Der Deputations-recess, mit historischen, geographischen und statistischen erläuterungen undeiner vergleichungs-tafel ...

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Page 69 - Freyheit der Deutschen mit der kaiserlichen Gewalt» bis zu einem gewissen Grade, und geht mit der kaiserlichen Gewalt unter.
Page 61 - Antheil an der Gesetzgebung und Regierung des Reichs noch wesentlich von dem der Vicarien. Allein die Sache hat doch eine sehr bedenkliche Seite, von welcher zu reden hier der Ort nicht ist. So bildete sich sehr allmählig, nicht nach einem überdachten Plan als Resultat philosophischer Untersuchungen, sondern meist zufällig, die sonderbare, künstliche, verwickelte Maschine, Deutsche Staatsverfassung genannt. Sie ist noch nicht ganz ausgebildet, und wird es wahrscheinlich niemals werden. Was ist...
Page 210 - Auszugs. Nur die einzige Stelle, die" natürlich nicht in das Conclusum kam , mag hier stehen. »Je mehr bisher die Religions»,und Kirchenverfassung in' vielen Ländern »öfters den Vorwand abgegeben, um gegen »jede andere Religionsparthey als die soge...
Page 64 - Diese Territorien üben verschiedene Rechte der höchsten Gewalt, welche man unter dem Namen der Landeshoheit begreift, unter Aufsicht des Monarchen und der Gesamtheit des Reichs, nach Maßgabe ihrer eigenen Verfassung aus. Die Regenten sind also Stellvertreter . . . des Monarchen . . . Sie sind also keine Souverains, und ihre Territorien eigentlich keine Staaten.
Page 320 - Reichsversammlung durch ein Reichsgutachten vom 24. März dem Kaiser vorgelegt , und von diesem durch ein Commissions - Decret vom 27.
Page 64 - Die Regenten sind also gleichsam Stellvertreter und Repräsentanten des Monarchen ; sie sind diesem - . • und der Gesamtheit des Reichs unterworfen und verantwortlich. Sie sind also keine Souverains, und ihre Territorien eigentlich keine Staaten...

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