Get'ässes nicht durch Geruch bemerklich macht. Sofern die Behälter fest in Kisten verpackt sind, ist das Anbringen von Kappen zum Schütze der Ventile, sowie von Rollkränzen nicht erforderlich. 2. Der bei jeder Prüfung der Behälter anzuwendende innere... Gesetze, Dekrete und Verordnungen des Kantons Bern - Page 84by Bern (Switzerland : Canton). - 1901Full view - About this book
| Switzerland - Session laws - 1894 - 1062 pages
...sich der Inhalt des Gefäßes nicht durch Geruch bemerklich macht. Sofern die Behälter fest in Eisten verpackt sind, ist das Anbringen von Kappen zum Schütze...Ventile, sowie von Rollkränzen nicht erforderlich. 2. Der hei jeder Prüfung der Behälter anzuwendende innere Druck und die höchste zulässige Füllung... | |
| Austria - Austria - 1904 - 612 pages
...müssen so dicht schliessen, dass sich der Inhalt des Gefässes nicht durch Geruch bemerklich macht. Sofern die Behälter fest in Kisten verpackt sind,...Anbringen von Kappen zum Schütze der Ventile, sowie von Rollkräuzen nicht erforderlich. 2. Der bei jeder Prüfung der Behälter anzuwendende innere Druck... | |
| Chemistry, Technical - 1898 - 1262 pages
...müssen so dicht schliessen. dass sich der Inhalt des Gefässes nicht durch Geruch bemerklich macht. Sofern die Behälter fest in Kisten verpackt sind...Ventile, sowie von Rollkränzen nicht erforderlich. 2. Der bei jeder Prüfung der Behälter anzuwendende innere Druck und die höchste zulässige Füllung... | |
| Railroads - 1893 - 212 pages
...müssen so dicht schliessen, dass sich der Inhalt des Get'ässes nicht durch Geruch bemerklich macht. Sofern die Behälter fest in Kisten verpackt sind,...Ventile, sowie von Rollkränzen nicht erforderlich. 2. Der bei jeder Prüfung der Behälter anzuwendende innere Druck und die höchste zulässige Füllung... | |
| Bavaria (Germany). - 1894 - 412 pages
...Zettel beklebt sein. 6. Unter Nr. X1.VI ist unter Ziff. 1 o der folgende fünfte Absatz hinzuzufügen: Sofern die Behälter fest in Kisten verpackt sind , ist das Anbringen von Kappen zum Schutze der Ventile, sowie von Rollkränzen nicht erforderlich. ?. Unter Nr. XI.IX sind die Worte „und... | |
| Austria - Railroad law - 1894 - 856 pages
...müssen so dicht schließen, daß fich der Inhalt des Gefäßes nicht durch Geruch bemerllich macht. Sofern die Behälter fest in Kisten verpackt sind, ist das Anbringen von Kappen zum Schutze der Ventile, fowie von Rollkränzen nicht erforderlich. 2. Der bei jeder Prüfung der Behälter... | |
| Eduard Rosenthal - International Transport Convention - 1894 - 428 pages
...müssen so dicht schließen, daß sich der Inhalt des Gefäßes nicht durch Geruch bemerklich macht. Sofern die Behälter fest in Kisten verpackt sind, ist das Anbringen von Kappen zum Schutze der Ventile, sowie von Rollkränzen nicht erforderlich. a) für Kohlensäure und Stickoxydul:... | |
| Switzerland - Session laws - 1895 - 808 pages
...müssen so dicht schließen, daß sich der Inhalt des Gefäßes nicht durch Geruch bemerklich macht. Sofern die Behälter fest in Kisten verpackt sind,...Ventile, sowie von Rollkränzen nicht erforderlich. 2. Der bei jeder Prüfung der Behälter anzuwendende innere Drnck und die höchste zulässige Füllung... | |
| Italy - Delegated legislation - 1895 - 1360 pages
...müssen so dicht schliessen, dass sich der Inhalt des Gefässes nicht durch Geruch bemerklich macht. Sofern die Behälter fest in Kisten verpackt sind,...Ventile, sowie von Rollkränzen nicht erforderlich. 2. Der bei jeder Prüfung der Behälter anzuwendende innere Druck und die höchste zulässige Füllung... | |
| Chemistry, Technical - 1898 - 1270 pages
...müssen so dicht schliessen, dass sich der Inhalt des Gefässes nicht durch Geruch bemerklich macht. Sofern die Behälter fest in Kisten verpackt sind,...Anbringen von Kappen zum Schütze der Ventile, sowie von Rollkräuzen nicht erforderlich. 2. Der bei jeder Prüfung der Behälter anzuwendende innere Druck... | |
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