5. In § 268 fehlen in der amtlichen Ausgabe am Schluss von Alinea 1 die Worte „durch den Gerichtspräsidenten". Den vergleichenden Abdruck des Prozesses von 1847 in Form von Anmerkungen unter dem Texte habe ich beibehalten, da ich die Herbeiziehung des alten Gesetzes, welches ja nur reformirt, nicht gänzlich neugestaltet wurde, häufig als unentbehrliches Interpretationshülfsmittel betrachte. Im Text sind diejenigen Bestimmungen, welche bei der Reform von 1883 eine Abänderung erlitten haben mit einem * versehen. Im Uebrigen sind dem zweiten Theile noch diejenigen Gesetze einverleibt worden, welche die bernische Juristenwelt in der Ausgabe von Niggeler und Vogt als Anhang zum Prozessrecht zu finden gewohnt war. Weggelassen wurden, häuptsächlich der Raumersparniss halber, die Gesetze über die Organisation des Bundesgerichtes und den eidgen. Civilprozess; ebenso die bernische Steuergesetzgebung. Dagegen habe ich die Bestimmungen über das Notariat in einem Anhange, ähnlich wie in früheren Auflagen von Niggeler und Vogt aufgenommen. Ich benutze die Gelegenheit, um Herrn Justizdirektor Lienhardt und Herrn Notar Wyss. Sekretär auf der Justizdirektion, hiemit meinen besten Dank für freundliche Durchsicht und Ergänzung dieses Anhanges auszusprechen, Bern, im März 1892. Alex. Reichel. Inhalts-Verzeichniss. Botschaft des Grossen Rathes zum Civilprozess Alphabetisches Register zur Civilprozessordnung Einführungsgesetz für den Kanton Bern zum Bundes- Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs Inhaltsverzeichniss hiezu . Dekrete des Grossen Rathes zur Vollziehung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs Seite 1 13 178 196 201 247 344 359 361 I. Dekret betreffend die Kreise für die Wahl 363 II. Dekret betreffend Eintheilung des Amtsbezirkes Gebührentarif zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung Gerichtsorganisation Gesetz betreffend die Amts- und Gerichtsschreibereien Dekret des Grossen Rathes über die Obliegenheiten der Amtsschreiber Gesetz betreffend das gerichtliche Verfahren in Streitigkeiten über Haftpflicht, sowie über geistiges und gewerbliches Eigenthum II. Tarif über die dem Staate zufallenden Ge- III. Vollziehungsverordnung zu I. und II. Gesetz über das Gemeindewesen Gesetz über das Verfahren in Streitigkeiten über öffentliche Leistungen Anhang: Bestimmungen über das Notariat und Notariatstarif. 375 381 395 417 429 446 449 451 Verzeichniss der Abkürzungen. B.V. K.V. = Bundesverfassung. Gesetz (hierunter sind kantonale Gesetze verstanden). Satzung. Civilrecht (hierunter ist das bernische Civilrecht verstanden). Civilprozess (es sind die Bestimmungen des revidirten Prozesses gemeint). Bernischer Strafprozess. Bundesgesetz über das Obligationenrecht. Bundesgesetz. Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs. Bernisches Einführungsgesetz zu diesem Bundesgesetze. Druckfehler-Berichtigung. Auf Pag. 253 zweite Zeile von unten ist leider ein sinnstörender Druckfehler stehen geblieben; es ist zu lesen statt: ,,Anerkennung“ Erkennung. Gesetz betreffend Vereinfachung und Abkürzung des Civilprozessverfahrens vom 2. April / 3. Juni 1883. Textausgabe mit Beifügung der durch dieses Gesetz abgeänderten Bestimmungen des Verfahrens in Civilrechtsstreitigkeiten vom 31. Juli 1847. |