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Zweite Beilage zum Haushaltsgesetze

Nachtrag zum Besoldungshaushalt des Direktoriums der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte für das Rechnungsjahr 1922

Vom 1 Oktober 1922 ab werden festgesezt:

a) die Grundgehälter

des Präsidenten auf..

der Mitglieder des Direktoriums auf

70 000 monatlich,

42 000 bis 62 000 »

b) die Ortszuschläge, Kinderzuschläge, Ruhegehälter, Witwen- und Waisengelder sowie die Teuerungszuschläge auf die aus den Vorschriften für die Reichsbeamten sich ergebenden Beträge.

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Herausgegeben vom Reichsministerium des Innern. – Verlag des Gesezsammlungsamts, Berlin NW 40, Scharnhorststr. 4. - Gedruckt in der Reichsdruckerei, Berlin.
Den Bezug des Reichsgesetzblatts (auch älterer Zahrgänge und einzelner Nummern) vermitteln die Postanstalten.
Einzelne Nummern können auch unmittelbar beim Geseßsammlungsamte bezogen werden.

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