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Die weitere Ausdehnung diefer Comparation ift hier überflüffig, da man schon hinlänglich daraus fiehet, dass die Verfasser den Reichthum an Ortsbestimmungen, befonders längs der Küfte, nicht fo, wie es hätte gefchehen können, zu benutzen beliebt haben. Von den hier verglichenen fechzehen Puncten ftimmen nur Carthagena, Cap Palos, Cap Ortegal und Valencia in Rücklicht der Breite, Cap St. Vincent in der Länge, und Cadiz der Länge und Breite nach mit den bekannten Ortsbeftimmungen. Es fcheint daher diefer Ort als einziger Fixpunct bei Zeichnung der Charte angenommen, und das Uebrige grössten, theils dem Zufalle, wie es aus den Lopezifchen Charten fich ergeben wollen, überlassen worden zu seyn. Denn die Längen - Differenzen der Mentellischen Charte treffen mit denen der Lopezifchen Charte bis auf eine Kleinigkeit überein, wenn man einen Ort an der Weftküfte mit einem Orte an der Oftküste vergleicht. Z. B.

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In diefen Vergleichungen find die Abweichungen der Mantellischen Charte von den Lopezischen Differenzen

nur um 31, 3 bis 3 Minuten unterschieden, welches hier wenig bedeutet, aber doch den unbedingten Gebrauch der letztern zu beweisen scheint. Dagegen haben die Verfaffer die Lage vom Cap Finisterra, nach neuern Bestimmungen auf ihrer Charte angegeben, und dadurch die Lage der N. W. Küfte, oder die Figur von Galizien verbeffert; denn fie weichen hier, wie die Vergleichungstafel zeiget, nur um 0° 1' 15" weftlich von der Ortsbeitimmung ab. Sie würden auch in der Entfernung beider Puncte mit der der Ortsbestimmung näher als Lopez gekommen seyn, wenn fie nicht das Cap Creux um 7′ 35′′ zu weit öftlich gesetzt hätten; denn

Orte.

Nach der Ortsbe-
Charte, stimmung.

N. Lopez.

Cap Finisterra L. 11°35'0" W. 11° 33′ 45′′

11o 19' 0"

Cap Creux

+

I 3 0

0 55 25

I 2 0

Längenuntersch.

1 38 0

12 29 10

12

21

Da aber die vorliegende Charte Cap Finisterra um I' 15′′ zu westlich, und Cap Creux um 7′ 35′′ zu weit öftlich hat, fo ift die Summe diefer Exceffe von 12° 38′ o" abzuziehen; da denn 12° 30' 10" den Längenunterschied beider Caps nur um 1' gröfser, als aus den Ortsbestimmungen diefelbe gefolgert werden kann, fie geben würde.

So nahe die Ortsbestimmungen auf der Küfte von Spanien und Portugal auch der Wahrheit kommen mögen, und fo viel bestimmte Puncte hier vorhanden find, fo fehlet doch noch gar viel, dafs wir mit der astronomischen Lage der Orte innerhalb Landes fo bekannt feyn follten. Aufser der Hauptstadt ift hier nichts, was nur einigermaffen bestimmt genannt werden könnte; und selbst diese Hauptstadt ist in Ansehung der Länge noch um 16 Min.

1

fchwankend. Nach der neuesten Bestimmung von Mechain bleibt mit der Mentellifchen Charte noch eine Differenz von 11' 25".

Uebrigens haben die Verfasser wohlbedächtig die spanische Benennung der Provinzen, Bezirke, Flüffe, Gebirge, Gebirgspäffe, Vorgebirge uud anderer Gegenstände beibehalten, um alle durch Uebersetzung derfelben fo leicht entstehende Zweideutigkeiten und Irrthümer zu vermeiden; nur bei Montagnes des Afturie haben fie etwas von ihrer Landesfprache eingemifcht.

'Stich und Papier find gut.

2.

Carte générale du Golfe du Mexique, et de l'Archipel des Antilles. Dreffée par Ordre de fa Majefté l'Empereur; publice au Dépot général de la Marine. 1807.

Diefe in aller Hinficht fchätzbare Seecharte liefert das, was uns ihr Titel verspricht, auf das reinfte und vollkommenfte ausgearbeitet, und erregt gewiss in jedem Verehrer der Geographie den lebhaftesten Wunsch, bald mehrere, die Küften der andern Welttheile uns fo genau bestimmende, Seecharten durch obgenanntes vortreffliches Inftitut zu erhalten.

Diefe Charte geht von 70 bis 33° nördlicher Breite, und von 61o nördlicher bis 103 weftlicher Länge (d. i. von 173 bis 218 öftlich von Ferro) von Paris, und ha 0,75 Pariser Zoll zum Maafs eines Breitengrads: Charlestown in Georgien ift ihr nördlichfter, und die Infel Quibo ihr füdlicher Punct, und geht von den Infeln

Barbados und Tabago in Often, bis Acapulco in Neuspanien im Weften. Dieses Blatt im gröfsten Landchartenformate hat 20,6 Pariser Zoll Höhe und 31,6 Breite: ein reiner Stich und deutliche, fehr geschmackvolle Schrift zeichnen es befonders aus. Der fehr mässige Preifs ift 3 Franken, oder 18 Gr. Sächf.

Da es den Freunden der Geographie, vorzüglich jenen, die diefe Charte nicht befitzen, nicht unwillkom-, men feyn dürfte, fo heben wir einige Puncte davon aus, und setzen fie mit den Beftimmungen in der Con-` noissance des tems in Vergleich. Sehr fonderbar ist es, dass bei den mehresten die genaueste Uebereinstimmung, bei einigen aber die auffallendften Differenzen tatt finden, welches aber Rec. auf folgende Art zu entschuldigen wagt.

Es ift hinlänglich bekannt, wie verfchieden und öfters unficher die Bestimmungen der Seefahrer find, und da läfst fich denn leicht vermuthen, dafs von denen, die in unferer Charte mit jenen in der Connoiffance des tems nicht übereinstimmen, mehrere Bestimmungen vor-. handen find, oder letztere (wie leider bei sehr vielen Beftimmungen der Fall ift) von der Art find, dass fie den Entwerfer einer Charte mehr in Verlegenheit fezzen, als nützen. Da aber auf dieser Charte übrigens Alles fo genau zusammentrifft, und fie in aller Rückficht gut und richtig bearbeitet ift und jede Probe befteht, fo wagt es Rec. nicht, diefem Blatte, der wenigen abweichenden Bestimmungen ungeachtet, einen Vorwurf zu machen, fondern glaubt es vielmehr jedem Liebhaber und Charten - Sammler sowohl, als auch Bearbeiter der Geographie empfehlen zu müssen.

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