Gesez, betreffend Abänderungen des Gesezes vom 24. Mai 1869 (R. G. BI.
Nr. 88), über die Regelung der Grundsteuer und die Aufhebung des
Gesetzes vom 15. December 1875 (R. G. Bl. Nr. 154)
Verordnung der Ministerien des Innern, der Finanzen und des Handels,
betreffend die Einschränkung der mit der Verordnung vom 1. Februar
1879 (R. G. Bl. Nr. 15) gegenüber Rußland anläßlich der Pestgefahr
verfügten Waaren-Einfuhr- und Durchfuhrverbote .
Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Ermächtigung des
Nebenzollamtes I. Classe in Weidenau zur Austrittsbehandlung von Bier
Verordnung des Ministers für Cultus und Unterricht, mit welcher eine pro-
visorische Abänderung des §. 96 der evangelischen Kirchenverfassung ver-
lautbart wird.
Verordnung des Ministers für Cultus und Unterricht, wodurch das Ueber-
einkommen zwischen der k. k. österreichischen und der königl. sächsischen
Regierung, betreffend die Regelung der Personalstandes-, dann der kirch-
lichen und Schulverhältnisse der auf königl. sächsischem Gebiete in Ver-
wendung stehenden österreichischen Zoll- und Eisenbahn-Bediensteten, kund-
gemacht wird
Gesez, betreffend die Einverleibung des durch Artikel XXIX, 3. Absaß des
Berliner Vertrages vom 13. Juli 1878 bezeichneten Gebietes in Dalmatien
Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Zuweisung des Gebietes
von Spizza zum Sprengel des Bezirksgerichtes Budua und des Kreis-
gerichtes Cattaro . .
Gesez, betreffend die Forterhebung der Steuern und Abgaben, dann die
Bestreitung des Staatsaufwandes während des Monates Mai 1879 . .
Verordnung des Ministeriums des Innern, betreffend die Aufhebung der an-
läßlich der Pestgefahr verfügten Beschränkungen rücksichtlich des Ueber-
trittes der Reisenden aus Rußland und Bulgarien über die Gränzen der
Monarchie.
Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die Zuweisung des Gebietes
von Spizza zum Steueramtsbezirke Budua