überschreiten, glaubte dagegen der Unterzeichnete bei weniger wichtigen Gegenständen sich lediglich auf die getreue Angabe der in den Abschieden enthaltenen Thatsachen beschränken zu sollen. Zu Erleichterung des Nachschlagens in den Abschieden ist bei einem jeden Gegenstand die Jahreszahl und der betreffende Abschnitt des Abschieds (mit römischen Zahlen) Jam Rande der Seite beigedruckt. Wurde in einem Jahre mehr als eine Tagsaßung abgehalten, so unterscheiden sich diese Tagsazungen unter einander dadurch, daß bei den ordentlichen die Jahreszahl einfach, bei den außerordentlichen aber mit dem Zusage des Buchstabens a aufgenommen ist. Die Abschiede der in den Jahren 1803 und 1804 abgehaltenen Tagsaßungen enthalten die Verhandlungen dieser Lagsaßungen zwar, wie die Abschiede der spätern Jahre, in besondere Abschnitte abgetheilt; aber man hat seiner Zeit unterlassen, einer jeden einzelnen Abtheilung, aus welcher diese Abschiede zusammengesezt sind, eine besondere Ziffer vorzuseßen. Dieses Versäumniß mußte jezt nachgeholt werden, damit nach dem Willen der Tagsagung in dem Repertorium bestimmt der Ziffer des betreffenden Abschnittes gerufen werden kann. Die zu diesem Ende erfolgte nähere Bezeichnung der einzelnen Abschnitte der Abschiede der Jahre 1803 und 1804 wird dem gegenwärtigen Vorworte angereihet, und es ergeht an die Staatskanzleien der Kantone die Bitte, die nämliche Bezeichnung der einzelnen Ueberschriften auch auf denjenigen Eremplaren dieser Abschiede nachtragen zu wollen, welche in den Kantonsarchiven niedergelegt sind. Dem gegenwärtigen Repertorium wird in einem besondern Bande als Beilage eine nachträglich abgefaßte Sammlung der das schweizerische Staatsrecht vom 10. März 1803 bis zum 27. Christmonat 1813 betreffenden Aktenstücke und der während dem nämlichen Zeitraum in Kraft bestandenen eidgenössischen Beschlüsse und Konkordate, sowie der zwischen der Schweiz und den benachbarten Staaten abgeschlossenen Verträge angereihet: alles, in soweit diese Aktenstücke nicht einen integrirenden Theil der später, im Jahr 1820 und seitdem, herausgegebenen Sammlung der das schweizerische Staatsrecht betreffenden Aktenstücke bilden. Es ist eine solche nachträgliche Sammlung eine nothwendige Zugabe des vorliegenden Repertoriums, ohne welche das leztere nur zu oft die gewünschten Aufschlüsse zu geben nicht im Stande wäre. Ueberhaupt aber dürfte ein diplomatischer Koder für den mehrerwähnten Zeitraum für die Gegenwart, mehr aber noch für spätere Zeiten, nicht ohne Werth seyn. Später soll das Repertorium der Abschiede der zweiten Periode, vom 27. Christmonat 1813 bis zum 23. Chriftmonat 1830, oder von der Auflösung der mediationsmäßigen Bundesverfassung bis zum Zusammentritt der auf Ende Jahres 1830 nach Bern einberufenen außerordentlichen Tagsaßung, bearbeitet werden. Bern, den 8. Brachmonat 1842. Der Kanzler der Eidgenossenschaft, Register des Abschieds vom Jahre 1803. Paragraph 1. Eröffnung der Tagsagung. II. Eidgenössisches Siegel. HI. Kanzler und Staatsschreiberstellen. IV. Eid des Kanzlers und des Staatsschreibers. V. Begrüßungskompliment des Generals und französischen Ministers Ney. VI. Rangordnung unter den Kantonen. VII. Lagsagungsreglement. VIII. Titulaturen. IX. Ernennung zu den vacanten Offizierstellen bei den schweizerischen Hülfsbrigaden. X. Wiederbewaffnung der Schweiz und Rückstellung des in's Waadtland transportirten Kriegsgeräths aller Art. XI. Organisation der Landmilizen und des eidgenössischen Kontingents. XII. Allgemeiner Bettag. XIII. Gleichförmigkeit in Maß, Mäß und Gewicht. XIV. Arreste und gerichtliche Betreibungen. XV. Wiedereinführung der Galeerenstrafe. XVI. Auslieferung der Verbrecher; Landesverweisung. XVII. Regulativ in Ansehung der Gegenstände, welche die Kantone einer jeweiligen bevorstehenden Lagsazung anzutragen gedenken. XVIH. Eid der Anhänglichkeit und der Treue an die jezt bestehende Verfassung. XIX. Niederlassung von Fremden; Helvetisches Burgerrecht. XX. Bettelbriefe. Paragraph XXI. Steuersammlung zu Gunsten des Hospiziums des großen Bernhardsbergs. XXII. Uebereinkünfte zwischen den Kantonen in Betreff von Civil, Polizei-, kirchlichen und örtlichen Gegenständen. XXIII. Verträge zwischen den Kantonen und den angränzenden Mächten. XXIV. Verlängerung der Sizungen der Lagsaßung. XXV. Archiv der helvetischen Regierung. XXVI. Postwesen. XXVII. Münzwesen. XXVIII. Salzwesen. XXIX. Auflösung der Zentralpulververwaltung. XXX. Aufhebung des allgemeinen Stempelbureau's. XXXI. Judengemeinden von Endingen und Lengnau. XXXII. Eidgenössische Verfügung in Ansehung des Viehhandels. XXXIII. Befugniß der Kantone wegen Herbeischaffung der Lebensmittel. XXXIV. Invaliden und pensionirte Militärs. XXXV. Rechnungen des Landammanns der Schweiz. XXXVI. Mediationsmäßige Rückstellung der Klostergüter. XXXVII. Parität der Religionen. XXXVIII. Allgemeine Verfügung über das Kirchenwesen. XXXIX. Allgemeine Verfügung in Ansehung der Beurtheilung von Paternitätsgeschäften und Eheversprechen. XL. Antrag wegen dem Einsig schlechter Weibspersonen. XLI. Bons für Lieferungen an die fränkischen Truppen. XLII. Reklamationen der Schweizermilitärs, welche ehemals in französischen oder piemontesischen Diensten gestanden sind. XLIII. Abzugswesen. XLIV. Allgemeine Verfügung in Rücksicht auf Strolchen und herrenloses Gesindel. XLV. Zollwesen. XLVI. Diplomatische Agenten. XLVII. Schweizerische Regimenter in Spanien. XLVIII. Schweizerische Deserteurs und Bezahlung derjenigen, so ihren Abschied erhalten. XLIX. Zurückberufung der fränkischen Truppen aus der Schweiz. L. Kosten, welche durch die Gegenwart der fränkischen Truppen verursacht werden. Militärspitäler 2c. LI. Depots der Auriliär - Halbbrigaden. LII. Niederlegung der Kantonalverfassungen in das eidgenössische Archiv. LIII. Konftitutionelles Jahr. Baragraph LIV. Grundsäge, nach denen die Liquidationskommission bei der Berichtigung der helvetischen Staatsschuld verfahren ist. LV. Gränzanstände zwischen den Kantonen. LVI. Streit zwischen St. Gallen und Zürich wegen den Gütern von Sar und zwischen St. Gallen und Glarus wegen jenen von Werdenberg. LVII. Unterstüßung der Unterrichtsanstalt von Pestalozzi in Burgdorf. LVIII. Gemeineidgenössische Unterstüßung zur Austrocknung der Moräfte, welche durch den verhinderten Ausfluß des Wallenstattersee's verursacht werden.. LIX. Tieferlegung des Lungernsee's. LX. Bündnerisches Eigenthum in Veltlin, Kleven und Worms. LXI. Rückstände der Geistlichkeit in den Kantonen Thurgau und Luzern. LXII. Nachtrag zu den besondern® Verfassungen der Kantone Schwyz, Ury und Zug. Reklamationen der Angehörigen von Bern, welche Löbergerechtigkeiten (Droits de lauds et ventes) in der Waadt besigen. LXIV. Hauptort des Kantons Lessin. LXV. Rollatur der Chorherrenstellen im Stift Bischofzell. LXVI. Baumwollenspinnereien in St. Gallen. LXVII. Korrespondenz des Kommissärs Blanchard. LXVIII. Streit zwischen den Gemeinden Bex und Lavey im Kanton Waadt mit der Gemeinde St. Maurice. LXIX. Verträge zur Einfuhr des Baumwollengarns in Spanien. LXX. Ertheilung der nöthigen Vollmachten zu einigen andern besondern Unterhandlungen. LXXI. Anstände zwischen dem Kanton Graubünden und dem Kanton Tessin. LXXII. Antrag von Solothurn in Ansehung der Convertiten und Tolerirten in der Schweiz. LXXIII. Dritter Schiedsrichter im Kanton Solothurn. LXXIV. Gefälle aus dem Elsaß und dem ehemaligen Bisthum Basel. LXXV. Zusicherung gegen den Nachdruck einer deutschen Uebersetzung des neuen Testaments, zu Gunsten des Herrn Stolz, von Zürich, Pfarrer zu Bremen. LXXVI. Bittschriften und Vorträge von verschiedenen Gemeinden, Gemeinheiten und Partikularen: LXXVII. Angelegenheiten mit dem deutschen Reich. 1ter Bericht der Kommission: Allgemeine historische Darstellung des Geschäfts. Maltheserorden. دو Herrschaft Glatt und andere dem Kloster Muri zugehörige Besizungen in Schwaben. Fürst von Fürstenberg. III. Staatsschreiberstelle. Entlassung des Herrn Gady. Ernennung des Herrn Gaffer. IV. Rangordnung unter den Kantonen. V. Kanton Appenzell. Bestimmung der organischen Verhältnisse zwischen Außer- und Innerrhoden. VI. Tagsagungsreglement. VII. Allgemeiner Bettag. VIII. Unterhandlungen mit Churbaden. IX. Abzugswesen. X. Fränkischer Kaiser. Ehrenbezeugung bei Anlaß seines Regierungsantritts. XI. Vertheilung der im Kanton Waadt liegenden Waffen. XII. Archiv (eidgenössisches und helvetisches). Verfügung in Betreff deffelben. XIII. Unruhen im Kanton Zürich. XIV. Gerichtliche Betreibungen und Konkurse. XV. Cheversprechungen und Paternitätsgeschäfte. XVI. Verlängerung der Sizungen der Tagsaßung. XVII. Verträge zwischen den Kantonen und den angränzenden Mächten. XVIII. Getreideausfuhr aus Frankreich. |