Basler Zeitschrift für Geschichte und Altertumskunde, Volumes 12-13R. Reich, 1913 - Basel (Switzerland) |
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... dass die helvetische Republik ,, zur Vergütung ihrer Rechte und Ansprüche auf die von ihren geistlichen Stiftungen abhängigen Besitzungen in Schwaben " das ,, länderlose " Bistum Chur , und die ,, arme " Herrschaft Tarasp erhalte.1 ...
... dass die helvetische Republik ,, zur Vergütung ihrer Rechte und Ansprüche auf die von ihren geistlichen Stiftungen abhängigen Besitzungen in Schwaben " das ,, länderlose " Bistum Chur , und die ,, arme " Herrschaft Tarasp erhalte.1 ...
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Popular passages
Page 21 - LAZARUS: Das Basler Konzil. Seine Berufung und Leitung, seine Gliederung und seine Behördenorganisation, Berlin 1912 (Historische Studien, Bd.
Page 282 - Unter Eigenkirche versteht man ein Gotteshaus, das dem Eigentum oder besser einer Eigenherrschaft derart unterstand, dass sich daraus über jene nicht bloss die Verfügung in vermögensrechtlicher Beziehung, sondern auch die volle geistliche Leitungsgewalt ergab.
Page 169 - Republik erhält zur Vergütung ihrer Rechte und Ansprüche auf die von ihren geistlichen Stiftungen abhängigen Besitzungen in Schwaben...
Page xi - BASLER ZEITSCHRIFT FÜR GESCHICHTE UND ALTERTUMSKUNDE HERAUSGEGEBEN VON DER HISTORISCHEN UND ANTIQUARISCHEN GESELLSCHAFT ZU BASEL 104.
Page 18 - Balduin von Wenden und Dahlum, Abt zu St. Michaelis in Lüneburg und Erzbischof von Bremen, gest.
Page 387 - Brunner. Die Spuren der römischen Aerzte auf dem Boden der Schweiz.
Page 18 - So weist ja auch Beckmann4) nach, dass Johann ohne Genehmigung des Kaisers den Auftrag des Basler Konzils übernommen hat, sich an der Gesandtschaft nach Konstantinopel zu beteiligen. Doch erschien dies den Zeitgenossen nicht so, und besonders der Papst fühlte sich durch das ') Eine Biographie Johanns vou Lübeck auf Grund des vorliegenden, reichen Materials wäre dringend zu wünschen.
Page 65 - ... droits entre vos dix-huit Cantons ; *^~ 2° Une renonciation sincère et volontaire aux privilèges, de la part des familles patriciennes ; --• 3° Une organisation fédérative, où chaque Canton se trouve organisé suivant sa langue, sa religion, ses mœurs, son intérêt et son opinion.
Page 171 - Je prie Dieu qu'il vous maintienne dans la prosperite' de tout ce qui peut vous estre le plus avantageux.
Page 14 - Paul Burckhardt, Die Politik der Stadt Basel im Bauernkrieg des Jahres 1525...