20 Tran 21 Castelnuovo di Trau 22 Salona.. 23 Spalato mit der Expositur 24 Almissa 25 Bučisće (auf Brazza) 26 Postire (auf Brazza) 21: Wie zu 9. 23: Verzollung von Töpfergeschirr aus Venetien und Apulien der T.-Nr. 425. 24: Eingangsvormerkbehandlung neuer ausländischer Fässer aus Holz zum Füllen. 25: Verzollung wie zu 10; zollfreie Behandlung von signierten Fässern als retourgehende Emballagen und Eingangsvormerkbehandlung von neuen ausländischen Fässern aus Holz zum Füllen. 26 und 27: Zollfreie Behandlung von signierten Fässern als retourgehende Emballagen und Eingangsvormerkbehandlung von neuen ausländischen Fässern aus Holz zum Füllen. Zu 36: Wie zu 24. Zu 37: Verzollung von Kaffee bis 80 kg, Mineralöl der T.-Nr. 177 bis 1000 kg; Erledigung der Begleitscheine für die im inländischen 2 Metković mit der Expositur am Bahnhofe.. 3 Neum.. 48 Orebić 19 Trstenik 50 Meleda (Insel) 51 Stagno 52 Slano 53 Giuppana (Insel) 54 Gravosa. 55 Ragusa 44: Zollfreie Abfertigung von signierten Fässern als retourgehende Emballagen. 45: Zollfreie Abfertigung leerer inländischer und ausländischer gebrauchter, signierter Fässer; Eingangsvormerkbehandlung neuer aus 50: Wie zu 9. 51: Wie zu 44. 52: Wie zu 20. 53: Wie zu 9. Zu 56: Wie zu 20. Anmerkungen. Zu 58: Wie zu 10. Zollfreie Abfertigung von gebrauchten signierten Retourfässern und retourgehenden Umschließungen von inländischen Lorbeersendungen. Zu 59: Zollfreie Behandlung von retourgehenden Umschließungen von inländischen Lorbeersendungen. Zu 60: Verzollung von Töpfergeschirr aus Venetien und Apulien der T.-Nr. 425. Expositur: Einfuhrs, Durchfuhrs- und Ausfuhrsabfertigung, Vormerkung und Anweisung von Vieh, Fleisch (frisch oder zubereitet), Fischen jeder Art (frisch oder gesalzen) und Geflügeleiern. Zu 61: Verzollung von Baumwollwaren der T.-Nr. 189 in 191 und Wollenwaren der T.-Nr. 229 a) und b) bis zu 10 kg. Zu 63: Verzollung wie zu 10; zollfreie Behandlung retourgehender Umschließungen von inländischen Lorbeersendungen. Zu 64 und 66: Verzollung von Kaffee der T.-Nr. 2 a) und b) bis 80 kg; zollfreie Abfertigung von gebrauchten, signierten Retourfäffern. Zu 65: Zollfreie Abfertigung von gebrauchten, signierten Retourfässern. Bu 67: Abfertigung von allgemein und im vertragsmäßigen Verkehre zollfreien Einfuhrwaren (mit Ausnahme künstlicher Dungmittel); Abfertigung zollfreier Ausfuhrwaren. 3 68, 69 und 70: Wie zu 67. 71 und 72: Wie zu 67 und Erledigung der Begleitscheine für die im inländischen Verkehre über die See angewiesenen Waren. 3u 73: Wie zu 67. 3u 74: Wie zu 71. Ju 75: Wie zu 67; Führung des Erklärungsregisters, des Begleitschein-Ausfertigungsregisters zum Zwecke der Anweisung von inländischen Weinsendungen über die See nach anderen Häfen des Zollgebietes und des Legitimationsschein-Registers. Zu 76: Wie zu 67; Führung des Begleitschein-Ausfertigungsregisters zur Anweisung von inländischen Waren über die See nach anderen Häfen des Zollgebietes. 3u 77: Wie zu 71; Bolfreie Behandlung retourlangender inländischer signierter Fässer, Führung des Begleitschein-Ausfertigungsregisters wie zu 76. 3 78: Wie 67, dann zollfreie Behandlung inländischer gebrauchter signierter Fässer als rückkehrende Emballagen von Exportsendungen. Führung des Begleitschein Ausfertigungsregisters wie zu 76. Ju 79: Wie 67; Führung des Begleitschein Ausfertigungsregisters wie zu 75. Allgemeine Anmerkung. Die N. II. von Dalmatien sind zur Anweisung von Waren im zollfreien Verkehre ausnahmsweise ermächtigt. |