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schreiten in religieus-sittlich und geistiger Entwicklung und Gesundheit.

Mit meiner Darstellung bin ich morgen fertig, und schicke E. H. in wenigen Tagen ein reines Concept, um davon zwey Abschriften nehmen zu lassen, eine dritte lasse ich hier anfertigen und übersende fie unmittelbar mit einem erläuternden Schreiben an S. K. H. den Kronprinzen.

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Bei meiner Redaction vermisse ich sehr die Acten der Ausschüsse, die manches enthalten so zur Vervollständigung, Berichtigung u. s. w. gehört so fehlt der Bericht des Herrn G. v. S. Kersenbroeck über die Conferenzen in Münster und Godesberg eine Denkschrift des Herrn v. Lilien über den Wegebau und dergleichen mehr auch ist der Bericht des Herrn v. Schorlemer über die Conferenzen in Arensberg und Godesberg mit dem Cataster-Wesen als Anlage nicht abgedruckt worden.

Ueber diesen Abdruck hat Herr Oberpräsident v. Vincke dem Herrn Hüffer bedeutet, daß er der Censur zu unterwerfen, weil der Landtag gegenwärtig auseinander gegangen. . .

Die Anwendung des Instituts der Censur auf Landtagsverhandlungen überhaupt, und die vorliegende Catastersache ist ganz unhaltbar.

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Censur soll Verbreitung verderblicher Druckschriften in das Publikum verhindern und ihr zuvorkommen `die fragliche Druckschrift ist aber nicht für das Publikum, sie betrifft Gegenstände so den Ständen seit zwey Jahren vorliegen, insbesondere ist die eine bereits 1826 erschienen; sollen die Stände sich über den Gegenstand berathen, so müssen sie ihn festhalten, sich ihn vergegenwärtigen, es sey nun durch Auswendiglernen, Abschreiben, Lithographiren, Abdrucken, alles dieses liegt innerhalb der Gränzen der natürlichen Freyheit, ist res merae facultatis der Abdruck war vom Landtag während seiner Dauer beschloffen, seine Ausführung konnte (nur wegen der Hindernisse so man den ständischen

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Catasterarbeiten in Weg gelegt) erst nach dem Landtag erfolgen, so wie dies der Fall mit allen Beschlüssen des Landtags ist, die der Natur der Sache nach, erst nach seiner Auflösung in das Leben treten können.

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Ueber E. H. Aufsag wegen Ablieferung u. s. w. behalte ich mir noch eine nähere Aeußerung bevor die Churmärkischen Landstände besizen ihre alte Registratur die Märkische und Clevische Landstände behaupteten`ao. 1818 die Fortdauer ihrer Herr v. Bodelschwing und Romberg besißen

alten Verfassung

wahrscheinlich die desfalsige Verhandlungen.

Die ewige Wiederholungen von Unterthänigkeit u. s. w. sind

langweilig, und haben wenig Würde

Hierin zeigt sich die höchste Virtuosität im Bericht des Grafen Mengersen, über die Gleichförmigkeit der Wagen-Gleisen.

Die Hauptsache bleibt gute Wahlen

Wegen L.-R. Ger

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stein machte man noch den Einwurf des Mangels zehnjährigen Besizes - dieses Hinderniß lassen Sie ihn prüfen. Väter licher Besiz, Mitbesig zählt.

Wegen meiner Reise nach B. ist noch nichts bestimmt ich werde meinen Weg über das alte Soest nehmen.

24ften Januar. E. H. habe ich die Ehre zu übersenden: 1) eine Correspondenz über die angemaßte Censur sub petito remissionis; mir scheint Herr v. Vincke läßt die Sache fallen, ich werde mir von denen Herren v. Korff und Vincke als Custodes rotulorum noch 12 Eremplare erbitten, fie versenden 20 Exemplare sind bereits versandt, Sie werden eins erhalten haben.

2) Fünf Hefte der Darstellung als reines Concept sub petito remissionis; ich suchte Vollständigkeit, Kürze und Unparteylichkeit. Von dieser Darstellung habe ich hier eine Reinschrift machen lassen, und sende sie mit dem nächsten Eilwagen nach Berlin an den Kronprinzen, zwey Reinschriften bitte ich noch in

Münster machen zu lassen, mir zur Unterschrift zuzuschicken, um fte sodann des Herrn Oberpräsidenten Erc. zur weitern Beförderung zu übergeben.

3) Die Acten des zweyten Landtags schicke ich sogleich zu E. H., die des ersten Landtags schicke ich den 26ften 1. M. zurück an Herrn v. Korff und Hüffer um sie in das Archiv abzugeben.“ ,,31ften Januar. E. H. in der Anlage zurückkommenden Aufsaß über die geseßliche Fortdauer der alten ständischen Verfassung der einzelnen Landestheile habe ich mit großem Interesse gelesen, und bemerke folgende zur Vervollständigung und Berichtigung dienende Umstände.

Diese Frage war bereits im Jahr 1815 bey dem Wiener Congreß, und bald darauf der Gegenstand vielfältiger Unterfuchungen. Sie müssen dieses in Klübers Congreß-Acten, und in einigen spätern Schriften desselben Schriftstellers vorfinden, die gewiß Herr v. Schorlemer besigt :- und die ich erst in Nassau nachsehen kann.

Dieser Grundsaß war auch in der vom Cleve-Märkisch-JülichBergischen Adel eingereichten Denkschrift: Acten über die Westphälischen Landstände ao. 1815 sqq. aufgestellt, auch in einer sehr gründlichen handschriftlichen Deduktion des Herrn Geheimen Rath v. Nagel zu Listringhausen (bey Meinerzhagen), die ich suchen werde von Düsseldorf zu erhalten, ausgeführt.

Die Märkische Stände sprachen ihn laut gegen den Staatskanzler aus; es entstand ein Schriftwechsel, der erstere bestritt den Sah, das Fernere ist bekannt, es erfolgte nämlich die gefeßliche Bestimmung des Jahres 1823 sqq. Diese Correspondenz lassen sich E. H. von Herrn v. Bodelschwing - Plettenberg oder von Herrn v. Romberg mittheilen.

Den Aufsaß des Herrn Egen habe ich mit großem Interesse gelesen, ich werde ihn Herrn v. Schuckmann zustellen.

Zu dem Beweis der Königlichen Zufriedenheit so E. H. den 18ten Januar erhalten, wünsche ich von Herzen Glück . . . In Rumpf's vierter Folge pag. 116 ad 2 kommt ein Antrag der Preußischen Stände vor, um die Intelligenz der Bürger so ein Vermögen von 500-1000-2000 Thlr. [besißen] zu benußen, daß der Stadtverordneten aus Gelehrten oder Staatsbeamten gewählt werde, welche 6 Jahre Bürger, unbescholtenen Lebenswandel, und sich durch Einsicht oder Theilnahme an städtischen Angelegenheiten ausgezeichnet haben Ich finde ihn sehr passend.

Herr v. Vinde hat mein an Herrn Hüffer gerichtetes Schreiben zurückgesandt und den Widerspruch fallen lassen. Die Actenstücke werde ich zur Registratur geben.

Mit ausgezeichneter Hochachtung und Freundschaft E. H. ergebener Stein."

Stein an Graf Meerveldt.

,,31ften Januar. Die große Fehde wegen Verbreitung der Druckschrift ist geendigt, da mein ostensibles Schreiben ohne weitere Antwort Herrn Heister Kinder zugestellt worden, vierzig Eremplare habe ich vertheilt, also können wir uns alle beruhigen. Ich habe eine Reinschrift der Vorstellung u. s. w. unmittelbar mit einem Begleitungsschreiben an des Kronprinzen K. H. überfandt, dem Herzog Carl gemeldet, daß meine hiesigen Geschäfte geendigt seyen, und nun erwarte ich die Bestimmung der Abreise, die Witterung ist milde, nur 1° Kälte und ich werde meine russische Pelzgarderobe utilistren, durch die von E. H. und Ihre Frau Gemahlin gütig für meine Gesundheit geäußerten Besorgnisse bestimmt - fie erfordert leider Pflege, und die Zeiten, wo ich nie Veranlassung hatte, mich mit ihr zu beschäftigen, sind leider verschwunden - doch das ist gut, unsre Heymath ist ja nicht hier. Herr v. Viebahn ist mit einer Deduction über die ständischen Rechte beschäftigt und insbesondere über das der Einsicht der

Stein's Leben. VI.

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Verwaltungsacten ich wünschte, er könnte die handschriftliche · Deduction des Herrn G. R. v. Nagel zu Listringhausen einsehen, die in den Händen des Grafen Spee und Graf v. Mirbach befindlich ist, sie ist sehr gründlich und inhaltreich, könnten E. 5. sie nicht erhalten und an Herrn v. Viebahn zur Benußung und Zurückgabe mittheilen.

Herr Egen hat den Plan der Hülfsbank geprüft, dem Calcul unterworfen, ihn aber unhaltbar gefunden, die Majorität 34 gegen 27 hatte ihn verworfen.

Ich bin überzeugt, daß die Vermählung der Gräfin Pauline für alle ihre Angehörigen, und für das junge Paar, ein Ereigniß ist, reich an Glück und Seegen - mögen sich noch alle trübe Wolken zerstreuen, die am Horizont sich befinden.

Diesen Sommer hoffe ich meine Töchter bey mir zu sehen, Gräfin Malchen sollte sie alsdann besuchen, sie würde gewiß alle Liebe und Theilnahme finden.

Das mir mitgetheilte Urtheil ist sehr wichtig. Ich wünschte in kurzen Worten E. H. Herrn v. Kettler's Ansicht über Dienstgeld und Heimfall zu wissen. Das letztere scheint mir bey der jezt bestehenden Successions-Ordnung wenig Werth zu haben, da die abgefundenen Kinder ihr Erbrecht behalten, und zur Schuldentilgung, Auseinanderseßung der Erben, Höfe verkauft werden

fönnen.

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Wichtig wäre es auch, sich mit der Successions-Ordnung der Bauern zu beschäftigen, die jest gebräuchliche ist verderblich die Foderungen der Miterben sind so hoch, daß zwey hieher gehörige Erben werden verkauft werden, weil sie keiner der Erben annehmen will.

Kömmt denn unser Tochter-Verein zu Münster zu Stande?”

,,8. Februar. E. H. bedaure ich sehr, meine innige Theilnahme ausdrücken zu müssen, an dem Verlust, den Sie durch den Tod Ihres langjährigen treuen Freundes, Herrn Abbé Hennecart,

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