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Das Uebersetzungsrecht bleibt vorbehalten.

Die Verlagshandlung.

VORWORT.

Die mächtigen Ereignisse der letzten Jahrzehnte, die uns zu Gefährten und Zuschauern grosser historischer Momente machten, haben auch dem Begriffe des praktischen europäischen Völkerrechts einen wesentlich neuen Inhalt gegeben. Während bis dahin nur der Gegensatz zur spekulativen naturrechtlichen Schule mit jenem Ausdrucke gekennzeichnet werden sollte, entsprach der überkommene Titel von da ab den materiellen Veränderungen, welche im Gefüge des Völkerrechtsstoffes selbst eingetreten sind. Die Lehre ist in dem Sinne eminent praktisch geworden, dass ihr Blick sich im Erfassen des Lebendigen gesichert und geschärft hat. Die jüngsten Erweiterungen des Lehrgebäudes waren der Aufnahme jener Sätze gewidmet, welche bestimmt sind, die obersten politischen Rechte des bei Gebietswandlungen in seiner staatlichen Cohaerenz gefährdeten Individuums zu begrenzen und zu schützen. Die beiden Begriffe der Option und des Plebiscits als Schutzmittel der in ihren nationalen und staatsbürgerlichen Rechten bedrohten Persönlichkeit mussten dabei eine sorgfältige Prüfung ihres Ideengeflechtes, ihres Wahrheitsgehaltes erfahren. Es geschah dies jedoch zumeist in einem Zeitpunkte hochwogenden Parteilebens, welcher

leicht auch die Ansicht des Parteilosen nicht als das freie Resultat abgeklärter Erkenntniss erscheinen liess. Ich hielt darum die tendenzfreie Revision dieses völkerrechtlichen Stoffes und dessen neuerliche Anregung in ruhigeren Tagen für eine literarische Aufgabe, welche reichlich Mühen des Versuches lohnt.

Der historische Theil ist von dem Bestreben geleitet, dem Wunsche BULMERINCQ'S zu entsprechen, welcher von den Anhängern der Disciplin die dogmengeschichtliche Behandlung der den breiten Rahmen des internationalen Rechtes ausfüllenden Einzellehren fordert. Eben dieser geschichtliche Weg führte uns mit Nothwendigkeit zur Verwerfung der Plebiscittheorie als Aeusserungsform des geschichtslosen Radicalismus. Er bot aber auch zugleich Anlass, den positiven Entwicklungsgang nachzuweisen, den das von der Theorie bisher fast unberührte völkerrechtliche Institut der Option seit einem Jahrhundert zurückgelegt hat und liess die zahlreichen Ansatzstellen bezeichnen für dessen weitere fortschrittliche Ausbildung.

Wien im Juli 1879.

Felix Stoerk.

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