Page images
PDF
EPUB

brauch und die Nußnießung der Druckerei überließ. Hilden war ein gelehrter Mann, druckte vortrefflich griechisch und lateinisch, ging aber 1586 als Professor der griechischen Sprache und der Mathematik nach Frankfurt a. D., wo er schon 1587 starb. Auch Volk, der jezt wieder in den alleinigen Besiß der Druckerei trat, siedelte 1592 in die lettgenannte Universitätsstadt über und druckte dort bis zu seinem 1619 erfolgten Tod. Fortan war Berlin wieder mehrere Jahre ohne einen Drucker, also gezwungen, seine Hochzeitsgedichte und Leichenpredigten nach Wittenberg und Frankfurt a. O. zum Druck zu senden*).

Dieser jämmerliche Zustand dauerte bis zum Anfang des fiebenzehnten Jahrhunderts. Der Kurfürst Friedrich Joachim berief 1599 den bis dahin zu Damm in der Neumark thätig ge= wesenen Christoph Runge als seinen Drucker nach Berlin und wies ihm die Räume für eine Druckerei wieder im grauen Kloster an. Runge arbeitete hier arm und dürftig bis zu seinem Tode (1607). Zunächst sezten seine Erben, dann sein Sohn Georg allein, von 1610 an, das väterliche Geschäft fort, welches aber durch das Elend des dreißigjährigen Krieges immer mehr in Verfall ge= rieth. Georg Runge starb 1639. Seine Wittwe folgte ihm bis 1643 und übergab dann die Druckerei ihrem Sohn Christoph, der sie bis zu seinem Tode (1681) besaß und erweiterte. Er war ein thätiger und unternehmender Mann, der auch als Verleger sich hervorthat und nur durch Mangel an Mitteln vielfach gelähmt wurde. Im Februar 1648 gestattete ihm der große Kurfürst, da von den beiden anderen Buchhändlern der eine, Guth, verstorben, der andere, Kalle, wenig zum Drucken zu geben vermöge, den eigenen Verlag in seinem Hause zu verkaufen: „dafern ihm die Berliner Buchhändler solche Werke umb einen billigen Preis abhandeln wollten." Einen Monat später gewährte ihm der Kurfürst ferner in Anbetracht der traurigen Zeiten ein dreijähriges Moratorium gegen seine harten Gläubiger. Runge scheint sich aber bald darauf erholt zu haben, denn er gab 1655 die erste, regelmäßig einmal die Woche erscheinende Zeitung heraus. Schon früher, von 1617 an, hatten die Runge's gelegentlich einzelne Flug

*) G. Friedländer, Beiträge zur Buchdruckergeschichte Berlins. Berlin 1834, und A. Potthaft, Geschichte der Familie v. Decker (leider bis jezt unvollendet), p. 18.

blätter, Avisen, Relationen und neue Zeitungen veröffentlicht, deren Titel und Zahl übrigens ein nur antiquarisches Interesse haben und deshalb hier nicht weiter in Betracht kommen. Die eigentliche Zeitungspreffe in Preußen datirt erst aus dem 18. Jahrhundert unter Friedrich dem Großen. Nach Christoph Runge's Tode (1681) fiel das Geschäft an seine Wittwe Maria Catharina geb. Thesendorf, welche es, als sie sich 1685 wieder verheirathete, ihrem zweiten Ehemanne David Salfeld aus Halle a. S. überließ. Da dieser aber schon 1686 starb, so führte die Wittwe die Druckerei bis 1704 fort, wo sie diese sammt dem Verlage für 2500 Thlr. an Johann Lorenz verkaufte. Leßterer war bis 1734 thätig, Wittwe und Sohn folgten ihm bis 1747 resp. 1757, wo das Geschäft in die Hände von Karl Friedrich Rellstab überging.

Die ursprünglich Runge'sche Druckerei war bis 1664 die einzige in Berlin. Am 17. Juni dieses Jahres erst ertheilte der große Kurfürst dem Georg Schulze aus Guben das Privilegium zur Errichtung einer zweiten Druckerei, welche jedoch nur die Drucksachen für den Hof und die kurfürstliche Bibliothek liefern sollte. Schulze nannte sich deshalb „Churfürstlich Brandenburgischer Buchdrucker“ oder auch von 1673 an „Hofbuchdrucker“ und fügte von 1666-1669 hinzu „Auf dem Schlosse", wohin seine Officin zur bessern Ueberwachung der herrschaftlichen Arbeiten verlegt worden war*). Diese Hofbuchdruckerei hat bis in die neueste Zeit bestanden und wurde als Decker'sche Geh. Oberhofbuchdruckerei 1877 vom Deutschen Reiche angekauft, nachdem sie von Schulze auf Ulrich Liebpert (1685–1701), Johann Friedrich Bock (1701—1716), Christoph Süßmilch (1716-1721), Gotthard Schlechtiger (1721 -1724), Daniel Andreas Rüdiger (1724-1736), Christian Albrecht Gaebert (1736-1755), Christian Friedrich Henning (1755-1765) und Georg Jakob Decker und Nachkommen (1765 -1877) übergegangen war.

Neben diesen beiden deutschen gab es in dem uns beschäftigenden Zeitraume auch noch einen französischen Hofbuchdrucker in der Person des Robert Roger von 1696-1704, Johann Wessel von 1704-1715, seiner Wittwe bis 1718 und deren zweiten Ehemanns Johann Gottfried Michaelis, dessen Namen bis Ende des

*) Potthast, 1. c. 27.

Jahrhunderts blühte; daneben von 1713 an Arnaud Dusarrat, dessen Geschäft schließlich an Georg Jakob Decker gelangte. Die zulezt genannten Drucker trugen durch gefälligere Ausstattung der Bücher, geschmackvollere Schriften und bessern Druck wesentlich zur Hebung der Kunst in Berlin bei.

Mit dem Buchhandel jener beiden Jahrhunderte war es um nichts besser bestellt als mit den zwei deutschen Druckereien. Die ersten deutlichen Spuren einer buchhändlerischen oder vielmehr buchtrödlerischen Thätigkeit zeigen sich 1585. Am 6. August dieses Jahres erließ nämlich Kurfürst Johann Georg, um seinen Städten nicht die Nahrung zu entziehen, aus Zedenick an den Landreiter Hans Schauenburg (Schawenburgk) in Perleberg den Befehl*), darauf zu achten, daß fremde Buchführer außerhalb der Jahrmärkte in Wittstock und anderen Priegnißschen Städten keine Bücher auslegten.

„Nachdem mir heißt es wörtlich underthenigst berichtet worden, das sich allerley frembde Buchführer Understehen sollen, außerhalb der Jharmärkte in Unseren Priegnißschen Städten, wie die Nahmen haben, herumbzuziehen, zu hausiren und dann Unseren Städten die Nahrung zurückzuziehen, Welches Uns also zuzusehen und zu geschehen ungelegen, Ist dem nach Unser ernster undt wirklicher befehl hiermit an Dich, Du wollest fleißiger Achtung darauff haben und gebenn, da und wenn Du frembde Buchführer außerhalb den Ihar Märkten zu Wittstock und anderen unseren Priegnißischen Städten befindest, diese selbst antriffst oder der Nahmen Kund ist gemacht worden und Du in unseren Landen bekommen kannst, Du wollest den oder dieselbigen ernstlich auferlegen, sich der Außlegung oder Aussehung Ihrer Bücher außerhalb der Iharmärkte gänzlichen zuenthalten, Und da es darüber von Ihnen nicht geschieht, Und sie hierüber angetroffen werden, wollest Du Ihnen Ihre Bücher und andere Materie nehmen oder deßfalls nach Gelegenheit in gebürliche Straff nehmen, die Du uns jeder Zeit be= rechnen und In Unserer Hofrendtey einbringen, auch den fremden Buchhändlern undersagen wollest sich mit den Anderen unserer Undertanen Inn unseren Städten so sich des Buchhandels gebrauchen, zu vergleichen".

Dieser erste landesherrliche Befehl erging auf die Beschwerde des Buchführers Hans Ludwig in Wittstock gegen den Magdeburger Buchhändler Johann Francke und steht ganz im Einklang mit den damaligen engen Anschauungen von Zunftzwang und

*) Königl. Preuß. Geh. Staatsarchiv Rep. 9 F. 2. a Bücher „Censur“.

Geschäftsbeschränkungen. Nur auf offenen Jahrmärkten durften Fremde, d. h. nicht Angehörige einer Stadt mit den Bürgern concurriren, zu jeder andern Zeit aber war ihnen die Ausübung ihres Gewerbes dort verboten. Nur die Stadt Stendal zeigte einen weitern Blick als der Kurfürst, indem sie sich im Juli, am Freitag nach Margaretha 1587 mit folgender Eingabe an ihn wandte*):

„Uns hat Johann Francke, Bürger der alten Stadt Magdeburgt, und Buchhändler umb eine Vorschrifft an Ew. Churfürstl. Gnaden mitzutheilen ersucht und angelanget. Welche wir Ihme auch verhoffentlicher und vertrauter der Sachen Billigkeit nach nicht gewußt zu weigern. Indem die Sache und daß Anliegenn so ehr desfalß hatt (als daß Ihme außerhalb denen gemeinen Jahrmärkten in der alten Mard und Priegniß und also auch allhie Bücher veihel (feil) zu haben nicht verstattet werden und verbotten sein solle, wir umb solch verbott uns desselben vber Ihme zu suchen und auszubringenn der zu Salzwedel und die in der Priegnig gesessenen Buchfürer sieh sich sollen angenommen haben) auch für diese Stadt und sonderlich für das ministerium, die Cle= risen und literatos, die Schole und Jugent darin mit einzurechnen, ein Mangel und merckliche Vngelegenheit werden und sein wurde, Also und weil wir desfalß uns an unnd mit Johann Francken die Sache dermaßen verglichen, das es nicht allein eine gute Ge= legenheit gibt und ist, daß von Ihme die Zufurr und Lieferung der Bücher anhero und in andere Städte der Altmarck und auch in die Priegnig gehabt und man also zu jeder Zeitt und außerhalb den gemeinen Jahrmärkten die Zufuhr und Gelegenheit zu allerhandt hier Prediger, Scholen und andere literatos dienende Bücher haben kann, Sondern die Bücher auch in bessern Kauff von Ihme als von denen so allhie im Lande gesessen sein, können gehabt werden Sintemalen ehr in der Stadt Magdeburgk und dahn auch in Eisleben sein Eigene Buchdruckerei hat, da ehr der VerLeger und der Bücher hin wieder umb die erste Zutadt und arbeitsbelohnung mechtigk ist und damit alß selbst gedruckten Büchern hinaus nach Frankfurt a. M. umb die ausländischen Bücher nicht ohne sonderlichen und merklichen Vorteill seine umbschläge und wechsell und auch dieselbe ausländische und an anderen weitteren Orthenn gedruckte Bücher in wohlfeileren Kauff hatt und wohlfeilers unnd bessers Kauffs als die ander schlechte Buchfürer geben kann. Unnd zu allem dem es an dem ist, daß ehr allhie einen Buchladen zu legen und zu haltenn hiebevor von dem ministerio Ihnen und der Scholen zu gute, ermahnet und angehaltenn und wir Ihme dem nach auch umb jährliche Pension ein gewelb erlaubt und von Ihme

*) Königl. Preuß. Geh. Staats-Archiv ib.

Archiv f. Gesch. d. Deutschen Buchh. VII.

2

die jährliche pension und gebüre zu hebenn habenn, ja solchs unnd die Bücher zu jeder Zeit hin und wieder den Leuten zu präsentiren, je und alle wege frey und unverbotten gewesenn und unserm vertrawen nach ein favorabilis causa ist und billig also bleibt unnd gelassen wirdt. In Massen es daher auch über die Kram und andere wahren, darüber auch Gilden und Innungen gestiftet sein, nicht so genau gehalten, und also die in der Kramer und anderen Gildenn außerhalb den gemeinen Jahrrmärkten zu ezlichen Mahlen im Jahrr fremde Kramer und Kaufleute duldenn müssen, so seindt wir Erstlich der guten Zuversicht, Sr. Churfürstl. Gnaden werden von uns dieß und das bei derselben wir hierin vor Johann Francken denselben oberzälten gründen und umbständen nach und das er auch ein Altmärcker und Sr. Churfürstl. Gnaden geborener Unterthan und unser Landsmann ist unser Vorschrift und Bitte einzuwenden uns vermögen lassen und unternommen haben, mit gnaden vermerken und annemmen Und ist also an Se. Churf. Gn. unser unterthenigst fleißigst Bitten, dieselben wollen über Johann Franken solch Verbott und die Vngelegenheit, das allhie und sonst im Lande in den Städten, da keine Buchfürer wohnen anderß als in den freyen Jahrmarkten keine Bücher gebracht und veihell (feil) gehatt werden sollen, gnädigst absen unnd in dem nicht allein die obgesagte Umstände raum und stat haben, sondern Johann Franke darin auf unser Vorbitte genießen lassen. Daß seindt umb Ew. Churfürst, Gnaden wir in allen schuldigen Pflichten underthenigst zu verdienen bereit und willigt".

Auch der Administrator des Erzstifts, Joachim Friedrich, Sohn des Kurfürsten Johann Georg, verwandte sich bei diesem am 5. August 1587 für France und bat, daß derselbe in Stendal einen Buchladen halten, sowie auch in anderen Städten des Landes außerhalb der Jahrmärkte verkaufen dürfe. Er, der Administrator, habe ihn concessionirt, weil allerley annehmbliche Materien, so sonsten in den Städten bei den Buchbindern nicht zu bekommen, bei Francke zu befinden; weil er vielen geleerten Leuten, Adellstandes und in gemein auch der Jugend hierdurch zu dienen gemeint, habe ich ihm diese meine Intercession nicht verweigern mögen." Der Kurfürst erlaubte dem entsprechend gegen Ende 1587 „aus erheblichen Ursachen“ und gab nach, „daß der Buchhändler Johann Francke nicht allein in öffentlichen Jahrmärkten, sondern auch außerhalb derselben, zu welcher Zeit des Jahres es Ihme gelegen sein würde, durch sich und seine Diener, in jeder Unserer Städte und Flecken vierzehn Tage lang in allerhand Facultäten gute und nüzliche opera und Bücher öffentlich ausseßen, feill halten

« PreviousContinue »