Gegenständen beladenen Wagen vorangehen. Letztere sind unter sich und mit den vorangehenden und nachfolgenden Wagen fest zu verkuppeln, und ist die gehörige Verbindung auf jeder Zwischenstation, wo der Aufenthalt es gestattet, einer sorgfältigen Revision... Gesetze, Dekrete und Verordnungen des Kantons Bern - Page 151by Bern (Switzerland : Canton). - 1901Full view - About this book
| Switzerland - Session laws - 1894 - 1062 pages
...nachfolgenden Wagen (c*t zu verkuppeln, und ist die gehörige Verbindung auf jeder Zwischeustation, wo der Aufenthalt es gestattet, einer sorgfältigen...explosive Gegenstände in Mengen von nicht mehr als 35 kg. Bruttogewicht verladen sind, ist die Einstellung besonderer Schutzwagen nicht erforderlich. Weder... | |
| Bavaria (Germany). Kriegsministerium - 1880 - 618 pages
...Mindestens vier solcher Wagen müssen den mit Sprengstoffen beladenen Wagen vorangehen. Letztere sind unter sich und mit den vorangehenden und nachfolgenden...Revision zu unterziehen. Vor und nach Wagen, in denen loses Pulver in Mengen von nicht mehr als 15 Kilogramm Bruttogewicht oder andere explosive Stoffe in... | |
| Bavaria (Germany). Kriegsministerium - 1881 - 682 pages
...Mindestens vier solcher Wagen müssen den mit Sprengstoffen belaomen Wagen vorangehen. Letztere sind unter sich und mit den vorangehenden und nachfolgenden...gestattet, einer sorgfältigen Revision zu unterziehen. Vor uno nach Wagen, in denen loses Pulver in Mengen von nicht mehr als 15 Kilogramm Bruttogewicht oder... | |
| Bavaria (Germany). - 1882 - 426 pages
...Mindestens vier solcher Wagen müssen den mit Sprengstoffen beladenen Wagen vorangehen. Letztere sind unter sich und mit den vorangehenden und nachfolgenden...verkuppeln und ist die gehörige Verbindung auf jeder Zwifchenstation, wo der Aufenthalt es gestattet, einer sorgfältigen Revision zu unterziehen, Vor und... | |
| 1887 - 272 pages
...Mindestens vier solcher Wagen müssen den mit Sprengstoffen beladenen Wagen vorangehen. Letztere find unter sich und mit den vorangehenden und nachfolgenden Wagen fest zu verkuppeln, und es ist die gehörige Verbindung auf jeder Zwischenstation, wo der Aufenthalt es gestattet, einer sorgfältigen... | |
| Switzerland - Session laws - 1892 - 1130 pages
...destens vier solcher Wagen müssen den mit Sprengstoffen beladenen Wagen vorangehen. Letztere sind unter sich und mit den vorangehenden und nachfolgenden Wagen fest zu verkuppeln, und die gehörige Verbindung ist auf jeder Zwischenstation, wo der Aufenthalt es gestattet, einer sorgfältigen... | |
| Bavaria (Germany). - 1894 - 1264 pages
...nachfolgenden Wagen fe st zu verkuppeln und ist die gehörige Verbindung auf jeder Zwischenstalion, wo der Aufenthalt es gestattet, einer sorgfältigen Revision zu unterziehen. Vor und »ach Wagen, in denen loses Pulver in Mengen von nicht mehr als 15 Kilogramm Bruttogewicht oder andere... | |
| Switzerland - Session laws - 1895 - 808 pages
...vier solcher Wagen müssen den mit explosiven Gegenständen beladenen Wagen vorangehen. Letztere sind unter sich und mit den vorangehenden und nachfolgenden...explosive Gegenstände in Mengen von nicht mehr als 35 kg. Bruttogewicht verladen sind, ist die Einstellung besonderer Schutzwagen nicht erforderlich. Weder... | |
| Georg Eger - Railroad law - 1895 - 662 pages
...4 solcher Wagen müssen den mit explosiven Gegenständen beladenen Wagen vorangehen. Letztere sind unter sich und mit den vorangehenden und nachfolgenden...verkuppeln und ist die gehörige Verbindung auf jeder Zwischen« station, wo der Aufenthalt es gestattet, einer sorgfältigen Revision zu unterziehen. Vor... | |
| Switzerland - Session laws - 1901 - 1080 pages
...vier solcher Wagen müssen den mit explosiven G-egenständen beladenen Wagen vorangehen. Letztere sind unter sich und mit den vorangehenden und nachfolgenden...die gehörige Verbindung a.uf jeder Zwischenstation, \vo der Aufenthalt es gestattet, einer sorgfaltigen Revision zu unterziehen. Vor und nach Wagen, in... | |
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