Regesten zur diplomatischen Geschichte Oesterreichs. Uebersicht der österreichischen Staatsverträge seit Maria Theresia bis auf die neueste Zeit, Volume 45 |
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Page 22
... neuen Landesgrenze zwischen den Königreichen Italien und Baiern . Botzen , 7. Juni 1810 . ( Baierisches Regierungsblatt 1810 , S. 602. ) 1811. Bekanntmachung wegen Beobachtung der Freizügigkeits- Verträge mit Baiern und der Reversalien ...
... neuen Landesgrenze zwischen den Königreichen Italien und Baiern . Botzen , 7. Juni 1810 . ( Baierisches Regierungsblatt 1810 , S. 602. ) 1811. Bekanntmachung wegen Beobachtung der Freizügigkeits- Verträge mit Baiern und der Reversalien ...
Page 37
... Grenzverkehr zwischen Oester- reich und Baiern in Folge des neuen österreichischen Zolltarifs ( siehe Deutschland ) . ( Austria , 64. 1852. ) , 1852. Uebereinkommen zwischen Oesterreich und Baiern , betreffend das von Baiern . 37.
... Grenzverkehr zwischen Oester- reich und Baiern in Folge des neuen österreichischen Zolltarifs ( siehe Deutschland ) . ( Austria , 64. 1852. ) , 1852. Uebereinkommen zwischen Oesterreich und Baiern , betreffend das von Baiern . 37.
Page 41
... neuen Pass - Systems . ) ( Landes - Regierungsblatt für Böhmen , S. 52 ― für Tirol und Vorarl- - berg , S. 102 für Oesterreich ob der Enns , S. 17 für Salzburg , S. 69. ) 1857. Verordnung des k . k . Justizministeriums , über den ...
... neuen Pass - Systems . ) ( Landes - Regierungsblatt für Böhmen , S. 52 ― für Tirol und Vorarl- - berg , S. 102 für Oesterreich ob der Enns , S. 17 für Salzburg , S. 69. ) 1857. Verordnung des k . k . Justizministeriums , über den ...
Page 45
... neuen Stromkarte als Beilage des Uebereinkommens vom 19./31 . August 1858 , die Regulirung des Innflusses betreffend . Ministerial - Erklärungen ddo . München , 29. October , und Wien , 10. No- vember 1866 . ( K. k . Haus- , Hof- und ...
... neuen Stromkarte als Beilage des Uebereinkommens vom 19./31 . August 1858 , die Regulirung des Innflusses betreffend . Ministerial - Erklärungen ddo . München , 29. October , und Wien , 10. No- vember 1866 . ( K. k . Haus- , Hof- und ...
Page 70
... neuen Gebietsabtretungen sich verstehen ( 1809 ) ; Napoleon aber fährt fort Hand an die Umgestaltung Deutschlands zu legen . Ein Königreich Westphalen ( 1807 ) , ein Grossherzogthum Berg ( 1808 ) und ein Grossherzogthum Frankfurt ( 1810 ) ...
... neuen Gebietsabtretungen sich verstehen ( 1809 ) ; Napoleon aber fährt fort Hand an die Umgestaltung Deutschlands zu legen . Ein Königreich Westphalen ( 1807 ) , ein Grossherzogthum Berg ( 1808 ) und ein Grossherzogthum Frankfurt ( 1810 ) ...
Common terms and phrases
Allianz April August Auslieferung baierischen Baiern Beitritt Belgien betreffend bezüglich Bundesbeschluss Churfürsten Convention zwischen Oesterreich Correspondenz Dänemark December deutschen Bundes Deutschland Erlass des k. k. Februar Frankfurt Frankreich französischen Frieden Friedens-Tractat Fürstenthum gegenseitiger Grossbritannien grossen Wiener Allianz Grossherzogthum Handels Handelsvertrag Herzog Herzogthum Hofdecret Hofkanzlei-Decret Jahre Jänner Juli Juni k. k. Finanzministeriums k. k. Handelsministeriums k. k. Ministeriums k. k. österreichischen Kaiser von Oesterreich Kaiserin kaiserlich-österreichischen Königreich Krakau Kundmachung land Majestät Maria Theresia März Ministeriums des Aeussern Modena Murhard Napoleon Neumann Niederlande norddeutschen Bunde Notizenblatt November October Oesterreich und Baiern Oesterreich und Preussen Oesterreichische Verordnung österreichische Rechtsgelehrsamkeit P. G. S. Bd Paris Parma Postvertrag Pressburger Frieden Preussen preussischen Ratification Regierung Registratur des k. k. Republik Rheinbunde Russland Sachsen Sardinien schen September Staaten Staatsarchiv Staatsvertrag Theil Tractat zwischen Oesterreich Traités Türkei Uebereinkommen zwischen Oesterreich Unterthanen Verordnung des k. k. Verordnungsblatt des k. k. Vertrag Wiener Congresses Wiener Zeitung Zeitschrift für österreichische
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Page 217 - Gesetzbuches über das Eherecht für Katholiken wieder hergestellt, die Gerichtsbarkeit in Ehesachen der Katholiken den weltlichen Gerichtsbehörden überwiesen und Bestimmungen über die bedingte Zulässigkeit der Eheschließung vor weltlichen Behörden...
Page 381 - Schaffhausen, Appenzell (beider Rhoden), St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg und Genf bilden in ihrer Gesammtheit die schweizerische Eidgenossenschaft. Art. 2. Der Bund hat zum Zweck: Behauptung der Unabhängigkeit des Vaterlandes gegen Außen, Handhabung von Ruhe und Ord...
Page 105 - Der Entwurf der Verfassung des deutschen Reiches« bei Weil, S. 175, in den Aktenstücken, BIS 55. »Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Wahlen der Abgeordneten zum Volkshause«, bei Weil, S. 204, in den Aktenstücken, BIS 79. Die ausführliche Denkschrift zu dem von den königlichen Regierungen von Preussen, Sachsen und Hannover vorgelegten Entwurfe der Verfassung des deutschen Reiches, dd Berlin, den 11.
Page 20 - Deklaration vom 19. 3. 1807, die Bestimmung der künftigen Verhältnisse der, der königlichen Souveränität unterworfenen Fürsten, Grafen und Herren zu den verschiedenen Zweigen der Staatsgewalt betr., in: KBR, 1 3.
Page xiii - Sammlung aller Staats-, Hof- und Gesandtschaftsschriften, auch anderer rechtlichen und historischen Abhandlungen, welche die baierische Erbfolge und den darüber entstandenen Krieg betreffen; mit Anmerkungen einer Gesellschaft von Staatsrechtsgelehrten.
Page 458 - Handelsvereines , nämlich : l der Krone Baiern, der Krone Württemberg, des Grossherzogthums Baden und des Grossherzogthums Hessen, für dessen südlich des Main belegenen Theile...
Page x - Cours diplomatique ou tableau des relations extérieures des puissances de l'Europe, tant entre elles qu'avec d'autres Etats dans les diverses parties du globe (1801), Grundriss einer diplomatischen geschichte dcr europaïschcn Staatsh5ndel und Friedensshlùsse (1807).
Page 197 - Majestät der König von Dänemark verzichtet auf alle Seine Rechte auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg zu Gunsten Ihrer Majestäten des Kaisers von Oesterreich und des Königs von Preußen und verpflichtet Sich, die Verfügungen, welche Ihre genannten Majestäten hinsichtlich dieser Hei» zogthümer treffen werden, anzuerkennen.
Page 48 - Staatsvertrag zwischen Oesterreich und Belgien über die Erbfähigkeit der gegenseitigen Unterthanen und über die wechselseitige Freizügigkeit des Vermögens und der Verlassenschaften. Wien, 9. Juli 1839; die Ratificationen ausgewechselt zu Wien, 5. October 1839.
Page vi - Pragmatische Staatsgeschichte Europens von dem Ableben Carls VI. an bis auf die gegenwärtigen Zeiten.