Bernische Civil- und Civilprozessgesetze. 8. Auflage der Sammlung von Niggeler & Vogt. Bearbeitet von Prof. Dr Zeerleder und Prof. A. Reichel. II. Band Prozessrecht bearbeitet von A. Reichel. Bern. Verlag von W. Goepper, Nachfolger der Köhler'schen Buchhandlung, vormals Rud. Jenni. 1892. Vorrede zum II. Theile. Der vorliegende II. Theil enthält das bernische Prozessrecht, welchem nach Aufhebung des Vollziehungsverfahrens das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs sammt dem bernischen Einführungsgesetz einverleibt ist. Die Ausgabe des Prozessgesetzes stützt sich auf die von mir seiner Zeit herausgegebene Textausgabe und bildet gewissermassen eine zweite verbesserte Auflage. Ich habe mich bei Herstellung des Textes an die Referendumsvorlage und nicht an die amtliche Ausgabe (mit Ausnahme der Marginalrubriken und des alphabetischen Registers, welche nicht Gesetzestext bilden) gehalten, weil die amtliche Ausgabe, wie bekannt, vom Gesetzestexte abweicht. Die Abweichungen sind folgende: 1. In § 104 ist das Wort „bleiben" in „bleibt" verändert. 2. In § 157 ist das zweite Alinea (Kontumazialfolgen beim Ausbleiben von Replik und Duplik) beigefügt; dasselbe fehlt in der Abstimmungsvorlage. 3. In § 195, Ziff. 1, sind die Worte „gelübdlich oder vor den Worten „durch Namensunterschrift" ausgelassen. 4. In § 226, Alinea 2, steht statt 5 Stunden in der amtlichen Ausgabe 24 Kilometer. |