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zur diplomatischen Geschichte Oesterreichs.

Uebersicht

der

österreichischen Staatsverträge

seit Maria Theresia bis auf die neueste Zeit,

mit historischen Erläuterungen.

Von

Johann Freiherrn Vesque von Püttlingen

Ritter des königlich-ungarischen St. Stephans- und des kaiserlich-österreichischen Leopold-Ordens,
k. k. wirklichem Hof- und Ministerial rathe im Ministerium des kaiserlichen Hauses und des Aeussern,
Präses der Commissionen für die Diplomaten-Prüfungen und für die juridischen Prüfungen an der
k. k, orientalischen Academie, Mitgliede des Doctoren-Collegiums der rechts- und staatswissenschaft-
lichen Facultät an der Universität zu Wien etc.

•BOD

WIEN, 1868.

Wilhelm Braumüller

k. k. Hof- und Universitätsbuchhändler.

240. h. 45.

Vorwort.

Für eine Fortsetzung der von mir vor vierzehn Jahren veröffent

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lichten Uebersicht der Verträge Oesterreichs mit den auswärtigen Staaten" hat sich bereits ein reiches Material aus den vielen internationalen Uebereinkommen gebildet, welche in dem seither verflossenen ereignissvollen Zeitraume durch die Interessen des friedlichen Völkerverkehrs hervorgerufen wurden, oder den mit diesen civilisatorischen Bestrebungen nur zu grell contrastirenden Kriegsausbrüchen ein Ziel setzen mussten.

Zudem ergab sich eine namhafte Vervollständigung auch für die in jener ersten Publication behandelte Epoche: nämlich, von dem Regierungs-Antritte Maria Theresia's am 20. October 1740 bis Mitte Juni 1854. Fortgesetzte eigene Forschungen, mit Benützung ämtlicher Archive und Registraturen, dann das vom k. k. Regierungsrathe und Universitäts-Professor Dr. Leopold Neumann herausgegebene verdienstvolle Werk: „Recueil des traités et conventions conclus par l'Autriche avec les puissances étrangères, depuis 1763 jusqu'à nos jours (1856)“ lieferten dafür einen bedeutenden Zuwachs.

Hiernach entstand das vorliegende, wesentlich vergrösserte Repertorium, bei welchem, um dessen Brauchbarkeit zu erhöhen, auch von dem früher eingehaltenen Grundsatze abgegangen wurde, sich bloss auf die noch bestehenden Staaten zu beschränken; dasselbe erstreckt sich vielmehr auf alle Staaten, mit denen Oesterreich in der vorgezeichneten Periode Verträge einging - selbst wenn die staatliche Existenz des Compaciscenten seitdem aufgehört hat. Es gewähren nämlich solche Staatsverträge nicht allein ein historisches Interesse,

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