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Sollten Wagen durch jemand anders als durch einen Eichmeister repariert werden, so soll die reparierte Wage dem Eichmeister zur Prüfung vorgewiesen werden, wobei selbstverständlich hinsichtlich Material, Empfindlichkeit, Richtigkeit etc. dieselben Anforderungen zu stellen sind wie an eine neue Wage.

Wird eine Wage einem andern Eichmeister als demjenigen, der die Reparatur anordnete, in Reparatur übergeben, so soll derselbe den Bezirkseichmeister von der erfolgten Reparatur in Kenntnis setzen, damit dieser die bezüglichen Kontrollen in Ordnung bringen kann.

Wagen, welche in Reparatur genommen wurden, sollen, nachdem sie als richtig befunden worden sind, falls der erste Stempel noch deutlich sichtbar ist, mit der Jahrzahl der Reparatur bezeichnet werden. Sind dagegen die Eichzeichen undeutlich geworden oder an unrichtiger Stelle, oder durch eine andere Eichstätte angebracht, so sollen sie neu gestempelt werden.

Sollte den Anforderungen eines Eichmeisters in Bezug auf Reparatur einer Wage oder Nichtmehrgebrauch derselben nicht Folge geleistet werden, so hat er seine Aufsichtsbehörde sofort zu benachrichtigen, welche das Nötige anzuordnen hat.

B. Wagen zu besondern Zwecken.

a. Zeigerwagen für den Milchverkehr in Käsereien, Sennereien und ähnlichen Anstalten.

Art. 115. Zur Eichung werden auch Zeigerwagen für den Milchverkehr in Käsereien, Sennereien und ähnlichen Anstalten zugelassen, welche aber folgende Bedingungen erfüllen müssen :

a. Jede Wage muß sowohl im unbelasteten als im belasteten Zustand nach einer Anzahl von Schwingungen immer wieder in dieselbe Gleichgewichtslage zurückkehren.

b. Die Wagebalken sollen aus geeignetem Material (Schmiedeisen) verfertigt und so konstruiert sein, daß ihre Form nicht leicht verändert werden kann. Nament

lich darf der Wagebalken nicht bloß aus einem gebogenen Eisenstab bestehen.

c. Alle Drehachsen, sowie deren Lager müssen aus gutem Stahl verfertigt, möglichst rein und glatt gearbeitet und hinreichend gehärtet sein (siehe Art. 76, b). Die Form der Schneiden und Lager ist so zu wählen, daß jede seitliche Reibung, auch in den Extremstellungen, vermieden wird.

d. Wegen der größern Oscillationen der Zeiger, und damit ein seitliches Aufliegen der Schneiden in den Lagern vermieden werde, darf die größte Belastung bei solchen Wagen 20 kg. nicht übersteigen (Ausnahme vide Art. 117), wobei die mittlere Entfernung der einer Mehrbelastung von 1 kg. entsprechenden Teilstriche mindestens 3 cm. betragen soll.

e. Die Skala soll eine Teilung nach Kilogramm und 1/10 kg. tragen; eine Einteilung nach Liter ist untersagt. Die Teilstriche sollen eingraviert und nicht bloß mit Farbe bezeichnet sein.

f. Die Aufstellung der Wage muß hinlängliche Garantie für genügende Festigkeit bieten, damit die Wage ihre Gleichgewichtslage im unbelasteten Zustand nicht ändern könne. Zu diesem Zwecke soll die Wage an einer eiserner Säule, welche an der Mauer und nicht an der Decke des Lokals befestigt wird, durch geeignete eiserne Träger aufgehängt werden.

g. Das Gewicht der Milchkessel soll an deutlich sichtbarer Stelle an diesen selbst angegeben sein und außerdem auch auf dem Wagebalken oder auf der Teilung aufgeschlagen werden in der Form G.,.. kg. h. Es wird untersagt, diese Wagen mit Bremsvorrichtungen zu versehen, welche die Schwingungen der Wage hemmen.

i. Die Empfindlichkeit der Zeigerwagen soll 1/500 der Belastung betragen, d. h. die neue Wage soll bei 10 kg. Belastung 20, bei 20 kg. 40 g. deutlich anzeigen. Diesen Bedingungen entsprechen folgende Systeme:

System Chanson.

Art. 116. Der Hauptwagebalken ist ein einarmiger Hebel, an dessen kürzerem Arm der Milchkessel hängt. Das andere Ende des Hebels fist mit einem Winkelhebel ver

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mittelst eines Gehänges mit Stahllager verbunden. Die drei Schneiden des einarmigen Hebels sollen in einer Ebene liegen. Der Wagebalken trägt ferner ein Tarierlaufgewicht, welches mit einer Schraube zum Feststellen versehen ist. Eidg. amtl. Samml. Neue Folge. Bd. XVII.

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Der Winkelhebel ruht mit seiner Schneide auf einem Lager, welches am Rahmen der Wage befestigt ist. Derselbe trägt am untern Ende ein Gegengewicht und eine Schneide, welche durch eine stählerne Zugstange mit dem Zeiger der Wage verbunden ist. Die Drehachse des Zeigers wird durch eine Stahlschneide gebildet, deren Pfanne so konstruiert sein muß, daß ein seitliches Anlehnen der Schneide an die Pfanne verhindert wird. Damit der Zeiger die der Belastung entsprechende Lage überall annehmen kann, trägt er an seinem untern Ende ein Gewicht, welches so angebracht sein soll, daß der Zeiger beständig das Bestreben hat, nach dem Nullpunkt der Skala zurückzufallen. Um allzugroße Bewegung des Zeigers zu verhindern, sind am Gestell der Wage Arretierungsschrauben befestigt.

Um die Wage vor Staub und zum Teil auch vor Feuchtigkeit zu schützen, soll der ganze Wagmechanismus im Innern eines Gehäuses angebracht werden, welches im obern Teil zu beiden Seiten Glasfenster hat, um die Zeigerstellung bei geschlossenem Gehäuse beobachten zu können. Um die Ablesung des Zeigerstandes von beiden Seiten her zu ermög lichen, wird die Teilung auf zwei Flächen eines Metallstreifens angebracht, und es gabelt sich daher der Zeiger in zwei Spitzen, welche zu beiden Seiten der Skala sich bewegen. Außerdem soll die Aufstellung der Wage stets so eingerichtet sein, daß dieselbe nicht geändert werden kann, ohne das Gehäuse zu öffnen.

Art. 117. Um auch größere Quantitäten Milch (bis zu 40 kg.) abwägen zu können, ohne dadurch die Vorschrift von Art. 115, d, zu verletzen, wird die Wage noch in folgender Weise ausgeführt: Der Hauptwagebalken trägt im Punkte A eine Schneide, welche durch ein Gehänge mit Stahllager mit einem kleinern, oberhalb befindlichen zweiarmigen Hebel B verbunden ist. Am Ende des längern

Armes dieses Hebels ist eine weitere Schneide, welche ein Gewicht C trägt. Soll die Wage nur bis zu einer Belastung von 20 kg. gebraucht werden, so wird das Gewicht C abgenommen und kann an den Haken D angehängt werden.

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Das Gewicht wird so abgeglichen, daß, wenn dasselbe an der Wage hängt, die Stellung des Zeigers bei 0 einer Last im Kessel von 20 kg. entspricht. Es muß daher in diesem Fall zu den Zeigerablesungen stets die Zahl 20 addiert

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