Die Stellung der Schweiz zum Sanktionssystem des Völkerbundes: von 1919 bis zur Anwendung gegen Italien 1935/36Die Arbeit befasst sich mit der Untersuchung eines wichtigen Kapitels schweizerischer Aussenpolitik in der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen. Das Ringen um den Anteil der schweizerischen Verpflichtungen im Rahmen des Sanktionssystems des Völkerbundes bildet den Hauptgegenstand des ersten Teils der Arbeit. Es folgt die Darstellung der Bemühungen um eine Weiterentwicklung des Sanktionssystems in den 20er und frühen 30er Jahren. Der dritte Teil ist schliesslich der Anwendung von Wirtschaftssanktionen gegen Italien gewidmet, die nach dem Überfall Mussolinis auf Abessinien im Herbst 1935 vom Völkerbund verhängt wurden. Den Abschluss der Arbeit bildet die umstrittene Anerkennung der italienischen Souveränität über Abessinien und die Rückkehr der Schweiz zur integralen Neutralität im Jahre 1938. |
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... Januar 1919 in Territet zu einer zweiten Session zusammen . Sie setzte sich ebenfalls für die Beibehaltung der Neutralität ein und suchte nun nach Wegen , um trotzdem in den Völkerbund eintreten zu können . Ein Entwurf , in dem diese ...
... Januar 1919 in Territet zu einer zweiten Session zusammen . Sie setzte sich ebenfalls für die Beibehaltung der Neutralität ein und suchte nun nach Wegen , um trotzdem in den Völkerbund eintreten zu können . Ein Entwurf , in dem diese ...
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... Januar 1920 erstmals Gelegenheit , den schweizerischen Standpunkt dem Obersten Rat der Alliier- ten in Paris vorzutragen . Sie bezogen sich dabei auf das Memo- randum des Bundesrates vom 13. Januar 1920 und auf weitere Instruktionen des ...
... Januar 1920 erstmals Gelegenheit , den schweizerischen Standpunkt dem Obersten Rat der Alliier- ten in Paris vorzutragen . Sie bezogen sich dabei auf das Memo- randum des Bundesrates vom 13. Januar 1920 und auf weitere Instruktionen des ...
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... Januar 636 ) 1936 . Bundesrat Motta hatte demgegenüber vor der national- rätlichen Kommission erklärt : " La conséquence de notre situa- tion est que tout ce qui se fait dans le domaine des sanc- tions doit être examiné par rapport à ...
... Januar 636 ) 1936 . Bundesrat Motta hatte demgegenüber vor der national- rätlichen Kommission erklärt : " La conséquence de notre situa- tion est que tout ce qui se fait dans le domaine des sanc- tions doit être examiné par rapport à ...
Contents
EINLEITUNG | 1 |
Botschaft des Bundesrates vom 4 August 1919 | 61 |
Neue diplomatische Verhandlungen und Beitritt | 101 |
Copyright | |
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Common terms and phrases
Abessinien Abkommen Ador allfälligen Antrag Anwendung Artikel 16 Artikel 435 Aussenpolitik Behandlung beiden Beitritt der Schweiz bereits Bericht des Bundesrates besonders Blockadekommission Bonjour Botschaft des Bundesrates Briand-Kellogg-Pakt Brief Bundes Bundesrat Calonder Bundesrat Motta Bundesversammlung Conseil Departement in Bern deshalb Deutschland Dezember Durchzugsrecht England Ersten Weltkrieg Februar fédéral Frage Frankreich französischen Friedenskonferenz Friedensvertrag gegenüber Genfer Protokoll Gesandtschaft in Paris Grossmächte Haltung internationalen Italien italienischen Januar Japan kerbund Kommission Konferenz konnte Krieg Kwantung-Armee Land League lich Ligue London machte Mandschurei Massnahmen Max Huber Memorandum MICHIGAN militärischen Minister Dunant Mussolini Nationalrat November Oktober Paris Politisches Departement Protokoll der Bundesratssitzung Rappard Ratifikation Regierung Resolutionen Sanktionen Sanktionenfrage Sanktionssystem Schweiz zum Völkerbund Schweizer Gesandtschaft schweizerischen Neutralität Sitzung Société des Nations sollte Sperrschrift vom Verfasser Ständerat Telegramm der Schweizer tion tralität trotz unsere unserer Neutralität VB-Versammlung Verpflichtungen Verträge Verträge von Locarno Vertreter Völ Völker Völkerbund Völkerbundsbeitritt Völkerbundsrat Völkerbundsversammlung Völkerbundsvertrages Völkerrechts Vorschlag Wilson wirtschaftlichen Wirtschaftssanktionen zudem