refert. Hier scheint also C. Bauhin auf eine von Johann Bauhin, seinem Sohne, gegebene Abbildung hinzuweisen, wenn nicht am Ende die Glosse von Johann selbst herrührt und er sich hier selbst zitiert? Wo aber eine solche Abbildung existierte, ist gänzlich fraglich. Mithin ist wohl der Schluss erlaubt, daß diese interessante Nachtragsarbeit, welche die Ausdehnung der Basler Lokalflora auf eine schweizerische anstrebt, sei es von Caspar Bauhin nach dessen ältern Kollektaneen selbst zusammengestellt und durch dritte Hand ins Reine geschrieben ist, sei es von Johann Bauhin nach den Materialien des Caspar dem Büchlein einverleibt ist. Habent sua fata libelli. Die Basler Konzilsflotte des Jahres 1437. Von Willy Cohn. In der Einleitung') zu der Veröffentlichung aus dem Nachlass der Bischöfe von Lübeck, Viseu, Parma und Lausanne, Gesandter des Basler Konzils nach Avignon und Konstantinopel), macht G. Beckmann darauf aufmerksam, dass neben mancher anderen Aufklärung dieser Gesandtschaftsbericht für die Geschichte der mittelalterlichen Schiffahrt im Mittelmeere manches neue bringen dürfte. Auf Grund dieser Aktenpublikation veröffentlichte J. Zlocisti3) eine Dissertation über „Die Gesandtschaft des Baseler Konzils nach Avignon und Konstantinopel (1437-1438)", aber die maritimen Dinge wurden völlig übergangen.) Und doch fordert dieser Bericht geradezu heraus, ihn einmal einzig und allein unter maritimen Gesichtspunkten zu betrachten, denn er gestattet uns, eine mittelalterliche Schiffsreise an der Hand gleichzeitiger Aufzeichnungen von Tag zu Tag, oft von Stunde zu Stunde zu verfolgen. Immerhin dürfte es notwendig sein, die damalige Lage des Basler Konzils und seine Stellung zu den Seemächten des Mittelmeeres kurz ins Auge zu fassen. Nach Erledigung der Hussitenfrage war es das Problem der Vereinigung der griechischen mit der lateinischen Kirche, das die Köpfe der Basler Konzilsväter in Erregung hielt.") Das Konzil war in zwei Teile gespalten. Die antipäpstliche Partei, geleitet von dem Kardinal Louis d'Aleman, stützte sich im wesent1) Concilium Basiliense Bd. V, 1904, S. XXIV. 2) Concilium Basiliense Bd. V, S. 175-362. 4) Auf Grund des früheren Materials ist der sehr schätzenswerte Aufsatz von François Mugnier: Nicod de Menthon (Mémoires et documents publiés par la société savoisienne d'histoire et d'archéologie Bd. 32, 1893, S. 21 ff) gearbeitet, von dem hier besonders der erste Teil: l'expédition du concile de Bâle à Constantinople zu beachten ist. 5) Vgl. hierzu: I. Zhisham: Die Unionsverhandlungen zwischen der orientalischen und römischen Kirche seit dem Anfange des XV. Jahrhundert bis zum Concil von Ferrara. Wien 1858. lichen auf den französischen Klerus. Sie hatte ein Interesse daran, dass der Ort des Unionskonzils in die französisahe Machtsphäre fiel, während die päpstliche Partei an der Wahl einer italienischen Stadt festhalten zu müssen glaubte. So kam es am 7. Mai zu einem das Konzil in dieser Frage endgültig spaltenden Beschluss.') Die Majorität dekretierte: Ort des Konzils mit den Griechen ist Basel, das nur formell genannt wurde und in Wirklichkeit von vornherein ausschied, - oder wenn diese Stadt den Griechen nicht bequem sein sollte, Avignon bezüglich eine andere Stadt im Lande Savoyen. Die Minorität wählte Florenz oder Udine. Damit war auch eine einheitliche Konzilsgesandtschaft nach Konstantinopel illusorisch gemacht und das Konzil, das die Union der ganzen christlichen Welt bringen sollte, kläglich gespalten. Der vom Konzil schon in Sold genommene Admiral fuhr zwar mit dem Banner der Kirche, in Wahrheit aber nur im Namen der Majorität, während die Minorität ihre eigene Gesandtschaft im Mittelmeer kreuzen liess. Mit päpstlicher Hülfe erwarb sie dafür die Unterstützung Venedigs, das also von vornherein zu den Gegnern der offiziellen Konzijsflotte zu rechnen ist. Vor der venezianischen Flagge also hatte sich der Konzilsadmiral zu hüten. Wenn auch nicht direkt feindlich, so konnte die Republik Genua dem Unternehmen der Konzilsmajorität auch immerhin nicht freundlich gegenüberstehen. Auch Genuas Sympathien mussten auf Seiten derjenigen Partei stehen, die das grosse Unionskonzil in Italien abhalten sollte, wobei Genua als der bedeutendste italienische Hafen im tyrrhenischen Meer zweifellos eine Rolle gespielt hätte. Die Stellung Aragoniens. ergibt sich aus dem Verhältnis des Basler Konzils zu René, dem König von Sizilien. Hinter der Majorität des Konzils stand Frankreich; René von Anjou, Bar und Lothringen aber, der bisher nur nominelle sizilische König, ist zugleich Vetter und Schwager des französischen Königs.) Gelingt 1) Vgl. hierzu: L. Pastor: Geschichte der Päpste seit dem Ausgang des Mittelalters. 2. Auflage, 1. Bd., S. 151 ff. 2) Vgl. hierzu; I. Haller: Die Belehnung Renés von Anjou mit dem Königreich Neapel (1436) (Quellen und Forschungen aus italienischen Archiven und Bibliotheken hgg vom Kgl. Pr. historischen Institut in Rom. Band IV, S. 184. Basler Zeitschr. f. Gesch, und Altertum. XII, 1. 2 es der Konzilsmajorität, einen dauernden Einfluss auf die Geschicke der Kirche auszuüben und den Papst einzuengen oder gar von Frankreich abhängig zu machen, so musste auch die Stellung Renés im sizilischen Königreich sich festigen. Es dürfte notwendig sein, die komplizierten Wechselbeziehungen zwischen dem Konzil, dem Papst, René, Aragonien, sowie Frankreich näher ins Auge zu fassen. Die Königin Johanna II. von Neapel war am 2. Februar 1435 gestorben.') Der rechtskräftige Nachfolger ist René2) von Lothrigen, der sich in der Gefangenschaft des Herzogs Philipp von Burgund befand, doch erhebt neben ihm Alfons von Aragonien Ansprüche. Im Sommer des Jahres 1435 hört der Papst, dass Frankreich bereit sei, das Konzil von Basel für die Belehnung Renés mit Neapel preiszugeben und zeigt sich zum Entgegenkommen bereit. Der Papst nimmt nun offen für René die Partei3), belehnt ihn mit dem unteritalienischen Königreich, will ihm aber nicht vorher die Belehnungsurkunde ausliefern, bevor Frankreich seine Versprechungen betreffs des Baslers Konzils verwirklicht hat. Dies aber geschah nicht, denn nachdem einmal die Belehnung durch den Papst zu Urkunde gegeben worden war, trat Frankreich mit seinen wahren Plänen hervor. Anstatt für eine Verlegung des Konzils nach Italien unter päpstlichen Einfluss einzutreten, wie es nach der Abmachung billig gewesen wäre, trat es für die Verlegung nach Frankreich ein und erreichte es, wie schon oben erwähnt, dass Avignon zum Platz für das Unionskonzil gewählt wurde. So war der Papst hintergangen worden. Er konnte nun weiter nichts tun, als die Belehnungsurkunde nicht zu übergeben. Dies also ist die Situation vom Frühjahr 1437. René hat vom Papst nichts zu erwarten, dagegen alles von Frankreich und der unter französischem Einfluss stehenden Konzilsmehrheit. Trotzdem aber stellt sich René, die Interessen seines Gesamthauses verachtend.') auf Seiten des 1) Vgl. Haller a. a. O. S. 190 ff für die nächsten Ausführungen. 2) Lecoy de la Marche: Le roi René, Paris 1875. Bd. I, S. 138. 3) Vgl. Lecoy de la Marche a. a. O. Bd. I, S. 148. 4) C. B. V. S. 23. (Beckmanns Einleitung zu Teil 2.) Papstes, um doch noch die Auslieferung der Belehnungsurkunde zu erlangen. Im Juni des Jahres befand sich die Konzilsgesandtschaft in Avignon, um die Auszahlung des Darlehens zu erwirken, zu dem sich die Stadt verpflichtet hatte, falls sie zum Ort des Unionskonzils gewählt würde.') Da trat René der Stadt Avignon entgegen und erklärte, er würde sie bekriegen, falls sie von der Seite des Papstes wiche. Er würde jede Tat gegen den Papst als gegen sich gerichtet auffassen.2) Die Stellung des Königs von Aragonien zur Basler Konzilsflotte musste eine durchaus gegnerische sein. Der Gegensatz zu Frankreich war in diesem Augenblick für seine Politik ausschlaggebend. Hatte Alfons auch seinerseits dazu beigetragen, den Riss zwischen Papst und Konzil zu vergrössern, so kann aus dieser Tat eine Stellungnahme für das Konzil und seine Flotte nicht gefolgert werden. Denn nicht für das Konzil ist Alfons eingetreten, sondern nur egoistische Motive haben ihn zu seiner Politik veranlasst. Er wollte den Papst in eine möglichst unangenehme Lage dem Konzil gegenüber bringen und ihn so zwingen, sowohl seine eigenen Absichten auf das unteritalienische Königreich fallen zu lassen, als auch René aufzugeben. Dann aber will Alfons ihm das Mittel an die Hand geben, aus dieser Bedrängnis herauszukommen. Seine Belehnung mit Sizilien und Unteritalien würde dem Papst aus einem Gegner einen Freund und Bundesgenossen gewinnen.) So bedeutet die Politik Alfons in den Jahren 1435-37 ein geschicktes Lavieren zwischen Konzil und Papst, jedenfalls aber immer gegen Frankreich. Seine Hoffnungen auf den sizilischen Thron können sich aber nur dann verwirklichen, wenn der französische Prätendent René unterliegt. Und würde es den Aragoniern gelingen, die Konzilsflotte mit den Gesandten in ihre Hand zu bekommen, so hätten sie damit ein Mittel, um einen nicht unwesentlichen Druck auf Frankreich auszuüben. So also ist es für die Konzilsflotte eine unbedingte 1) Vgl. Zlocisti: S. 7, C. B. I, S. 144, sowie Zlocisti S. 20. 2) C. B. I. S. 457. C. B. V. S. 300 f. Vgl. Zlocisti S. 21. 3) Vgl. hierzu Ed. Preiswerk: Der Einfluss Aragons auf den Prozess des Basler Konzils gegen Papst Eugen IV. Basel 1902, besonders S. 16. |