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als magister dicti operis seu fabrice abzuliefern seien usw. (Zofg. St. 40, schlechter Druck im Solot. Wochbl. 1830, S. 628 ff); 1324 VI. 30. ecclesia nostra Zouingensis vetustate murorum per circuitum ipsius sit adeo depravata, quod tota eius minatur fabrica ruinam, per quam corpora hominum possent interimi plurimorum, prout cunctis ipsam ecclesiam nostram intrantibus et intuentibus evidenter apparet (Zofg. St. 50); 1325 VI. 2. beauftragt Papst Johannes XXII. den Konstanzer Bischof Rudolf von Montfort, dem Propst und Kapitel zu Zofingen die Pfarrkirche Knutwil zu inkorporieren, da die Stiftskirche dem Verfall nahe sei und an Einkünften durch Kriege viel gelitten habe (Reg. epp. Const. II 475, Nr. n111). Kruft: Zofg. St. 59, 60, 67, 74, 78, 104; Urkundio I 187, Nr. 15; Stadtarchiv: Urk. 31 u. 94; H. Otte, Handb. d. kirchl. Kunstarchäologie I, 53ff. Altäre: Zofg. St. 3 u. 15 (s. im Stadtrecht). Kruft, Zuschüttung: 1512 IX. 18. item die krufft sol man usfüllen und verwerfen (Anz. f. schw. Altkde. VI 436). S. 301. Zofingen als Pilgerstation: Mon. Germ. hist. SS XVI, S. 339 f. Arburg, Tochterkirche: 1484 VI. 20. führt Arburg in Bern Klage gegen Propst und Kapitel zu Zofingen, weil diese, während sie länger denn Menschengedenken in der Kapelle vor dem Schloss wöchentlich drei Messen und an allen Sonn- und Feiertagen Messe gehalten, die h. Zeiten verkündet, Kerzen und Palmen zu ihren Zeiten geweiht und das Sakrament verwahrt hätten, nun dies eingestellt und das Sakrament nach Zofingen genommen hätten. Die Beklagten erwidern, sie hätten dies alles aus freien Stücken ohne Rechtspflicht getan und infolge Zehntstreitigkeiten eingestellt, übrigens gehöre das Sakrament in die Mutterkirche.. Um den Streit zu schlichten, beschliesst Bern die Errichtung einer besondern Pfarrei Arburg. Sie soll sich auf diejenigen innert den Ringmauern erstrecken, nicht weiter; die andern bleiben bei der Kirche Zofingen. Widem: die Kapellen- oder S. Georgen-Gült zu Arburg erträgt an Korn 21 Mütt, an Haber 1 Mütt, an Pfennigen 71⁄2 lb. Berner Münze, an Dinkel 6 Mütt; die Untertanen zu Arburg haben 12 Mütt minder 1 Viertel Dinkel und 4 sh 4 9 jährl. Gült auf sich zu nehmen; aus dem Kornkasten des Schlosses Arburg sollen jährlich 4 Malter Dinkel dem Pfarrer verabfolgt werden und von den Untertanen zu Arburg 2 Malter Korn. Die Arburger sollen dem Pfarrer ein gehöriges Haus bauen und in Ehren halten; ihm sollen bleiben alle Opfer, Jahrzeiten, Renten, Gülten, Almosen, die künftig gegeben werden; die Arburger sollen Chor, Kirche, Messbücher usw. selber zurichten und kaufen. Bischof Otto von Konstanz bestätigte dieses Abkommen am 28. VII. 1484 (Staatsarchiv Argau: Arburg). Zofingen, Pfarrkirche: vgl. überhaupt H. Türler, Rechtshistorisches Gutachten über das Verhältnis der ref. Kirchgemeinde Zofingen zum Fiskus des Kts. Aargau 1907. Politische Entwicklung: Merz, Burgen des Sisgaus IV2; betr. Arburg vgl. Merz, Die mittelalt. Burganlagen d. Kts. Argau I 55 und zu der Urk. v. 1123 nun H. Hirsch, Studien über die Privilegien süddeutscher Klöster d. 11. u. 12. Jhdts. in Mittlg. d. Inst. f. ōstr. Gesch. VII. Ergbd., 1907, S. 536, 539, 540 u. 541, N. 2. S. 302. Geschlechtsnamen: nach den Urkk. Zofg. Stift und denjenigen von S. Urban im Staats

archiv Luzern; die Regesten werden bald veröffentlicht werden. Froburger Recht: Stadtarchiv Urk. 48. Eigen der Herrschaft: Habsb. Urbar I 494, Geschfd. LI 59, Nr. 88. Udel: Merz, Bürgerrecht und Hausbesitz in den argauischen Städten (= Argovia XXXIII), 1909. S. 303. Münze; s. d. Stadtrecht. Uebergang an Oesterreich: Merz, Burganlagen II 595 f. Stadtbild: Mühlen: Zofg. St. 34, 58, 62, die Belege für die übrige Darstellung werden in den Regesten des Stadtarchivs Zofingen veröffentlicht werden. S. 304. Betr. konzentrische Vergrösserung vgl. Merz, Die Stadt Arau als Beispiel einer landesherrl. Stadtgründung 1909, S. 11Altes Haus: Ao 1396 in autumno opidum Zofingen est igne consumptum et tantum una domus superstes mansit. Annal. Basil, maior. Basl. Chroniken V 39, VI 273. Die Tatsache, dass nur ein Haus übrig blieb, steht also fest; die Tradition bezeichnet das im Text genannte. S. 305. Onolswil: Merz, Burgen des Sisgaus IV 1, Urkbch. d. Landsch. Basel, herausgeg. v. H. Boos 1126. Markgenossenschaft und Urpfarrei : F. L. Baumann, Forschungen z. schwäb. Geschichte 1899, S. 414f; J. Sauer, Die Anfänge des Christentums 47; Freibg. Diözesan-Archiv n. F. XI, 98 ff.

II.

Zur Baugeschichte der Stiftskirche.
Von J. L. Meyer-Zschokke.

Die diesem Artikel beigegebenen Pläne sind auf Veranlassung der Schweizerischen Gesellschaft für Erhaltung historischer Kunstdenkmäler erstellt worden; deren Reproduktion geschieht mit gütiger Erlaubnis der Gesellschaft.

In den Jahren 1911 und 1912 wurde die Stiftskirche in Zofingen, nachdem sie durch Ablösung vom Staate Aargau vollständig in den Besitz der Kirchgemeinde übergegangen war, einer Restauration unterzogen. Die Arbeiten erstreckten sich auf Schiff, Chor und Kapellen; die Restauration des in manchen Teilen schadhaften Turms ist für später vorgesehen. Eigentliche Umgestaltungen sind bei Schiff und Chor nicht vorgenommen worden, hingegen ist die sog. Göldlinkapelle, ein nordseitlich des Chors gelegener Sakristeianbau, im Laufe der Zeit durch mancherlei profane Zweckbestimmungen verunstaltet, in würdiger Weise wieder hergestellt worden.

Die Kosten für die Restauration des Schiffes hat die Kirchgemeinde allein bestritten, an die Wiederherstellung des Chores und der Kapellen ist ihr vom Bund unter den reglementarischen Bedingungen und Vorschriften ein Beitrag zugesichert worden. Die Ausgrabung und Erhaltung der Krypta, das Hauptereignis dieser Restaurationsperiode, übernahm der Vorstand der Gesellschaft für Erhaltung historischer Kunstdenkmäler aus dem ihm vom Bunde für Ausgrabungen und Forschungen zur Verfügung gestellten Kredit.

Die Bevölkerung Zofingens hat diesen Arbeiten regen Anteil gezollt und in erfreulicher Weise Verständnis für die Werke der Väter geoffenbart. Die bestellte Baukommission amtete mit Sachkenntnis und liebevoller Hingabe und hat mit Rat und Tat auch die Forscherarbeit unterstützt. Es sei ihr wie auch dem ausführenden Architekten Herrn Gränicher in Zofingen an dieser Stelle dafür Dank und Anerkennung gezollt.

Als abgeschlossen können diese Forschungen noch nicht. betrachtet werden. Die Renovierungsarbeiten waren nicht so umfassend, dass alle Bauteile gründlich hätten untersucht werden können.

Diese Mitteilungen dürften aber, mit der vorstehenden Studie von Walther Merz, der kurzen Baugeschichte" von Emil Faller (Argovia XIX, 81-98) und der Publikation der Kapitels-Protokolle 1505-1527 von Dr. Hans Herzog (Anzeiger für schweizerische Altertumskunde VI [1891] 435-440) zu weiteren Forschungen und Ergänzungen eine Grundlage bilden.

Die ehemalige Stiftskirche St. Mauritius in Zofingen gehört nicht zu jenen Baudenkmälern, die als Marksteine der Kunstgeschichte angesprochen werden. Es ist dies aber kein Grund, dem Bauwerk die Aufmerksamkeit zu versagen. Ist es auch aus kleineren Verhältnissen hervorgegangen, sein Studium ist mit ein Baustein zur Erkenntnis der volkstümlichen Bauweise und ihrer Wandlungen.

Mancherlei Schicksal hat dem Bau, wie er heute vor uns steht, den Stempel aufgedrückt. Der Mangel irgend welcher Bauurkunden vor dem XVI. Jahrhundert, umfassende Zerstörungen und Erneuerungen lassen schwer und nur hypothetisch frühere Form und Anlage erkennen.

Die ältesten Reste finden wir unzweifelhaft in dem jetzt mit Krypta" bezeichneten Bauteile. Sie wurde auf Beschluss des Stiftskapitels vom 18. IX. 1512 (Anz. 1891) zugeschüttet. Als baulicher Grund kann die Sicherstellung der Fundamentierung des damals in Aussicht genommenen bedeutenden Chorneubaues angenommen werden.

Ziemlich genau 400 Jahre hat sie mit ihren Resten von Bauformen und Malereien im Grabe geruht und ist. nun als treue Hüterin wissenschaftlicher Schätze Frage an Frage reihend wieder zu Tage getreten. Die beigelegten Pläne mögen bei der nachfolgenden Besprechung als Führer dienen; die Lage im jetzigen Bau und die Raumverhältnisse zeigt der Grundriss mit dem begleitenden Längsschnitt des Chors (Taf. III). Im grossen Längsschnitt (Taf. II) sind, in leisem Rekonstruktionsversuch, die verschwundenen Säulen

und Gewölbe eingezeichnet; romanische Teile sind schwarz, spätere schraffiert angegeben.

Es ist eine eigenartige und, so viel bis jetzt bekannt, einzig dastehende Anlage. Das Charakteristische liegt in zwei seitlichen, nördlich und südlich anliegenden, durch je drei tonnenüberwölbte tiefe Oeffnungen über 5-6 Tritte zu ersteigenden Nebenhallen.

Der Hauptraum, von rechteckiger Form, NS 7,08 m, OW 4,84 m, war mit auf Schalung gemauerten, rippenlosen, durch Flachgurten getrennten Kreuzgewölben gedeckt. Ihre Grundform war oblong, die kleinen Bogen scheinen gestelzt gewesen zu sein. Die Gurtbogen liefen kämpferlos in schmale Wandpfeiler über, die Gräte verloren sich etwas unregelmässig in den Wandflächen. Von den Freiträgern waren die Basisstellen im Estrichboden deutlich erkennbar; jede weitere Spur ist aber verschwunden. In Anlehnung an alle erhaltenen Kryptabauten unserer Gegend dürfen aber Säulen angenommen werden. Ihr Verschwinden hängt zusammen mit dem deutlich erkennbaren Ausbruch fast aller Hausteinteile, wahrscheinlich vor der Zuschüttung zum Zwecke anderweitiger Verwendung.

Diesem Hauptraum ist auch nach Westen ein Raum vorgelagert. Er liegt aber auf gleicher Höhe wie dieser mit durchlaufendem gleichartigem Estrichboden. Diese Halle, schmäler als der Hauptraum, ist in ihrer südlichen und nördlichen Abgrenzung in den untern Teilen erhalten. Der westliche Abschluss konnte bis heute nicht festgestellt werden.

Die Seitenmauern sind in symmetrischer Anordnung von je einem Treppenaufgang durchbrochen, die vorgelagerte Stufe und zwei Stufen in der Leibung sind erhalten. Die Nordmauer weist eine Hintermauerung und eine spätere undefinierbare teilweise Uebermauerung mit Gewändstücken (?)

auf.

Originell sind zwei steinerne Sitzbänke, links und rechts am Eingang zum Hauptraum gelegen.

Der Zugang von dieser Vorhalle zur eigentlichen Krypta muss schon früh vermauert worden sein. Der breite ebenerdige, rundbogig überwölbte Eingang war durch eine starke Mauer geschlossen (heute zur Hälfte wieder geöffnet). Sie ist gegen die Vorhalle unverputzt, gegen die Krypta mit

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