1234 6678 1/10 1/3 1/12 1/18 Reichsministerium für Wiederaufbau Reichsministerium für Wiederaufbau Sächliche und vermischte Ausgaben. Betrag für das Rechnungsjahr 1922 Mart 177 775 534 336 840 508 1 931 509 835 58 082 380 1 297 351 260 14 866 400 6 972 600 595 490 Summe XV....3 823 994 007 Reichsentschädigungsamt und Reichskommissar beim Reichswirt- 1/13 Reichsausschuß für den Wiederaufbau der Handelsflotte. 1/13 Reichsrücklieferungskommission ... 1/9 Kommissar für die Rückführung von Eisenbahnmaterial 1/15 Reichskommissar zur Ausführung von Aufbauarbeiten in den zer störten Gebieten ... Anmerkungen zu den Abschnitten I bis XVI 1. Ersparnisse, welche bei den Mitteln zu Besoldungen und zu 2. Zu Besoldungsgruppe II (Pförtner). Die am 31. März 52 627 914 600 300 1 726 700 105 336 200 9 582 964 26 878 755 3 863 520 20 785 359 221 840 110 508 860 44 950 9 052 583 341 229 945 die Bezüge der Gruppe V. Beim Freiwerden von Stellen der Gruppe V sind sie in diese zu überführen. Kanzleidiätare, die auf Grund der Ziffer 94 a Abs. 2 der Besoldungsvorschriften die Diäten der Gruppe V erhalten, beziehen nach ihrer planmäßigen Anstellung das Grundgehalt der Gruppe V. Jnwieweit diese Vorschrift auf die am 31. März 1920 auf Probe oder zur Probedienstleistung einberufen gewesenen Anwärter anzuwenden ist, bestimmt der Reichsminister der Finanzen. 4. Zu Besoldungsgruppe V (Registraturassistenten). Die am 31. März 1920 im Amte befindlich gewesenen Registraturassistenten bei den obersten Reichsbehörden und beim Reichsgericht alte Besoldungsklasse 35b — erhalten für ihre Person die Bezüge der Gruppe VII oder nach Maßgabe der Bemerkung zu Gruppe VII die Bezüge der Gruppe VIII. 5. Zu Besoldungsgruppe VI (Registratoren). Die am 31. März 1920 im Amte befindlich gewesenen Registratoren bei den Wehrkreis- und Gruppenkommandos, Kommandanturen, Intendanturen, Werften, Landesfinanzämtern, bei der Reichsvermögensverwaltung für die beseßten rheinischen Ge biete sowie bei der Seewarte erhalten für ihre Person die Bezüge der Gruppe VII oder nach Maßgabe der Bemerkung zu Gruppe VII die Bezüge der Gruppe VIII. -- 6. Zu Besoldungsgruppe VII. Diejenigen Beamten, die Beim Freiwerden von Stellen der Gruppe VIII find 7. Zu Besoldungsgruppe IX (Ministerialoberregistra. 8. Zu Besoldungsgruppe XI (Regierungsräte usw., Betrag für das Rechnungsjahr 1922 Mart Ausgaben Gruppen X und XI erreicht haben, so zu behandeln, als 9. Beamte, die infolge einer Umbildung der Reichsbehörden 10. Zu Besoldungsgruppe X (Ministerialamtmänner). Die Anmerkungen gelten in gleicher Weise für die Ab- Allgemeine Finanzverwaltung Aufwendungen aus der Branntweinmonopoleinnahme für Wohlfahrts Aufwendungen des Reichs auf Grund verschiedener Reichsgefeße. 8 197 650 000 |