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von Wilhelm Braumüller, k. k. Hof- und Universitätsbuchhändler in Wien.

Von demselben Verfasser:

HANDBUCH

des in Oesterreich geltenden

internationalen Privatrechtes. gr. 8. 1860. Preis: 4 fl. 2 Thlr. 20 Ngr.

Bei dem in unseren Tagen so ungemein gesteigerten Verkehr mit dem Auslande und der daraus erwachsenden Vermehrung der Rechtsbeziehungen zwischen den Angehörigen der verschiedenen Staaten, haufen sich auch täglich die Fälle, wo die Bestimmungen der inländischen Gesetzgebung auf ausländische Verhältnisse, oder umgekehrt die Gesetze des Auslandes auf diesseitige Unterthanen oder Interessen angewendet werden müssen. Das gegenwärtige Werk stellt die für die Entscheidung solcher Angelegenheiten in Oesterreich geltenden Vorschriften des Civil- und Strafrechtes und der politischen Administration, gegründet sowohl auf die allgemeinen Principien des europäischen Völkerrechtes, als auf besondere Staatsverträge, Gesetze und Verordnungen in vollständiger Uebersicht und systematischer Anordnung dar; es wird daher dem Richterstande, den Verwaltungs-Beamten, den Diplomaten und Consuln, den Candidaten dieser verschiedenen Dienstessphären, so wie den bei internationalen Rechtsverhältnissen betheiligten Privaten als ein willkommenes Hand- und Lehrbuch von wesentlichem Nutzen sein.

Die amtliche Stellung des Herrn Verfassers hat ihn mit dem Gegenstande genau vertraut gemacht, und der ehrenvolle Ruf, den ihm seine bisherigen Leistungen auf dem Felde der juristischen Literatur, insbesondere des internationalen Rechtes, erworben haben, bürgt für die Gediegenheit der vorstehenden Arbeit.

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Dass den Compositionen kein geringerer Schutz in Hinsicht auf ihre Produkte zu gewähren sei, als dem Dichter, Künstler, Kartographen u. s. w. liegt auf der Hand. In dieser Richtung ist oben genanntes Buch von hoher Wichtigkeit, um so wichtiger, als vielleicht kein Fach der Gefahr des Plagiates mehr ausgesetzt ist, als das musikalische. Der Verfasser verbreitet sich in gründlichster Erörterung über das Object des musikalischen Autorrechtes, über das Subject desselben, die Dauer des musikalischen Autorrechtes, die Verletzung desselben, die Rechtsfolge der Verletzung und den internationalen Schutz. Als Anhang werden dann die österreichischen Gesetze, das Uebereinkommen mit den italienischen Staaten und schliesslich das deutsche Bundesrecht in Betracht gezogen. Wenn dieses Werk auch vorzugsweise auf die Österreichische Gesetzgebung basirt ist, so hat es doch deshalb um nichts weniger Werth für das gesammtdeutsche Autorrecht in fraglichem Betreff. Denn einestheils sind die Bestimmungen über den Schutz der literären, künstlerischen und anderen Erzeugnisse in der österreichischen Gesetzgebung von der juristischen Wissenschaft so ziemlich aller Orte als besonders richtig anerkannt, andererseits sind zum Zweck allgemeiner Giltigkeit legislative Umgestaltungen des Autorrechtes in Aussicht, weshalb es nur von Interesse sein kann, einem tiefen Eingehen auf die Frage vor deren Erledigung zu begegnen.

zur diplomatischen Geschichte Oesterreichs.

Uebersicht

der

österreichischen Staatsverträge

seit Maria Theresia bis auf die neueste Zeit,

mit historischen Erläuterungen.

Von

Johann Freiherrn Vesque von Püttlingen

Ritter des königlich-ungarischen St. Stephans- und des kaiserlich-österreichischen Leopold-Ordens,
k. k. wirklichem Hof- und Ministerialrathe im Ministerium des kaiserlichen Hauses und des Aeussern,
Präses der Commissionen für die Diplomaten-Prüfungen und für die juridischen Prüfungen an der
k. k. orientalischen Academie, Mitgliede des Doctoren-Collegiums der rechts- und staatswissenschaft-
lichen Facultät an der Universität zu Wien etc.

WIEN, 1868.

Wilhelm Braumüller

k. k. Hof- und Universitätsbuchhän ller.

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Vorwort.

Für eine Fortsetzung der von mir vor vierzehn Jahren veröffentlichten Uebersicht der Verträge Oesterreichs mit den auswärtigen Staaten" hat sich bereits ein reiches Material aus den vielen internationalen Uebereinkommen gebildet, welche in dem seither verflossenen ereignissvollen Zeitraume durch die Interessen des friedlichen Völkerverkehrs hervorgerufen wurden, oder den mit diesen civilisatorischen Bestrebungen nur zu grell contrastirenden Kriegsausbrüchen ein Ziel setzen mussten.

Zudem ergab sich eine namhafte Vervollständigung auch für die in jener ersten Publication behandelte Epoche: nämlich, von dem Regierungs-Antritte Maria Theresia's am 20. October 1740 bis Mitte Juni 1854. Fortgesetzte eigene Forschungen, mit Benützung ämtlicher Archive und Registraturen, dann das vom k. k. Regierungsrathe und Universitäts-Professor Dr. Leopold Neumann herausgegebene verdienstvolle Werk: „Recueil des traités et conventions conclus par l'Autriche avec les puissances étrangères, depuis 1763 jusqu'à nos jours (1856)“ lieferten dafür einen bedeutenden Zuwachs.

Hiernach entstand das vorliegende, wesentlich vergrösserte Repertorium, bei welchem, um dessen Brauchbarkeit zu erhöhen, auch von dem früher eingehaltenen Grundsatze abgegangen wurde, sich bloss auf die noch bestehenden Staaten zu beschränken; dasselbe erstreckt sich vielmehr auf alle Staaten, mit denen Oesterreich in der vorgezeichneten Periode Verträge einging selbst wenn die staatliche Existenz des Compaciscenten seitdem aufgehört hat. Es gewähren nämlich solche Staatsverträge nicht allein ein historisches Interesse,

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