Die nöthigen Anstalten zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung, und zur Abwendung der dem Publico oder einzelnen Mitgliedern desselben bevorstehenden Gefahr zu treffen, ist das Amt der Polizei. Archiv für öffentliches Recht - Page 451887Full view - About this book
| Carl Daniel Heinrich BENSEN, Karl Daniel Heinrich Bensen - 1802 - 686 pages
...^la1it. L«ct.Ir. §.3. x. 22. >*) Mg. l. Il.U.II. Tit. ',7. zl°ff. Arten der Gerichtsbarkeit : daß sie zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung, und zur Abwendung der dein Publikum oder einzel« nen Mitgliedern desselben bevorstehenden Gefahr die nöthigen Anstalten... | |
| Günther Heinrich von Berg - 1804 - 860 pages
...ist auch durch die Preussifche Gesetzgebung im allgemeinen folgendes festgesetzt : „Die nöthi, gen Anstalten zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung, und zur Abwendung der dem Publico oder einzelnen Mitgliedern desselben bevorstehenden Gefahr zu treffen, ist das Amt der Policey.... | |
| 1890 - 422 pages
...früh« zur Zwangs» Unterstellung berechtigt. Der 8 10 Theil II Tit. 17 des Allg. Landrechts bestimmt: „Die nöthigen Anstalten zur Erhaltung der öffentlichen...Ruhe, Sicherheit und Ordnung und zur Abwendung der dem Public» oder einzelnen Mitgliedern desselben bevorstehenden Gefahr zu treffen, ist Amt der Polizei."... | |
| Johann Paul Harl - 1822 - 764 pages
...zweiten Theil des preufsiscJien allgemeinen Landrechtt, Tit. XVII. heifst es: §. 10. Die nÖ. , thigen Anstalten zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung, und zur Abwendung der dem Publikum oder f inzelnen Mitgliedern desselben bevorstehenden Gefahr zu treffen, ist das Amt der Polizei.... | |
| Carl Julius Bergius - Administrative law - 1838 - 326 pages
...und die Pflicht, persönlich oder durch qnalisieirte Stellvertreter, innerhalb ihres Gerichtsbezirks, die nöthigen Anstalten zur Erhaltung der öffentlichen...Sicherheit und Ordnung, und zur Abwendung der dem Publikum oder einzelnen Mitgliedern desselben bevorstehenden Gefahr zu treffen. Diejenigen Gutsbesitzer,... | |
| Carl Julius Bergius - 1844 - 342 pages
...beider Arten von Gerichtsbarkeit sind nach den verschiedenen Provinzialverfassungen näher bestimmt. 10. Die nöthigen Anstalten zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung, und zur Abwendung ') Wer durch eine freie Handlung Jemandem widerrechtlich Schaden zufügt, der begeht ein Verbrechen... | |
| 1863 - 856 pages
...ist der ganze Rechtstitel, aus welchem alle unsere Verordnungen fliessen (Allg. Pr. LR, Th. II, Tit. 17, §. 10): „Die nöthigen Anstalten zur Erhaltung...Sicherheit und Ordnung, und zur Abwendung der dem Publico oder einzelnen Mitgliedern desselben bevorstehenden Gefahr zu treffen, ist das Amt der Polizei."... | |
| Carl Ludwig Michelet, Karl Ludwig Michelet - Natural law - 1866 - 820 pages
...„ist der ganze Rechtstitel, aus welchem alle unsere Verordnungen fliessen" (Allg. Pr. LR, Th. II, Tit. 17, §.10): „Die nöthigen Anstalten zur Erhaltung...Sicherheit und Ordnung, und zur Abwendung der dem Publico oder einzelnen Mitgliedern desselben bevorstehenden Gefahr zu treffen, ist das Amt der Polizei."... | |
| Karl Ludwig Michelet - Natural law - 1866 - 818 pages
...„ist der ganze Rechtstitel, aus welchem alle unsere Verordnungen fliessen" (Allg. Pr. LR, Th. II, Tit. 17, §.10): „Die nöthigen Anstalten zur Erhaltung...Sicherheit und Ordnung, und zur Abwendung der dem Publico oder einzelnen Mitgliedern desselben bevorstehenden Gefahr zu treffen, ist das Amt der Polizei."... | |
| Berliner Medizinische Gesellschaft - Medicine - 1866 - 756 pages
...Gesetz giebt mit ähnlichem Wortlaut, wie das ALR § 10 Theil II, Titel 17, der Polizei das Recht, „die nöthigen Anstalten zur Erhaltung der öffentlichen...Ruhe, Sicherheit und Ordnung und zur Abwendung der dem Publico oder einzelnen Mitgliedern desselben bevorstehenden Gefahren zu treffen." (ALR) „Aber diese... | |
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