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Da aber nach dem Berichte der Cameral-Verwaltung vom 20. July 1811 dieser große Ertrag von gehässigem Aufschlage hergerührt hat, und als nachhaltig jährlich nur fl. 100 angenommen werden können, so kommen auch hier nur in Berechnung.

2 Viertel Garten hat der Pfarrer zu genießen

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Das Pfarrhaus, die Pfarrscheune und den Rindviehstall genießt der
Pfarrer zum Dienst, thut mithin

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Die Kelter wird zu dem oben eingekommenen Weingefäll gebraucht und
erträgt weiter

Zu Rottenburg eine Zehendscheune, wird zu dem oben vorgekommenen
Fruchtzehend gebraucht, und erträgt daher an Scheunenzins

Von eigenen Gütern zu Hirsch a u.

2 Morgen Wiesen, ein Wohnhaus und eine Scheune genießt der Pfarrer zum Dienst.

Von Activ-Capitalien.

Bei Caspar Johner zu Rottenburg aus fl. 20, à 5 Prozent .

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Besoldungen.

Dem Pfarrer zu Wurmlingen das von Oestreich im Jahr 1804 bestimmte Fixum mit

Dem Pfarrer zu Hirsau, nach der Cameral-Verwaltungsrechnung,
nach den oben beim Zehend-Ertrag angenommenen Preisen

Dünkel, 67 Scheffel, 1 Simmeri, 2 Vrlg à fl. 4. 26 kr. fl. 297. 52 kr. 3 hl.
Haber, 21 Scheffel à fl. 3. 46 kr.

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79. 6

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111. 56

fl. 600.

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zusammen fl. 1119. 46 kr.

fl. 45. 6 kr.

50. 28

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111. 50

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20.

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دو

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Cammeral-Verwaltung Tettnang.

Das Kloster Kreuzlingen hatte zu Siebratshaus, Mazenhaus, Reuti

und Wiesentsweiler:

2 Falllehen, 2 Erblehen und 1 Schupflehen, wovon jährlich zu beziehen

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Für das Laudemium à fl. 186 kommen, wenn je auf 20 Jahre ein Fall angenommen wird, in Berechnung .

In Hinsicht auf dieses Laudemium stellt das Stift Kreuzlingen die Behauptung auf, daß sich der Fall allein auf fl. 792 (jährlich fl. 39. 36 kr.) und der Ehrschaß auf fl. 123. 19 kr. (jährlich fl. 5. 33 kr.) belaufe, und stüßt dieselbe auf die regelmäßigen Zins- und Lagerbücher, welche eine lange Reihe von Jahren hindurch bis zur Incammeration ununterbrochen fortgesetzt worden sind, und liefert noch zu weiterm Beweise eine Speciftcation hierüber. Es wird also bei der Ausscheidung der Objekte vermittelst Vorlegung der Dokumente die Untersuchung dieser Angabe vorgenommen und die Theilung des Objektes nach dem Resultate derselben bewerkstelliget werden.

Das Stift Kreuzlingen hatte zu Buchhorn ein Haus, welches die Stadt durch das Heimfallsrecht an sich gezogen hat, von welcher es mit Buchhorn im Jahr 1806 an Bayern und nun an Württemberg gekommen ist.

Von Bayern wurde es dem Stadtkommissair Schweiger und von Württemberg dem Unteramtmann von Heunberger für einen jährlichen Zins von fl. 60 verliehen, welche also hier in Berechnung kommen

Dieses Haus nebst dem Garten ist nach der Angabe des Klosters Kreuzlingen in dem Steuer-, und nicht in dem BrandversicherungsKataster in seinem wahren Werthe, nicht nach dem früheren Zinsertrage, der bloß aus besonderer Rücksicht für die damaligen Miethleute ungesteigert geblieben ist, für die Summe von fl. 4075 in Anschlag gebracht_worden, welche Angabe das Löbliche Stift durch einen Auszug aus dem

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Steuerkataster und durch ein vorhandenes Anzeigeschreiben des Stadt-Magi= strates in Friedrichshafen beweisen will. Es wird also bei vorzunehmender Ausscheidung der wahre Werth des Hauses ausgemittelt und getheilt werden.

Ferner enthalten die Zinsbücher des Stiftes Kreuzlingen zwei Kapitalposten, den einen von fl. 150 auf Mathias Möschenmoser zu Riethe und den andern von fl. 26 auf Simon Flügel daselbst, welche beide als nicht existirend in dem Verzeichnisse der Cammeral-Verwaltung Tettnang weggelassen sind. Bei der Abtheilung der Gegenstände muß also noch untersucht werden, ob diese Forderungen wirklich getilgt oder noch in Kraft sind. Da der Kleinzehend von Sibratshausen, welcher alljährlich mit fl. 20 bezogen wurde, nach der Behauptung der Cammeral-Verwaltung Tettnang nun einen Besoldungstheil der Pfarrei Kehlen, Fürstlich-Hechingischer Herrschaft, ausmacht, so bleibt dem Stifte Kreuzlingen unbenommen, seine Ansprüche gegen das Fürstliche Haus Hechingen geltend zu machen.

Forst- Kassen - Amt Altdorf.

Nachbemeldte Waldungen, nemlich:

In der Sattenbacher Huth zu Horgenzell, Gossetsweiler und Frohnhose 54 Morgen, 3 Vierling.

In der Berger Huth zu Unterlottweiler und Unterailingen

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welche ehedessen zu Schupflehen gehört haben, sind vormals von dem Prälaten des Klosters gegen Abgabe des nöthigen Bau- und Brennholzes incammerirt worden.

Neben dieser Holzabgabe hat der Ertrag derselben zur Forstkassa auf 1 Jahr erloffen

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Der Werth dieser Waldung ist angegeben à fl. 60 pr. Morgen auf fl. 3915
Hingegen nach obigem neben den Holzabgaben erhaltenen Er-

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3100

trage beträgt folcher % à Die zu den Kloster - Kreuzlingischen Erblehen gehörige Waldungen dörfen die Besizer zu ihrem Bedarf nachhaltig benußen, hingegen ist für die Forstkassa davon zu beziehen

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Kloster Münsterlingen.

Cammeral-Verwaltung Heiligkreuzthal.

Das Kloster Münsterlingen hatte zu Andelfingen den großen Zehenden aus 20 Juchart Feld in jedem Desch.

Den kleinen Zehenden aus einigen Ländern und Fruchtgült nach Zelg aus 3 Suchart Ackern,

in Winterigen 3 Scheffel, 7 Simmeri Dünkel,

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3

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Haber.

in Sommerigen 1 Diese Zehend- und Gültgefälle sind vor der östreichischen Besißnahme seit mehr als 100 Jahren von dem Kloster Münsterlingen an das Gotteshaus Heiligen-Kreuzthal, als Haupt-Decimator zu Andelfingen, um jährliche fl. 30 verliehen gewesen. Mithin kommen hier dafür in Berechnung

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Nebstdem hatte das Kloster Münsterlingen aus dem Abteykeller zu
Heiligkreuzthal an jährlichem Bodenzinse zu beziehen

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Das Stift St. Gallen hatte vormals einen Theil an dem großen und kleinen Zehenden zu Walkenweiler, Wannenhausen, Krehenberg und Lehenhorn.

Da seit dem Königlich-Württembergischen Bezug dieser Antheil nicht besonders verliehen, sondern immer mehrere Weiler und Höfe zusammengezogen worden, so kann der Ertrag hienach nicht angegeben werden; es hatte aber vormals das Stift St. Gallen diesen Antheil am großen und kleinen Zehenden zusammen verpachtet, und dabei im Durchschnitt von 9 Jahren jährlich:

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erhalten, welcher Ertrag nun auch hier angenommen wird, und zwar nach Württembergischem Maaße mit:

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