| Switzerland - Session laws - 1894 - 1062 pages
...°/o Wassergehalt, siehe XXXIX und XL); unterliegen nachstehenden Bestimmungen: a. Diese Gegenstände sind in hölzerne, haltbare und dem Gewichte des Inhalts entsprechend starke Kisten oder Tonnen, deren Pugen so gedichtet sind, daß ein Ausstreuen nicht stattfinden kann, nnd welche nicht mit eisernen... | |
| Bavaria (Germany). Kriegsministerium - 1880 - 618 pages
...Düpplerschanzenpapier) unterliegen nachstehenden Vorschriften: l. Diese Gegenstände sind in hölzerne Kisten oder Tonnen, deren Fugen so gedichtet sind, daß ein Ausstreuen nicht statt« finden kann, und welche nicht mit eisernen Reifen oder Bändern versehen sind, fest zu verpacken,... | |
| Chemistry, Technical - 1894 - 1322 pages
...Für die Versendung auf Land- und Wasserwegen sind Sprengstoffe in hölzerne, haltbare und dem Gewicht des Inhalts entsprechend starke Kisten oder Tonnen, deren Fugen so gedichtet sind, dass ein Ausstreuen nicht stattfinden kann, und welche nicht mit eisernen Reifen oder Bändern versehen... | |
| Potsdam (Regierungsbezirk) - Berlin (Germany) - 1879 - 764 pages
...kürzester Frist nach dem Bestimmungsort geschafft werben sollen. § 4. Erplosive Stoffe sind in hölzerne Kisten oder Tonnen, deren Fugen so gedichtet sind,...Reifen oder Bändern versehen sind, fest zu verpacken. Pulver kann in metallene Behälter (ausgeschlossen solche von Eisen) verpackt werden. Vor der Verpackung... | |
| Pharmacy - 1880 - 1154 pages
...Vorschriften: 1) Diese Gegenstände sind in hölzerne Kisten oder Tonnen, deren Fugen so gedichtet sind, dass ein Ausstreuen nicht stattfinden kann, und welche...Reifen oder Bändern versehen sind, fest zu verpacken. Pulver kann in metallene Behälter (ausgeschlossen solche von Eisen) verpackt werden. Vor der Verpackung... | |
| Bavaria (Germany). - 1880 - 508 pages
...Bestimmungen über Verpackung und Verladung explosiver Stoffe. 8 5. Explosive Stoffe sind in hölzernen Kisten oder Tonnen, deren Fugen so gedichtet sind, daß ein Ausstreuen nicht statt« finden kann, und welche nicht mit eisernen Reifen oder Bän» dern versehen sind, fest zu verpacken.... | |
| Magdeburg (Germany) - 1882 - 398 pages
...kürzester Frist nach dem Bestimmungsort geschafft werden sollen. §. 4. Explosive Stoffe sind in hölzerne Kisten oder Tonnen, deren Fugen so gedichtet sind,...Reifen oder Bändern versehen sind, fest zu verpacken. Pulver kann in metallene Behälter (ausgeschlossen solche von Eisen) verpackt werden. Vor der Verpackung... | |
| Georg Friedrich Martens - Europe - 1883 - 798 pages
...Stoffe. § 5. Explosive Stoffe sind in hölzerne Kisten oder Tonnen, deren Fugen so gedichtet sind, dass ein Ausstreuen nicht stattfinden kann, und welche...Reifen oder Bändern versehen sind, fest zu verpacken. Pulver kann in metallene Behälter (ausgeschlossen solche von Eisen) verpackt werden. Vor der Verpackung... | |
| Germany - Railroad law - 1886 - 298 pages
...(sogenanntes Düpplerschanzenpapier) unterliegen nachstehenden Vorschristen: 1. Diese Gegenstände sind in hölzerne, haltbare und dem Gewichte des Inhalts...Fugen so gedichtet sind, daß ein Ausstreuen nicht stattsinden kann und welche nicht mit eisernen Reisen oder Bändern versehen sind, sest zu verpacken.... | |
| 1887 - 272 pages
...(sogenanntes Du Pplerschanzen-Pa Pier) unterliegen nachstehenden Vorschriften: »,. Diese Gegenstände sind in hölzerne, haltbare und dem Gewichte des Inhalts...stattfinden kann, und welche nicht mit eisernen Reifen, Bändern, Nägeln oder Schrauben versehen sind, fest zu verpacken. Statt der hölzernen Kisten oder... | |
| |