Seine Durchlaucht der Fürst von Hohenzollerns Siegmaringen, den Herrn Franz Ludwig von Kirch baur, Ihren geheimen Legationsrath. Seine Durchlaucht der Herzog, und Seine Durch laucht der Fürst von Nassau, den Herrn Franz Christoph Freiherrn von Gagern, und Herrn Ernst Franz Ludwig Freiherrn von Marschall von Biberstein, Ples nipotentiarius Sr. Maj. des Königs der Niederlande für seine deutschen Staaten, und Ihrer Durchlauchten des Herzogs und des Fürsten von Nassau, Großkreuz des Ors dens der Treue. Seine Durchlaucht der Fürst von Liechtenstein, den Herrn Georg Walther Vincenz von Wiese, Vices canzler der Regierung des Fürsten von Reuß zu Gera. Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg, Sondershausen, den Herrn Adolph von Weise, Ihren geheimen Rath und Canzler. Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburgs Rudolstadt, den Herrn Friederich Wilhelm Freiherrn von Ketelhodt, Ihren Canzler und Präsidenten, auch Erbschenk der gefürsteten Grafschaft Henneberg, des Großherzoglich Badischen Ordens der Treue Großkreuz. Seine Durchlaucht der Fürst von Waldeck und Pyrz mont, den Herrn Günther Heinrich von Berg, Doctor der Rechte und Regierungspräsidenten des Fürsten von Schaumburg-Lippe. اتور Ihre Durchlauchten die Fürsten von Reuß ålterer und jüngerer Linie, den Herrn Georg Walther Vincenz von Wiese, Vicecanzler der Regierung zu Gera. Seine Durchlaucht der Fürst von SchaumburgLippe, den Herrn Günther Heinrich von Berg. Ihre Durchlaucht die Fürstin von der Lippe als Regentin und Vormünderin des Fürsten Ihres Sohnes, den Herrn Friederich Wilhelm Hellwing, Ihren Regierungsrath. Die freie Stadt Lübeck, den Herrn Johann Fries derich Hach, Doctor der Rechte und Senator dieser Stadt. Die freie Stadt Frankfurt, den Herrn Johann Ernst Friedrich Danz, Doctor der Rechte, Syndicus dieser Stadt. Die freie Stadt Bremen, den Herrn Johann Smidt, Senator dieser Stadt. Die freie Stadt Hamburg, den Herrn Johann Michael Gries, Syndicus dieser Stadt. In Gemäßheit dieses Beschlusses haben die vorstehenden Bevollmächtigten, nach geschehener Auswechselung ihrer richtig befundenen Vollmachten, folgende Artikel ver abredet. I. Allgemeine Bestimmungen. Art. I. Die souverainen Fürsten und freien Städte Deutschlands mit Einschluß Ihrer Majestäten des Kaisers von Oesterreich und der Könige von Preußen, von Dänemark und der Niederlande; und zwar der Kaiser von Oesterreich, der König von Preußen, beide für ihre gesammten vors mals zum deutschen Reich gehörigen Besitzungen; der Kónig von Danemark für Holstein; der König der Niederlande für das Großherzogthum Luremburg, vereinigen sich zu einem beständigen Bunde, welcher der deutsche Bund heißen soll. Art. II. Der Zweck desselben ist Erhaltung der äus feren und inneren Sicherheit Deutschlands und der Unab hängigkeit und Unverlegbarkeit der einzelnen deutschen Staaten. Art. III. Alle Bundesglieder haben als solche gleiche Rechte; sie verpflichten sich alle gleichmäßig die Bundesacte unverbrüchlich zu halten. Art. IV. Die Angelegenheiten des Bundes werden durch eine Bundesversammlung besorgt, in welcher alle Glieder desselben durch ihre Bevollmächtigten theils einzelne, theils Gesammtstimmen folgendermaßen, jedoch unbeschadet ihres Ranges führen: 7) Baden 8) Kurhessen 9) Großherzogthum Hessen 10) Dänemark wegen Holstein 11) Niederlande wegen des Großher- 12) Die Großherzoglich und Herzoglich 13) Braunschweig und Nassau 14) Mecklenburg-Schwerin u. Mecklen- 15) Holstein-Oldenburg, Anhalt und 16) Hohenzollern, Liechtenstein, Reuß, 17) Die freien Städte: Lübeck, Frank Totale 1 1 1 1 1 . 1 1 1 1 1 17 Stimmen. Art. V. Desterreich hat bei der Bundesversammlung den Vorsiß, jedes Bundesglied ist befugt Vorschläge zu machen und in Vortrag zu bringen, und der |