Die Stellung der Schweiz zum Sanktionssystem des Völkerbundes: von 1919 bis zur Anwendung gegen Italien 1935/36Die Arbeit befasst sich mit der Untersuchung eines wichtigen Kapitels schweizerischer Aussenpolitik in der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen. Das Ringen um den Anteil der schweizerischen Verpflichtungen im Rahmen des Sanktionssystems des Völkerbundes bildet den Hauptgegenstand des ersten Teils der Arbeit. Es folgt die Darstellung der Bemühungen um eine Weiterentwicklung des Sanktionssystems in den 20er und frühen 30er Jahren. Der dritte Teil ist schliesslich der Anwendung von Wirtschaftssanktionen gegen Italien gewidmet, die nach dem Überfall Mussolinis auf Abessinien im Herbst 1935 vom Völkerbund verhängt wurden. Den Abschluss der Arbeit bildet die umstrittene Anerkennung der italienischen Souveränität über Abessinien und die Rückkehr der Schweiz zur integralen Neutralität im Jahre 1938. |
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... Mitgliedern zu- 316 ) Was passierte nun nach dem Ausscheiden eines nicht- ständigen Ratsmitgliedes ? War bei einer Satzungsänderung dessen Ratifikation erforderlich oder die seines Nachfolgers ? Die zwei- te Völkerbundsversammlung ...
... Mitgliedern zu- 316 ) Was passierte nun nach dem Ausscheiden eines nicht- ständigen Ratsmitgliedes ? War bei einer Satzungsänderung dessen Ratifikation erforderlich oder die seines Nachfolgers ? Die zwei- te Völkerbundsversammlung ...
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... Mitgliedern des Völkerbundes die Möglichkeit , zu kriegerischen Handlungen zu schreiten oder sich als im Kriegszustande mit dem vertragsbrüchigen Staate be- findlich zu erklären ; aber es entspricht dem Geiste des Völkerbundsvertrages ...
... Mitgliedern des Völkerbundes die Möglichkeit , zu kriegerischen Handlungen zu schreiten oder sich als im Kriegszustande mit dem vertragsbrüchigen Staate be- findlich zu erklären ; aber es entspricht dem Geiste des Völkerbundsvertrages ...
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... Mitgliedern des Völkerbundes in dringlicher Weise zusammen mit der Aufzählung der Motive und mit der Aufforderung , sich entsprechend zu verhalten , zugestellt . Diesem Beschlusse wird die weiteste Ver- öffentlichung gegeben . 7. Der ...
... Mitgliedern des Völkerbundes in dringlicher Weise zusammen mit der Aufzählung der Motive und mit der Aufforderung , sich entsprechend zu verhalten , zugestellt . Diesem Beschlusse wird die weiteste Ver- öffentlichung gegeben . 7. Der ...
Contents
EINLEITUNG | 1 |
Botschaft des Bundesrates vom 4 August 1919 | 61 |
Neue diplomatische Verhandlungen und Beitritt | 101 |
Copyright | |
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Common terms and phrases
Abessinien Abkommen Ador allfälligen Antrag Anwendung Artikel 16 Artikel 435 Aussenpolitik Behandlung beiden Beitritt der Schweiz bereits Bericht des Bundesrates besonders Blockadekommission Bonjour Botschaft des Bundesrates Briand-Kellogg-Pakt Brief Bundes Bundesrat Calonder Bundesrat Motta Bundesversammlung Conseil Departement in Bern deshalb Deutschland Dezember Durchzugsrecht England Ersten Weltkrieg Februar fédéral Frage Frankreich französischen Friedenskonferenz Friedensvertrag gegenüber Genfer Protokoll Gesandtschaft in Paris Grossmächte Haltung internationalen Italien italienischen Januar Japan kerbund Kommission Konferenz konnte Krieg Kwantung-Armee Land League lich Ligue London machte Mandschurei Massnahmen Max Huber Memorandum MICHIGAN militärischen Minister Dunant Mussolini Nationalrat November Oktober Paris Politisches Departement Protokoll der Bundesratssitzung Rappard Ratifikation Regierung Resolutionen Sanktionen Sanktionenfrage Sanktionssystem Schweiz zum Völkerbund Schweizer Gesandtschaft schweizerischen Neutralität Sitzung Société des Nations sollte Sperrschrift vom Verfasser Ständerat Telegramm der Schweizer tion tralität trotz unsere unserer Neutralität VB-Versammlung Verpflichtungen Verträge Verträge von Locarno Vertreter Völ Völker Völkerbund Völkerbundsbeitritt Völkerbundsrat Völkerbundsversammlung Völkerbundsvertrages Völkerrechts Vorschlag Wilson wirtschaftlichen Wirtschaftssanktionen zudem