Dr. J. Z. B. von Linde, Großh. Heff. Geheimer Staatsrath a. D. und Fürstlich Lichtensteinischer Dr. Th. G. L. Marezoll, Königl. Sächsischem Hofrathe und ordentl. öffentl. Profeffor des Rechts Dr. A. W. von Schröter, Großherzogl. Mecklenburg. Schwerin. Staatsrathe und Vorftande der Neue Folge. Zehnter Band. Gießen 1853. (Emil Roth.) Inhalt des zehnten Bandes. I. Das Schiffsdarlehn des Callimachus. Von dem Herrn Ge- heimen Justizrath Profeffor Dr. Huschke in Breslau II. Ift der deutsche Richter an allgemeine landesherrliche Con- ftitutionen gebunden, welche ohne die nach Vorschrift der Verfassung einzuholende ständische Zustimmung erlassen find? Eine kritische Untersuchung von dem Herrn E. v. Stockmar, Privatdocenten zu Jena III. Einige Bemerkungen über das Erforderniß der Quasi Traditio zum Erwerb von Servituten. Von dem Herrn Huß, Ober- und Landgerichtsadvocaten zu Ahrensburg in Holftein IV. Kann jeßt in einem deutschen Bundeslande die Civilehe nach französischem Begriffe, und kann die Ehescheidung nach dem- selben oder proteftantischen Begriffe auf dem Geseßge= bungswege eingeführt werden, ohne die Rechte der katholischen Kirche zu verleßen? Von dem nunmehr ver- ftorbenen Großh. Heff. Oberappellations- und Caffations- Gerichtsrath E. v. Biegeleben in Darmstadt . . . V. Ueber Ceffion einer naturalis obligatio. Von Herrn Rechts- candidaten Eberhard d'Avis in Montabaur, mit einem Nachwort von Herrn Professor Arndts in München .. VI. Bemerkungen über die durch ein chriftliches Religions- bekenntniß bedingte Rechtsfähigkeit in den deutschen Bundes- VII. Bemerkungen über die durch ein chriftliches Religions- bekenntniß bedingte Rechtsfähigkeit in den deutschen Bundes- VIII. Jft der deutsche Richter an allgemeine landesherrliche Con- ftitutionen gebunden, welche ohne die nach Vorschrift der Verfassung einzuholende ständische Zustimmung erlassen find? Eine kritische Untersuchung von dem Herrn E. v. Stockmar, Privatdocenten zu Jena. (Schluß) IX. Ueber das Verhältniß des Richters zur Regierungsgewalt. X. Zur Lehre von den Vermuthungen, insbesondere den Rechts- XI. Das Verhältniß der Caution für das Erscheinen des Be- dem Herrn Geheimen Juftizrath Professor Dr. F. Huschke in Breslau. Für eine der schwierigsten Pandektenstellen, an der sich der kritische Scharfsinn der berühmtesten Ausleger vielmals, bisher aber ohne befriedigenden Erfolg versucht hat '), wird L. 122 1) Wir nennen außer der unbedeutenden Glosse und den Poftgloffatoren, wie P. Caftrensis und Jason, ALCIAT. Parerg. 10, 19. CUIAC. Obs. 2, 11. Jo. ROBERT. recept. lect. 1, 1. Donell. Comm. ad Tit. D. de verb. obl. ad h. 1. p. 360. DUAREN. Comm. ad h. t. Opp. p. 774. GIPHAN. Lect. Alt. ad h. 1. p. 962. SALMAS. de mod. usur. c. 9. p. 359. DUIRSEMA coniectural. iur. civ. 2, 1. p. 150. FRANC. STYPMANN iur. marit. IV, 2. num. 49. P. 381. SAMMET opusc. p. 183. JAUCH medit. de negat. in Pand. c. 16. p. 275. POTHIER Pand. XLVI, 3. num. 55. TEISTERBANT Obs. et emend. c. 2. Glück Pand. Comm. Bd. XXI, S. 173. Jungmeister in der deutschen Ueberseßung des C. j. c. Bd. IV, S. 647. Giphanius beruft sich bei Auslegung der Stelle auch auf die Bafiliken; in den Handschriften, welche den Ausgaben zu Grunde liegen, hat fich aber unsere Stelle nicht befunden. Zeitschr. f. Civilr. u. Proz. Neue Folge. X. Bb. 1. Heft. 1 |