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Die

ie Entstehung dieses Werkes hat eine doppelte Veranlassung, eine wissenschaftliche und eine practische. Die erstere gaben mir meine Vorarbeiten zu einer Darstellung des Völkerrechtes in geschichtlicher Entwickelung, die andere meine amtliche Stellung. Wie jene zu der Beachtung des hier zusammengestellten Materials von dem Gesichtspunkte des allgemeinen Rechtslebens der Staaten aus aufforderten, so führten mich meine Dienstverhältnisse zu einem Eingehen auf die Details eines nicht unerheblichen Theiles der bestehenden preußischen Staatsverträge. Der Kreis nämlich, den als Landrath zu verwalten, ich bis jezt die Freude hatte, ist ein Grenzkreis, wodurch mir öfters Veranlassung wurde, in Amtsangelegenheiten auf die Quellen der zur Zeit gültigen Rechtsverhältnisse Preußens mit anderen Staaten zurückzugehen. Da hiervon eine bequeme Zusammenstellung nicht vorliegt, so arbeitete ich zu meinem Gebrauche eine Uebersicht aus. Fachleute, denen ich sie mittheilte, fanden sie brauchbar und so entschloß ich mich, die Arbeit mit einigen nothwendigen Erweiterungen dem größeren Publikum vorzulegen, indem ich annahm, daß sie nicht bloß für Beamte von Interesse sein würde. Denn durch die Umgestaltungen, welche das innere Staatsleben Preußens in den lezten Jahren erfahren hat, ist die Zahl derer, welche sich überhaupt mit der vaterländischen Politik beschäftigen, sehr vermehrt worden und

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