Ils obligent les navires qui arrivent à leur échelle avec une patente brute ou dans des conditions irrégulières à se rendre dans un port où existe un office sanitaire. Ils ne peuvent eux-mêmes procéder aux enquêtes sanitaires, mais ils doivent appeler à cet effet le directeur de l'office dont ils relèvent. En dehors des cas d'urgence absolue, ils ne correspondent qu'avec ce directeur pour toutes les affaires administratives. Pour les affaires sanitaires et quarantenaires urgentes, telles que les mesures à prendre au sujet d'un navire arrivant, ou l'annotation à inscrire sur la patente d'un navire en partance, ils correspondent directement avec la Présidence du Conseil; mais ils doivent donner sans retard communication de cette correspondance au directeur dont ils dépendent. Sie veranlassen die Schiffe, welche mit einem unreinen Gesundheitspaß oder unter nicht ordnungs. mäßigen Bedingungen an ihrem Landungsplah ankommen, sich in einen Hafen zu begeben, in dem ein Gesundheitsamt besteht. Sie können gesundheitspolizeiliche Erhebungen nicht selbst vornehmen, müssen vielmehr hierzu den Direktor des Amtes herbeirufen, dem sie unterstehen. Abgesehen von Fällen größter Dringlichkeit, verkehren. sie in allen Verwaltungsangelegenheiten nur mit diesem Direktor. Wegen dringender gesundheitspolizeilicher und Quarantäncangelegenheiten, so z. B. wegen Maßnahmen, die bezüglich eines ankommenden Schiffes zu treffen sind, oder wegen eines Vermerkes, der auf den Gesundheitspaß eines abfahrenden Schiffes zu sehen ist, verkehren sie unmittelbar mit dem Präsidium des Gesundheitsrats; jedoch müssen sie dem Direktor, dem sie unterstehen, von diesem Briefwechsel unverzüglich Mitteilung machen. Sie sind verpflichtet, auf schnellstem Wege das Bräsidium des Gesundheitsrats von Schiffbrüchen zu benachrichtigen, die zu ihrer Kenntnis kommen. Artikel 16. Sanitätsposten gibt es sechs, die nach. stehend aufgezählt sind: die Posten in Port Neuf, Aboukir, Brullos und Rosette, die dem Amte in Alexandrien unterstehen; die Posten in Kantara und dem inneren Hafen in Ismaïlia, die dem Amte in Port Said unterstehen. Der Gesundheitsrat wird nach den Erfordernissen des Dienstes und entsprechend seinen Mitteln neue Sanitätsposten schaffen. Artikel 17. Der ständige und der zeitweilige Dienst der Sanitätsstationen und Quarantänelager ist Direk toren anvertraut, welche unter ihrem Befehle Gesund. heitsbeamte, Aufseher, Gepäckträger und Diener haben. Artikel 18. Die Direktoren sind beauftragt, die Personen der Quarantäne zu unterwerfen, welche zu dem Sanitätsposten oder in das Lager geschickt werden. Sie überwachen zusammen mit den Arzten die Absonderung der verschiedenen Gruppen der in Quarantäne Befindlichen und verhindern jeden Verstoß gegen bestehende Vorschriften. Nach Ablauf der festgeseßten Frist erteilen sie die Erlaubnis zum freien Verkehr oder schieben deren Erteilung nach Maßgabe der Verordnung hinaus; sie laffen die Desinfektion der Waren und der zum täglichen Gebrauche bestimmten Kleidungsstücke vor. nehmen und verhängen die Quarantäne über die mit Ausführung dieser Maßregel beschäftigt gewesenen Leute. Article 19. Ils exercent une surveillance constante sur l'exécution des mesures prescrites, ainsi que sur l'état de santé des quarantenaires et du personnel de l'établissement. Article 20. Ils sont responsables de la marche du service et en rendent compte, dans un rapport journalier, à la Présidence du Conseil Sanitaire, Maritime et Quarantenaire. Article 21. Les médecins attachés aux stations sanitaires et aux campements quarantenaires relèvent des directeurs de ces établissements. Ils ont sous leurs ordres le pharmacien et les infirmiers. Ils surveillent l'état de santé des quarantenaires et du personnel, et dirigent l'infirmerie de la station sanitaire ou du campement. La libre pratique ne peut être donnée aux personnes en quarantaine qu'après visite et rapport favorable du médecin. Il désigne, sous sa responsabilité personnelle effective, l'employé préposé à l'encaissement des droits sanitaires et quarantenaires. Les chefs d'agences ou postes sanitaires sont également agents comptables; ils sont chargés personnellement d'effectuer la perception des droits. Les agents chargés du recouvrement des droits doivent se conformer, pour les garanties à présenter, la tenue des écritures, l'époque des versements, et généralement tout ce qui concerne la partie financière de leur service, aux règlements émanant du Ministère des Finances. Article 23. Les dépenses du Service Sanitaire, Maritime et Quarantenaire seront acquittées par les moyens propres du Conseil, ou d'accord avec le Ministère des Finances, par le service des caisses qu'il désignera. Le Caire, le 19 juin 1893. Artikel 19. Sie üben eine beständige Aufsicht über die Ausführung der vorgeschriebenen Maßregeln aus, ebenso wie über den Gesundheitszustand der in Quaran täne Befindlichen und des Personals der Anstalt. Artikel 20. Sie sind verantwortlich für den Gang des Dienstes und erstatten darüber dem Präsidium des Gesundheitsrats für Schiffahrts. und Quarantänewesen täglich Bericht. Artikel 21. Die Arzte, die den Sanitätsstationen und den Quarantänelagern beigegeben sind, unterstehen den Direktoren dieser Anstalten. Sie haben unter ihrem Befehle den Apotheker und die Krankenwärter. Sie überwachen den Gesundheitszustand der in Quarantäne Befindlichen und des Personals und leiten. das Lazarett der Sanitätsstation oder des Lagers. Die Zulassung zum freien Verkehre kann den in Quarantäne befindlichen Personen nur nach ärztlicher Untersuchung und günstigem Berichte des Arztes gewährt werden. Artikel 22. Jn allen Gesundheitsämtern, Sanitätsstationen oder Quarantänelagern ist der Direktor auch „rechnungführender Beamter". Er ernennt unter seiner vollen persönlichen Verant wortlichkeit den Beamten, der mit der Erhebung der Sanitäts- und Quarantänegebühren betraut ist. Ebenso sind die Leiter der Sanitätsagenturen oder posten rechnungführende Beamte; sie sind beauftragt, persönlich die Erhebung der Gebühren vorzunehmen. Die mit der Einziehung der Gebühren beauftragten Beamten müssen sich wegen der zu stellenden Sicher heiten, der Führung der Bücher, des Zeitraums der Zahlungen und überhaupt in allem, was die finanzielle Seite ihres Dienstes anlangt, nach den vom Finanzministerium erlassenen Verordnungen richten. Artikel 23. Die Kosten des See-Sanitäts- und Quarantänedienstes werden aus den eigenen Mitteln des Gesundheitsrats oder nach Übereinkunft mit dem Finanzministerium von der Verwaltung der Kassen bestritten, welche jenes bezeichnen wird. Kairo, den 19. Juni 1893. Den Bezug des Reichsgesetzblatts (auch einzelner Nummern) vermitteln nur die Postanstalten. Herausgegeben im Reichsministerium des Innern. Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei 1922 Reichsgesehblatt Teil II Ausgegeben zu Berlin, den 22. April 1922 Nr. 2 Inbalt: Bekanntmachung über die Ratifikation der am 9. Juli 1920 in Aachen unterzeichneten deutsch-belgischen Vereinbarung, - betreffend den Artikel 312 des Vertrags von Versailles, und den Austausch der Ratifikationsurkunden. 73. Bekannt. machung, betreffend den Beitritt Ungarns zur revidierten Berner internationalen Urheberrechts übereinkunft vom 13. November 1908 und zum Zusaßprotokoll zu die er Übereinkunft vom 20 März 1914. S. 73. Übergangs Reiseverordnung für Soldaten und für Beamte beim Reichsheer und bei der Reichsmarine bis zum Erlaß einer neuen Reiseordnung. S. 73. Bekanntmachung über den Schuß von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung. S. 74. Bekanntmachung über den Schuß von Erfindungen, Mustein und Warenzeichen auf einer Ausstellung. S. 74. Bekanntmachung über gewerbliche Schußrechte der An gebörigen Belgie 8. S. 74. (Bierzehnter Tag nach Ablauf des Ausgabetags: 6. Mai 1922.) Reichsgesetbl. 1922 и |