Archiv für Geschichte des deutschen Buchhandels, Volumes 6-8

Front Cover
Verlag der Börsenvereins der deutschen Buchhändler., 1881

From inside the book

Selected pages

Other editions - View all

Common terms and phrases

Popular passages

Page 77 - Daß eine christliche Versammlung oder Gemeine Recht und Macht habe, alle Lehre zu urteilen und Lehrer zu berufen, ein- und abzusetzen, Grund und Ursach aus der Schrift, 1523 115 Einleitung des Herausgebers 11?
Page 21 - Die Bundesversammlung wird sich bei ihrer ersten Zusammenkunft mit Abfassung gleichförmiger Verfügungen über die Preßfreiheit und die Sicherstellung der Rechte der Schriftsteller und Verleger gegen den Nachdruck beschäftigen.
Page 99 - Ich selbst ehre die Religion, folge gern ihren beglückenden Vorstellungen und möchte um vieles nicht über ein Volk herrschen, welches keine Religion hätte.
Page 25 - Iubilate-Messe 1828, entscheidet das Loos, wer zuerst auszutreten hat. 8) Sollte ein Mitglied sterben, dann wird dasselbe in der nächsten Messe durch eine neue Wahl ersetzt. 9) Die Stimmenmehrheit entscheidet die Wahl; derjenige, welcher die nächste Stimmenzahl hat, ist Ersatzmann, und hat das active Glied des Vorstandes, erforderlichen Falls, zu vertreten.
Page 89 - Friedrich Perthes Leben. Nach dessen schriftlichen und mündlichen Mittheilungen aufgezeichnet von Clemens Theodor Perthes.
Page 164 - Zeitungen und andere periodische Schriften, sobald sie Gegenstände der Religion, der Politik, Staatsverwaltung und der Geschichte gegenwärtiger Zeit in sich aufnehmen, dürfen nur mit Genehmigung der obengedachten Ministerien erscheinen und sind von denselben zu unterdrücken, wenn sie von dieser Genehmigung schädlichen Gebrauch machen.
Page 161 - Dass er theilweise schon 1566 anonym in Basel gedruckt hat, ist allerdings möglich, aber wenig wahrscheinlich, denn hierzu lag für Basel, obwohl daselbst den 12. December 1524*) die Censur eingeführt worden war, kein Grund vor ; wohl aber mögen die Verhältnisse Solothurn's ihn hierzu bestimmt haben, wie sie ihn auch veranlassten, so bald den Ort wieder zu verlassen. Möglich ist auch, dass zwischen Solothurn und Basel noch eine weitere Station seiner ambulanten Thätigkeit liegt.
Page 24 - Börsenlokale halten und: a) Rechenschaft seiner Thätigkeit im Laufe des Jahres ablegen; b) allgemeine Beschlüsse der Gesamtheit zur Sanktion vorlegen; c) Vorschläge anhören und der Debatte unterstellen, worüber förmliche Protokolle aufgenommen werden, welche die Grundakten des Buchhandels bilden und mit der Zeit zu einem Archiv anwachsen können, wodurch unser Wirken auch den Nachkommen aufbewahrt und manches von ihnen vielleicht dankbar benutzt wird.
Page 161 - Hs. Kraft v. Luzern) suchte hier eine Stätte für seine Presse. Leider finden sich über seinen Aufenthalt in Solothurn, laut Mittheilung des Herrn Staatsschreiber Amiet, unter den Schriften des Staatsarchives keinerlei Aufzeichnungen ; dagegen ist nicht mehr „gänzlich unbekannt" , (Histor. Zeitung 1854, Nr. 44) was er daselbst druckte, denn zwei Schriften des Jahres 1565 befinden sich auch auf der Stadtbibliothek in Solothurn. Schwieriger fällt es, die Zeitdauer seines Aufenthaltes zu fixiren....
Page 24 - Commissionär zahlen zu lassen, möge er die Börse besuchen oder nicht. 3) Am Schlüsse jeder Messe wird die Liste derjenigen Buchhändler gedruckt, welche ihre Beiträge gezahlt haben, also börsenfähig sind. 4) Die Angelegenheiten der Gesammtheit werden besorgt a) durch den Börsenvorsteher b) den Secretär c) den Cassier.

Bibliographic information