Zweite Beilage zum Haushaltsgesetze Nachtrag zum Besoldungshaushalt des Direktoriums der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte für das Rechnungsjahr 1922 Vom 1 Oktober 1922 ab werden festgesezt: a) die Grundgehälter des Präsidenten auf.. der Mitglieder des Direktoriums auf 70 000 monatlich, 42 000 bis 62 000 » b) die Ortszuschläge, Kinderzuschläge, Ruhegehälter, Witwen- und Waisengelder sowie die Teuerungszuschläge auf die aus den Vorschriften für die Reichsbeamten sich ergebenden Beträge. Herausgegeben vom Reichsministerium des Innern. – Verlag des Gesezsammlungsamts, Berlin NW 40, Scharnhorststr. 4. - Gedruckt in der Reichsdruckerei, Berlin. |