Die Lehre von den völkerrechtlichen VertragsurkundenGeorg Olms Verlag - 314 pages |
Contents
3 | |
15 | |
Natur Umfang und Art der Ausübung der Vertretungsbefugnis | 21 |
Desgleichen nach völker und staatsrechtlichen Gesichtspunkten | 33 |
Die Rolle der Vollmachten im Zuge der Verhandlungen Zeitpunkt | 36 |
Die Beschränkung dieser Befugnis auf die Außenminister und diplo | 50 |
Die Beurkundungsbefugnis der diplomatischen Vertreter im Ausland | 57 |
Besonderer Nachweis auf Grund der österreichischungarischen | 64 |
Die Entwürfe zu den Unterhändlerurkunden | 163 |
Die Beglaubigung der endgültigen Entwürfe durch Protokolle | 170 |
Fünfter Abschnitt | 176 |
Die Ausbildung eines internationalen Urkundentypus Die Ver | 181 |
Die Sprache | 191 |
Die Einleitung Préambule | 197 |
Der sachliche Kern der Urkunde Dispositio | 211 |
Die Nebenurkunden zu den Unterhändlerurkunden | 220 |
Beurteilung der vorkommenden Beurkundungen ohne nachweisbaren | 70 |
32 | 75 |
Die neue österreichische Verfassung | 76 |
Die Erklärungen | 81 |
8888 | 82 |
Ungleichartigkeit der Bestimmungen der verschiedenen Verfassungen | 83 |
Nutzanwendung hinsichtlich der bisherigen Lehrmeinungen | 99 |
Anregungen Anlässe Vorbereitung und Einleitung der Verhand | 105 |
Denkschriften Fragebogen Programme und sonstiges vorbereitendes | 113 |
der Ausstellung Vollmacht und Verhandlungsauftrag | 118 |
Die äußeren Merkmale | 124 |
Die Zusage der Ratifikation und die rechtliche Bedeutung der Voll | 133 |
Mitteilung und Austausch Stand der Veröffentlichung | 142 |
Rang Bezeichnung und Zahl der Unterhändler | 148 |
Das Verfahren bei mündlichen und schriftlichen Verhandlungen | 156 |
Die NebenZusatz Separat Geheimartikel | 226 |
Die Ratifikation | 233 |
Die äußeren Merkmale Internationaler Urkundentypus Formver | 240 |
Ungewöhnliche Formen der Ratifikation | 249 |
Die Abänderungen der Unterhändlerurkunden in den Ratifikationen | 257 |
Der Austausch der Ratifikationen | 266 |
Die Austausch und Hinterlegungsprotokolle Äußere und innere | 272 |
Zweiter Abschnitt | 278 |
Begriffsbestimmung und Allgemeines Einteilung nach Form und | 280 |
Zahl der Ausfertigungen Äußere und innere Merkmale Internatio | 286 |
Die Anordnung der Formeln | 293 |
Fünfter Abschnitt | 300 |
Sechster Abschnitt | 313 |
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Common terms and phrases
Abschluß Ausdruck Ausfertigung ausgefertigt ausgestellt Aussteller Austausch der Ratifikationen Austauschprotokoll Auswärtige Ämter auswärtigen Dienst Beispiele besonderen Bestimmungen beurkundeten Verträgen Beurkundung Beurkundungsauftrag Bevollmächtigten Bezeichnung Bittner Bukarester Chron convention Corroboratio Deutschen Reichs diplomatischen Vertreter ebenda einfachen einzelnen Entwürfe erfolgt Erklärungen Ermächtigung erst Fällen Fassung Feststellung fikation Form Formel französischen Frieden Geheimverträge Gewohnheitsrecht Gilady Gruber Gouvernement Handelspolitische Akten Handelsvertrag händlerurkunden Haupturkunde internationalen Jahrhundert Klauseln Konferenzen Konferenzprotokoll Kongreß Kongressen läßt lichen meist Minister des Äußern mitunter muß N. R. G. XVIII Nebenurkunden Noten oben Anm Organ der Vertragschließung Österreich Österreich-Ungarn österreichisch-ungarischen Österreichische Staatsverträge Paraphierung parlamentarischen Genehmigung Personen politischen Posener Pribram Protokolle Rati Ratifikation Ratifikationsurkunden Regel Regierung Satow Schluß Schlußprotokoll Staaten Staatshäupter Staatsrecht Staatsverträge tatsächlich traités ungarischen unmittelbaren Beurkundung unserem Unterhändler Unterhändlerurkunden Unterschrift Unterzeichnung der Unterhändlerurkunde Urkunden Urkundspersonen Verfassung Verhandlungen Verhandlungsakten Verträgen von Versailles Vertragsgegner Vertragsurkunden Verz VIII 19 VIII 28 völkerrechtliche Verträge Vollmachten Wien Wiener Staatsarchiv Willenserklärung Wortlaut zusammengesetzten Beurkundung
Popular passages
Page 64 - Die auswärtigen Angelegenheiten mit Einschluß der diplomatischen und kommerziellen Vertretung dem Auslande gegenüber, sowie die in betreff der internationalen Verträge etwa notwendigen Verfügungen, wobei jedoch die Genehmigung der internationalen Verträge, in soweit eine solche verfassungsmäßig notwendig ist, den Vertretungskörpern der beiden Reichshälften (dem Reichsrate und dem ungarischen Reichstage) vorbehalten bleibt; § 3.
Page 113 - Sie nimmt das von dem Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika in der Kongreßbotschaft vom 8. Januar 1918 und in seinen späteren Kundgebungen, namentlich der Rede vom 27. September, aufgestellte Programm als Grundlage für die Friedensverhandlungen an.
Page 89 - Au cas où les mesures législatives spéciales, qui dans certains pays seraient nécessaires pour assurer l'application à leurs nationaux résidant au Maroc de quelques-unes des stipulations du présent Acte Général, n'auraient pas été adoptées avant la date fixée pour la ratification, ces stipulations ne deviendraient applicables, en ce qui les concerne, qu'après que les mesures législatives ci-dessus visées auraient été promulguées.
Page 64 - Zwischenverkehres zwischen den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern und den Ländern der ungarischen Krone.
Page 205 - Alliés, d'autre part, étant animés d'un égal désir de mettre fin aux longues agitations de l'Europe et aux malheurs des peuples, par une paix solide, fondée sur une juste répartition de...
Page 64 - Diese zweckmäßige Leitung erheischt Gemeinsamkeit hinsichtlich jener auswärtigen Angelegenheiten, welche die unter der Herrschaft Seiner Majestät stehenden sämtlichen Länder zusammen betreffen. Infolgedessen gehören die diplomatische und kommerzielle Vertretung des Reiches gegenüber dem Ausland und die Verfügungen, die rücksichtlich der internationalen Verträge auftauchen können, im Einverständnisse mit den Ministerien beider Teile und unter deren Zustimmung, unter die Agenden des gemeinsamen...
Page 62 - Mit den obersten Verwaltungsgeschäften des Bundes sind, soweit diese nicht dem Bundespräsidenten übertragen sind, der Bundeskanzler, der Vizekanzler und die übrigen Bundesminister betraut. Sie bilden in ihrer Gesamtheit die Bundesregierung unter dem Vorsitz des Bundeskanzlers.