Regesten zur diplomatischen Geschichte Oesterreichs. Uebersicht der österreichischen Staatsverträge seit Maria Theresia bis auf die neueste Zeit, Volume 45 |
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... Unterthanen zum Genusse der Stiftungen in den bei- derseitigen Ländern . Wien , 17. September 1808 . ( J. G. S. 800 , S. 129 Neumann , II . 284. ) -- P. G. S. Bd . 31 , S. 64 Martens , S. VIII . 41 - 1808. Staatsvertrag zwischen ...
... Unterthanen zum Genusse der Stiftungen in den bei- derseitigen Ländern . Wien , 17. September 1808 . ( J. G. S. 800 , S. 129 Neumann , II . 284. ) -- P. G. S. Bd . 31 , S. 64 Martens , S. VIII . 41 - 1808. Staatsvertrag zwischen ...
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... Unterthanen bei Verleihung von Gewerben , deren Betreibung die Erwerbung der österreichischen Staats- bürgerschaft zur Folge hat . ( Hofkanzlei - Decret vom 15. März 1835 : Stubenrauch , „ das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch " I. Bd ...
... Unterthanen bei Verleihung von Gewerben , deren Betreibung die Erwerbung der österreichischen Staats- bürgerschaft zur Folge hat . ( Hofkanzlei - Decret vom 15. März 1835 : Stubenrauch , „ das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch " I. Bd ...
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... Unterthanen ganz verbietet . München , 9. October 1807 . ( Erwähnt in der österreichischen Verordnung vom 4. November 1812 ; s . unten . ) 1807. Verabredung zwischen Oesterreich und Baiern , die Auf- hebung des in beiden Staaten auf das ...
... Unterthanen ganz verbietet . München , 9. October 1807 . ( Erwähnt in der österreichischen Verordnung vom 4. November 1812 ; s . unten . ) 1807. Verabredung zwischen Oesterreich und Baiern , die Auf- hebung des in beiden Staaten auf das ...
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... Unterthanen . München , 10. Mai 1808 . ( P. G. S. Bd . 30 , S. 205 -- Neumann , II . 275. ) 1808. Baierische Verordnung , durch welche den baierischen Unter- thanen verboten wird , Ehen ohne Consens im Auslande einzugehen . München , 12 ...
... Unterthanen . München , 10. Mai 1808 . ( P. G. S. Bd . 30 , S. 205 -- Neumann , II . 275. ) 1808. Baierische Verordnung , durch welche den baierischen Unter- thanen verboten wird , Ehen ohne Consens im Auslande einzugehen . München , 12 ...
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... Unterthanen in den österreichischen Staaten . ---- ( Hofkanzlei - Decret vom 15. November 1811 : P. G. S. Bd . 37 , S. 176 Neumann , II . 346. ) 1812. Vorschriften über die Execution in Oesterreich eines in Baiern gefällten Urtheiles ...
... Unterthanen in den österreichischen Staaten . ---- ( Hofkanzlei - Decret vom 15. November 1811 : P. G. S. Bd . 37 , S. 176 Neumann , II . 346. ) 1812. Vorschriften über die Execution in Oesterreich eines in Baiern gefällten Urtheiles ...
Common terms and phrases
Allianz April August Auslieferung baierischen Baiern Beitritt Belgien betreffend bezüglich Bundesbeschluss Churfürsten Convention zwischen Oesterreich Correspondenz Dänemark December deutschen Bundes Deutschland Erlass des k. k. Februar Frankfurt Frankreich französischen Frieden Friedens-Tractat Fürstenthum gegenseitiger Grossbritannien grossen Wiener Allianz Grossherzogthum Handels Handelsvertrag Herzog Herzogthum Hofdecret Hofkanzlei-Decret Jahre Jänner Juli Juni k. k. Finanzministeriums k. k. Handelsministeriums k. k. Ministeriums k. k. österreichischen Kaiser von Oesterreich Kaiserin kaiserlich-österreichischen Königreich Krakau Kundmachung land Majestät Maria Theresia März Ministeriums des Aeussern Modena Murhard Napoleon Neumann Niederlande norddeutschen Bunde Notizenblatt November October Oesterreich und Baiern Oesterreich und Preussen Oesterreichische Verordnung österreichische Rechtsgelehrsamkeit P. G. S. Bd Paris Parma Postvertrag Pressburger Frieden Preussen preussischen Ratification Regierung Registratur des k. k. Republik Rheinbunde Russland Sachsen Sardinien schen September Staaten Staatsarchiv Staatsvertrag Theil Tractat zwischen Oesterreich Traités Türkei Uebereinkommen zwischen Oesterreich Unterthanen Verordnung des k. k. Verordnungsblatt des k. k. Vertrag Wiener Congresses Wiener Zeitung Zeitschrift für österreichische
Popular passages
Page 217 - Gesetzbuches über das Eherecht für Katholiken wieder hergestellt, die Gerichtsbarkeit in Ehesachen der Katholiken den weltlichen Gerichtsbehörden überwiesen und Bestimmungen über die bedingte Zulässigkeit der Eheschließung vor weltlichen Behörden...
Page 381 - Schaffhausen, Appenzell (beider Rhoden), St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg und Genf bilden in ihrer Gesammtheit die schweizerische Eidgenossenschaft. Art. 2. Der Bund hat zum Zweck: Behauptung der Unabhängigkeit des Vaterlandes gegen Außen, Handhabung von Ruhe und Ord...
Page 105 - Der Entwurf der Verfassung des deutschen Reiches« bei Weil, S. 175, in den Aktenstücken, BIS 55. »Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Wahlen der Abgeordneten zum Volkshause«, bei Weil, S. 204, in den Aktenstücken, BIS 79. Die ausführliche Denkschrift zu dem von den königlichen Regierungen von Preussen, Sachsen und Hannover vorgelegten Entwurfe der Verfassung des deutschen Reiches, dd Berlin, den 11.
Page 20 - Deklaration vom 19. 3. 1807, die Bestimmung der künftigen Verhältnisse der, der königlichen Souveränität unterworfenen Fürsten, Grafen und Herren zu den verschiedenen Zweigen der Staatsgewalt betr., in: KBR, 1 3.
Page xiii - Sammlung aller Staats-, Hof- und Gesandtschaftsschriften, auch anderer rechtlichen und historischen Abhandlungen, welche die baierische Erbfolge und den darüber entstandenen Krieg betreffen; mit Anmerkungen einer Gesellschaft von Staatsrechtsgelehrten.
Page 458 - Handelsvereines , nämlich : l der Krone Baiern, der Krone Württemberg, des Grossherzogthums Baden und des Grossherzogthums Hessen, für dessen südlich des Main belegenen Theile...
Page x - Cours diplomatique ou tableau des relations extérieures des puissances de l'Europe, tant entre elles qu'avec d'autres Etats dans les diverses parties du globe (1801), Grundriss einer diplomatischen geschichte dcr europaïschcn Staatsh5ndel und Friedensshlùsse (1807).
Page 197 - Majestät der König von Dänemark verzichtet auf alle Seine Rechte auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg zu Gunsten Ihrer Majestäten des Kaisers von Oesterreich und des Königs von Preußen und verpflichtet Sich, die Verfügungen, welche Ihre genannten Majestäten hinsichtlich dieser Hei» zogthümer treffen werden, anzuerkennen.
Page 48 - Staatsvertrag zwischen Oesterreich und Belgien über die Erbfähigkeit der gegenseitigen Unterthanen und über die wechselseitige Freizügigkeit des Vermögens und der Verlassenschaften. Wien, 9. Juli 1839; die Ratificationen ausgewechselt zu Wien, 5. October 1839.
Page vi - Pragmatische Staatsgeschichte Europens von dem Ableben Carls VI. an bis auf die gegenwärtigen Zeiten.