Zu 14: Exposituren Franzensbad und Marienbad: Verzollung von Tabak und Tabakfabrikaten für Reisende bis 7:5 kg; Zu 15: Abgekürztes Durchfuhrverfahren nach Voitersreuth. Zu 16: Verzollung von Tabak und Tabakfabrikaten für Reisende ohne höhere Bewilligung bis 7.5 kg und von Teerfarbstoffen der T. Nr. 625 nach dem effektiven Werte. Abgekürztes Durchfuhrverfahren nach Grün, Neuhausen und Voitersreuth Straße. Expositur Selberstraße: Befugnisse eines Ansagepostens für Asch; abgekürztes Durchfuhrverfahren mit Biersendungen nach Expositur Neuhausen: Abgekürztes Durchfuhrverfahren nach Grün und Asch und mit Biersendungen nach Voitersreuth Straße. Bu 18: Abgekürztes Durchfuhrverfahren mit Asch und Neuhausen. Verzollung von künstlichen Düngungsmitteln (nicht aus Salzgemengen) der T.-Nr. 652 bis zu 1500 kg. Zu 19: Expositur Voitersreuth Straße: Abgekürztes Durchfuhrverfahren mit Wies, Mühlbach und Asch und mit leeren Bierfässern nach Selberstraße und Neuhausen. 2 Zu 21: Befugnis eines N. I. Classe in Absicht auf die Einfuhrsverzollung von feinen Kartonagen der T.-Nr. 300; hölzernem Spielzeug der T.-Nr. 355 b), Eisenwaren der T.-Nr. 467, 476 b), 478 a), b), und und Spielwaren der T.-Nr. 480, musikalischen Instru menten der T.-Nr. 581 und 582, Darmsaiten und übersponnenen Saiten der T.-Nr. 584 und Lackfirnissen der T.-Nr. 624. Verzollung von Band- und Posamentierwaren der T.-Nr. 194 und 199 bis 25 kg. Zu 22: Berzollung von Maschinen der T.-Nr. 531 und 534, von Tabak und Tabakfabrikaten für Reisende ohne höhere Bewilligung bis 7.5 kg. Expositur Schwaderbach: Verzollung von Baumwollgarn der T.-Nr. 185 und 186 und Baumwollwaren der T.-Nr. 192 bis 40 kg, von Nähmaschinenköpfen 2c. der T.-Nr.535 b) bis 25 kg. Zu 23: Verzollung von Wollenwaren der T.-Nr. 229 a) und b) bis 5 kg; Abfertigung von leer zurüdlangenden gebrauchten äußeren Umschließungen von inländischen Exportsendungen. Zu 25: Verzollung von Baumwollgarnen, deren Abfertigung an eine besondere Ermächtigung gebunden ist, dann Baumwollwaren der T.-Nr. 189 in 191 und Wollenwaren der T.-Nr. 229 a) und b) und von den H. II. Klasse vorbehaltenen chemischen Hilfsstoffen der T.-Nr. 596 in 604 (ausgenommen Chlorkalium und Chlormagnesium) bis 200 K; von Mineralschmieröl der T.-Nr. 178 bis 300 kg. Zu 26: Verzollung von Maschinen der T.-Nr. 531 in 534 ohne Beschränkung, von Tabak und Tabakfabrikaten für Reisende ohne höhere Bewilligung bis 7.5 kg. Zu 27: Ausfuhrbehandlung von Papierzeug aus Holz (Holzfasermasse) zu Pappendeckeln T.-Nr. 284 b) bis 1000 kg; Streckenzugsverfahren nach Weipert. Zu 28: Verzollung von Baumwollgarnen, deren Abfertigung an eine besondere Ermächtigung gebunden ist, bis 5 kg; Streckenzugsverfahren nach Wiesenthal und Weipert. Zu 29: Streckenzugsverfahren nach Gottesgab. Zu 32: Berzollung von Tabak und Tabakfabrikaten für Reisende ohne höhere Bewilligung bis 75 kg und von Teerfarbstoffen der T.-Nr. 625 nach dem effektiven Werte; Streckenzugsverfahren nach Gottesgab, Wittigsthal und Reichenberg. Zu 33: Verzollung von Eisen und Stahl, alt, gebrochen und in Abfällen der T.-Nr. 428 bis 10.000 kg, von Eisen und Stahl in Stäben der L.-Nr. 431 a) und b) bis 3000 kg, von Schläuchen aus oder mit Kautschuk der T.-Nr. 320 b) bis 50 kg; zollfreie Behandlung von gebrauchten von inländischen Exportsendungen herrührenden Obstkörben. Zu 34: Verzollung von Tabak und Tabakfabrikaten für Reisende ohne höhere Bewilligung bis 7.5 kg; Streckenzugsverfahren zwischen dem Bahnhofamte und der Expositur an der Straße; desgleichen nach Grünthal. Zu 37: Streckenzugsverfahren nach Reißenhain und Reichenberg. Zu 39: Verzollung von Maschinen T.-Nr. 531 in 534; von Tabakfabrikaten für Reisende ohne höhere Bewilligung bis 7.5 kg. Zu 42: Verzollung von Tabak und Tabakfabrikaten für Reisende bis 75 kg ohne höhere Bewilligung. Zu 44: Expositur Haida: Zollfreie Abfertigung von aus dem Auslande einlangenden von inländischen Exportsendungen herrührenden Emballagen. Zu 46: Verzollung von Spanferkeln der T.-Nr. 70 a) bis 40 Stück. Zu 47: Verzollung von Schwefelsäure der T.-Nr. 598 c) und Salpetersäure der T.-Nr. 598 b bis 500 kg; Baumwollgarnen, deren Abfertigung an eine besondere Ermächtigung gebunden ist, dann Baumwollwaren der T.-Nr. 189 in 191 und Wollenwaren der T.-Nr. 229 a) und b) bis 5 kg. Zu 48: Abgekürztes Streckenzugsverfahren im Eisenbahnverkehr. Zu 49: Ansageverfahren bezüglich des Schiffsverkehres auf der Elbe; Verzollung von Teer der T.-Nr. 164, von Mineralölen der T.-Nr. 175, Baumwollgarnen, deren Abfertigung an eine besondere Ermächtigung gebunden ist, dann Baumwollwaren der T.-Nr. 189 in 201, Leinenwaren der T.-Nr. 207 in 216, Jutegeweben der T.-Nr. 217 und Fußteppichen der T.-Nr. 218, Garnen der T.-Nr. 222, 225 und 226, Wollenwaren der T.-Nr. 228 in 239, Seidenwaren der T.-Nr. 247 in 260 und Konfektionswaren der T.-Nr. 261 in 274, chemischen Hilfsstoffen der T.-Nr. 596 in 604 nach Maßgabe der H. II. Klasse eingeräumten Kompetenz; Abfertigung von aus dem Auslande rücklangenden von inländischen Exportsendungen herrührenden Emballagen. Streckenzug nach Herrnskretschen. Zu 50: Streckenzugsabfertigung nach Bodenbach-Tetschen und Schandau. Anmerkungen. Zu 51: Streckenzugsverfahren nach Georgswalde-Ebersdorf und Reichenberg. Zu 52: Verzollung von Baumwollgarnen, deren Abfertigung an eine besondere Ermächtigung gebunden ist, und Baumwollwaren dr T.-Nr. 189 in 191, dann Wollwaren der T.-Nr. 229 a) und b) bis 5 kg. Zu 53: Verzollung von Tabak und Tabakfabrikaten für Reisende ohne höhere Bewilligung bis 7.5 kg. Zu 54: Verzollung von Baumwollgarnen, deren Abfertigung an eine besondere Ermächtigung gebunden ist und Wollenwaren de T.-Nr. 229 a) und b) bis 50 kg, ferner von Baumwollwaren der T.-Nr. 189 in 191 bis 600 kg; dann von Dungsalzen und Chill salpeter der T.-Nr. 599a, von Soda, kalziniert der T.-Nr. 599f) und Chlorkalk der T.-Nr. 600 e) ohne Beschränkung, von Bleiwei der T.-Nr. 602d) und Zinkweiß der T.-Nr. 597 g) und Glyzerin der L.-Nr. 604 a) und b) bis 200 kg; abgekürztes Durchfutt verfahren nach Hilgersdorf und Streckenzug nach Bodenbach-Tetschen (Schandau und Herrnskretschen). Zu 55: Verzollung wie zu 52, dann von H. II. Klasse vorbehaltenen Waren der T.-Nr. 596 in 604 (ausgenommen Chlorkalium und Chlə: magnesium) bis 500 kg. Expositur Hilgersdorf: Abgekürztes Durchfuhrverfahren mit Niedereinsiedel. Zu 56: Verzollung von 40 Stück Spanferkel der T.-Nr. 70 a) in einem Transporte, von Buntpapier T.-Nr. 290 in einem Transporte bis 1000ky Zu 57: Verzollung von Spanferkel der T.-Nr. 73 a) bis 40 Stück. Zu 58. Verzollung von Tabat und Tabatfabrikaten für Reisende ohne höhere Bewilligung bis 75 kg; Streckenzug im Eisenbahnverter nach Zittan,, Seidenberg, Liebau, Halbstadt, Mittelsteine, Mittelwalde, Preußisch-Heinersdorf, Ziegenhals, Jägerndorf, Dziediz Oderberg, Oświęcim und Szczakowa; Streckenzug nach Hermsdorf und Reichenberg. Zu 60: Wie zu 52; dann Verzollung von Treibriemen und Schüßenvögeln der T.-Nr. 344 bis 100 kg; Streckenzugsverfahren nach Warns dorf (auch Expositur), Zittau, Warnsdorf II Vz., Schanzendorf, Petersdorf (bei Deutsch-Gabel), Kunnersdorf, vor Grottau, Herms dorf und Niederlichtenwalde. Zu 61: Durchführverfahren nach Warnsdorf VII. Bezirk; Streckenzugsverfahren nach Oberhennersdorf. Zu 62: Verzouung von Tabak und Tabakfabrikaten für Reisende ohne höhere Bewilligung bis 75 kg; Stredenzug nach Hermsdori Expositur in der Haltestelle Altwarnsdorf: Beschränkt auf die Abfertigung des Personenverkehrs; Streckenzugsverfahren nað |