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hundert Dukaten sind so als Botenlohn ausgegeben worden. Besonders zu erwähnen ist der Abschnitt XIX, der über die Vorgänge in Nizza, die, wie oben auseinandergesetzt, grosse Bedeutung haben, neues Licht verbreitet. Wie vorhin schon erwähnt, wünschten die Gesandten damals in Nizza, dass Nicodus noch ein Schiff und eine Galeere mit sich führe. Er verlangte dafür 4000 Dukaten, erhielt aber nur 3000. Nun erhebt er noch eine Nachforderung von 1200 Dukaten. Er sagt, dass er damals nur aus Interesse an der Sache (pro utilitate negotii) dem niedrigeren Satze zugestimmt habe. Denn in seinem Interesse habe es nicht gelegen, da er allein für die Galeote 600 Dukaten pro Monat zahlen musste. Das Schiff') aber kostete nur um ein geringes weniger als er für mehrere Monate Sold erhalten hatte? Man sieht also auch aus dieser Bemerkung, dass das Konzil und seine Gesandten durch kleinliche Sparsamkeit die Abreise verzögert hatten, nicht dass Nicodus, um seine Auftraggeber zu verraten, dies getan hat. So wird auch durch diese Betrachtung der Abrechnung das Bild, das wir von Nicodus gewonnen haben, nicht ungünstig verändert. Dass Nicodus dem Konzil nichts zu wenig angerechnet hat und auch sein persönliches Wohl nicht vernachlässigt hat, ist sicher und wird von dem Kapitän blindlings zugegeben. So sagt er: Weil eine lange Weile verhandelt wurde, bevor die Flotte abreisen konnte, war es notwendig, wie es der Brauch der Kapitäne ist, dass er (Nicodus) grossen Tisch (magnum statum) hielt. So waren die Schiffspatrone und viele andere Edle ständig beim Frühstück und bei der Mahlzeit, wofür er mehr als 600 Dukaten ausgegeben hat." Man muss dabei auch beachten, dass Nicodus kein gewöhnlicher Söldnerführer war, sondern der bevorzugte Berater eines angesehenen Fürsten. Nach Beendigung seiner Mission trat Nicodus sofort in die Dienste des savoyischen Hauses zurück. Um das Bild von dem Leben dieses interessanten Mannes zu vervollständigen, wollen wir noch seine Lebensschicksale bis zu seinem Tode kurz verfolgen,

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1) Schiff hier im Sinne von Transportschiff, wie navis fast immer gebraucht wird.

Die ferneren Schicksale des Nicodus.

Bis zum Jahre 1445 blieb Nicodus Gouverneur von Nizza, wo er 1440 die Vergrösserung des Schlosses beendigt hatte. Dann trat er in den unmittelbaren Dienst des Herzogs und wurde zu den wichtigen Verhandlungen in Mailand verwendet, die darauf abzielten, dem savoyischen Fürstenhause den Thron des Herzogtums Mailands zu verschaffen.') Im Jahre 1449 finden wir den vielgewandten Mann am Hofe des Königs Alfons von Neapel, um mit ihm eine Allianz abzuschliessen, ein erneuter Beweis für das Vertrauen seines Fürsten.) Auch 1450 wurde er mit einer Mission betraut. Er nahm im Namen des Herzogs von Savoyen einige Länder in Empfang, die diesem aus der Viscontesischen Erbmasse zugefallen waren. Dann tritt im folgenden Jahre ein Umschwung in seinem Leben ein. Er, der von Fürstengunst verwöhnte, wird auf Betreiben seines erbittertsten Gegners, Johann von Compey, zusammen mit seinem alten Vater in den Kerker geworfen. Vier Jahre musste er im Gefängnis schmachten, ehe er befreit wurde. Welches Ansehens er sich weit über die Grenzen seiner Heimat erfreute, beweist der Brief, den der Herzog von Burgund, Philipp der Gute, damals an Ludwig von Savoyen richtete.) Er bat ihn, den gefangenen Ritter zu befreien, weil er es für gewiss halte, dass dieser Herr Nicodus nichts getan hat, was nicht ein guter Ritter und Edelmann tun sollte. Schon von dem jetzt verstorbenen Vater des Herzogs seien die Fragen und Streitigkeiten erledigt worden. „So möget auch ihr nicht dulden, dass der Person des Nicodus irgend etwas geschehe. Aus Liebe zu mir lasst ihn aus seiner Gefangenschaft frei und beachtet den Stand und die Vornehmheit des besagten Nicodus." So wird denn Nicodus. und sein Vater im Jahre 1455 befreit und sie versöhnen sich mit Compey. Dieser aber meinte die Versöhnung nicht ernstlich, denn bald überfiel er die beiden. Peter wurde

1) Vgl. für alles nähere hierüber: Arturo Segrea a. a. O., S. 863 ff. 2) Der Vertrag ist abgedruckt bei Guichenon: Histoire généalogique de la maison Royale de Savoie Livre VI (Contenant les Preuves) Seite 361-63. 3) Beilage zum Aufsatz von Segre a. a. O.

verwundet und erlag bald diesen Verletzungen. Nach dem Tode des Vaters wurde Nicodus Herr von Montrottier. Von 1456 finden wir ihn in Genf, im Rate des Herzogs von Savoyen. Im Jahre 1462 erhielt er die Schlösser von Faucigny, Chatillon, Cluse und Umgegend. Drei Jahre später begegnen wir ihm in Lyon, wo er nunmehr nach dem Tode des Herzogs Ludwig in den Dienst des Herzogs Amadeus IX, trat. Auch der neue Herr zog ihn zu wichtigen Verhandlungen hinzu. So wohnte er dem Friedensvertrage zwischen Yolanda von Frankreich und ihren Schwägern zu Chambery bei und war gegenwärtig bei den Abmachungen anlässlich der Heirat von Karl, dem zweiten Sohne Amadeus IX. mit Luise, der Tochter von Janus Savoyen. Im Jahre 1481 starb Nicodus als ein Mann, der sich in langem, tatenreichen Leben grosses Ansehen erworben hatte und an dessen Charakter kein Makel haftete.

Aus dem Basler Universitätsleben

des XV. Jahrhunderts.

Von August Bernoulli.

An hiesiger Universität wirkte von 1475 bis 1496 als Professor des Kirchenrechts der aus Durlach gebürtige Doktor Johann Bär, der nach Gelehrtenbrauch seinen Namen in Ursi" latinisierte, jedoch in Basel nach seinem Geburtsort meistens nur kurzweg „Doktor Durlach" genannt wurde. Dieser Jurist, über dessen Leben weiteres im nächsten Bande der Basler Chroniken soll mitgeteilt werden, hat allerlei Aufzeichnungen in einer Handschrift hinterlassen, welche sich jetzt unter der Signatur M ch f 82 und dem Titel ,,Varia Basiliensia" in der Universitätsbibliothek zu Würzburg befindet. Ihr Inhalt besteht allerdings zum grössern Teil nur in Auszügen aus verschiedenen Weltchroniken und andern meist noch erhaltenen Schriften. Zwischenein jedoch finden sich hier auch Aufzeichnungen, welche auf keiner ältern Quelle beruhen, sondern offenbar von Ursi verfasst sind Soweit nun diese die Zeitereignisse betreffen, sollen sie im nächsten Bande der Basler Chroniken Aufnahme finden. Zugleich aber gibt Ursi in dieser Handschrift auch ein Verzeichnis der von ihm als Professor vorgenommenen Promotionen, sowie auch den Text zweier bei solchen Anlässen gehaltenen Reden, und diese wenigen auf die Universität bezüglichen Aktenstücke mögen hier ihre Stelle finden.

Das Verzeichnis der Promotionen ist in der Handschrift doppelt vorhanden, zunächst auf Bl. 10-11, und sodann in späterer und etwas besserer Fassung auf Bl. 41. Zu der noch vorhandenen Matrikel der juristischen Fakultät bietet dasselbe nur wenige Ergänzungen, und diese beschränken sich im wesentlichen auf einige Daten und auf die kritischen Bemerkungen, welche Ursi über einzelne der von ihm Promovierten sich erlaubt. Da jedoch eine Druckausgabe

der verschiedenen Matrikeln der Basler Universität in nächster Zeit kaum zu erwarten ist, so dürfte die vorliegende Veröffentlichung nicht ganz nutzlos sein. Indem wir nun den Text der spätern Fassung auf Bl. 41 zugrunde legen und aus Bl. 10 ergänzen, fügen wir in Klammern die weitern Ergänzungen und etwaigen Berichtigungen bei, welche die juristische Matrikel und nebenbei auch die Universitätsmatrikel in Bezug auf Namen, Heimat und Jahrzahlen bietet.

Von den zwei Promotionsreden, die sich auf Bl. 52-54 finden, galt die erste dem 1482 zum Licentiaten ernannten Jakob von Liebenstein, der schon 1480 Rektor der Universität gewesen, und später, 1504, Erzbischof von Mainz wurde. Die zweite Rede hingegen hielt Ursi 1484 bei der Doktorpromotion von Jakob Hug, dem Rektor z. J. 1477, der sich seit 1480 Jakob Eichelberg nannte. Auf letztere Rede folgen in der Handschrift noch die sieben für den Doktorgrad erforderlichen Eigenschaften, sowie auch die neun ihm zukommenden Vorrechte. Der Inhalt beider Reden erscheint bezeichnend für jenes Zeitalter, und da Ursi beiden Kandidaten ein überschwängliches Lob spendet, so möchte man wohl gerne vernehmen, wie er seine Aufgabe auch in solchen Fällen löste, wo er in seinem Verzeichnis den Promovierten als indoctus" oder gar als indoctissimus" beurteilt.

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Er selber jedoch nahm es mit der Ausübung seines Lehramtes auch nicht genau. Denn nachdem ihn der römische König Maximilian 1494 zu seinem Rat ernannt hatte, liess er sich wiederholt ohne Urlaub längere Abwesenheiten zu Schulden kommen, weshalb der Rat ihn 1496 seiner Stelle entsetzte.')

In beiden Reden sind bei gelehrten Anspielungen hin und wieder Hinweise auf Quellen beigefügt, die jedoch nie mit Namen genannt, sondern stets durch einzelne Buchstaben samt der Zahl des betreffenden Kapitels und dem Anfangswort der bezüglichen Stelle angedeutet sind. Mehrere dieser Hinweise beziehen sich offenbar auf das Decretum Gratiani, das damals verbreitetste Lehrbuch des Kirchen

1) S. im St.-Archiv Erkanntnisbuch I, 142, 143 und 153, auch Oeffnungsb. XII, 38v.

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