Die Stellung der Schweiz zum Sanktionssystem des Völkerbundes: von 1919 bis zur Anwendung gegen Italien 1935/36Die Arbeit befasst sich mit der Untersuchung eines wichtigen Kapitels schweizerischer Aussenpolitik in der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen. Das Ringen um den Anteil der schweizerischen Verpflichtungen im Rahmen des Sanktionssystems des Völkerbundes bildet den Hauptgegenstand des ersten Teils der Arbeit. Es folgt die Darstellung der Bemühungen um eine Weiterentwicklung des Sanktionssystems in den 20er und frühen 30er Jahren. Der dritte Teil ist schliesslich der Anwendung von Wirtschaftssanktionen gegen Italien gewidmet, die nach dem Überfall Mussolinis auf Abessinien im Herbst 1935 vom Völkerbund verhängt wurden. Den Abschluss der Arbeit bildet die umstrittene Anerkennung der italienischen Souveränität über Abessinien und die Rückkehr der Schweiz zur integralen Neutralität im Jahre 1938. |
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... nahm eine zentrale Stellung im Sank- tionssystem des Völkerbundes ein , und die Vertreter der Völ- kerbundskommission unterstrichen die Bedeutung des Durchzugs- rechts anlässlich der Konferenz mit den Neutralen . In persön- lichen ...
... nahm eine zentrale Stellung im Sank- tionssystem des Völkerbundes ein , und die Vertreter der Völ- kerbundskommission unterstrichen die Bedeutung des Durchzugs- rechts anlässlich der Konferenz mit den Neutralen . In persön- lichen ...
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... nahm bereits zu diesem Zeitpunkt dezi- diert für die zweite Variante Stellung : " Wir streben stets nach dem gleichen doppelten Ziel : Völkerbundssitz in unse- rem Lande und militärische Neutralität und Unverletzbar- keit unseres ganzen ...
... nahm bereits zu diesem Zeitpunkt dezi- diert für die zweite Variante Stellung : " Wir streben stets nach dem gleichen doppelten Ziel : Völkerbundssitz in unse- rem Lande und militärische Neutralität und Unverletzbar- keit unseres ganzen ...
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... nahm dieses Angebot gerne an , da er Hubers Fachkenntnisse besonders schätzte . Vgl . Telegramm BR Calonder an Professor Rappard in Paris , Bern , 18.4.1919 ( BAr 2001 ( B ) 1 Bd . 84 ) . Am Monate nach Inkrafttreten des ...
... nahm dieses Angebot gerne an , da er Hubers Fachkenntnisse besonders schätzte . Vgl . Telegramm BR Calonder an Professor Rappard in Paris , Bern , 18.4.1919 ( BAr 2001 ( B ) 1 Bd . 84 ) . Am Monate nach Inkrafttreten des ...
Contents
EINLEITUNG | 1 |
Botschaft des Bundesrates vom 4 August 1919 | 61 |
Neue diplomatische Verhandlungen und Beitritt | 101 |
Copyright | |
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Common terms and phrases
Abessinien Abkommen Ador allfälligen Antrag Anwendung Artikel 16 Artikel 435 Aussenpolitik Behandlung beiden Beitritt der Schweiz bereits Bericht des Bundesrates besonders Blockadekommission Bonjour Botschaft des Bundesrates Briand-Kellogg-Pakt Brief Bundes Bundesrat Calonder Bundesrat Motta Bundesversammlung Conseil Departement in Bern deshalb Deutschland Dezember Durchzugsrecht England Ersten Weltkrieg Februar fédéral Frage Frankreich französischen Friedenskonferenz Friedensvertrag gegenüber Genfer Protokoll Gesandtschaft in Paris Grossmächte Haltung internationalen Italien italienischen Januar Japan kerbund Kommission Konferenz konnte Krieg Kwantung-Armee Land League lich Ligue London machte Mandschurei Massnahmen Max Huber Memorandum MICHIGAN militärischen Minister Dunant Mussolini Nationalrat November Oktober Paris Politisches Departement Protokoll der Bundesratssitzung Rappard Ratifikation Regierung Resolutionen Sanktionen Sanktionenfrage Sanktionssystem Schweiz zum Völkerbund Schweizer Gesandtschaft schweizerischen Neutralität Sitzung Société des Nations sollte Sperrschrift vom Verfasser Ständerat Telegramm der Schweizer tion tralität trotz unsere unserer Neutralität VB-Versammlung Verpflichtungen Verträge Verträge von Locarno Vertreter Völ Völker Völkerbund Völkerbundsbeitritt Völkerbundsrat Völkerbundsversammlung Völkerbundsvertrages Völkerrechts Vorschlag Wilson wirtschaftlichen Wirtschaftssanktionen zudem