14 Eisenbahnen, die gesamten Betriebe derselben, einschließlich der Hilfsbetriebe Anmerkung. Bei Festsetzung der Gefahrenklassen für die Betriebe der Gruppe IIa ist jene Mehrbelastung, welche bei den mit Anwendung einer elementaren Kraft betriebenen Eisenbahnen aus den Bestimmungen des lezten Absages des Artikels VII des Gesezes vom 20. Juli 1894, R. G. Bl. Nr. 168, erwächst, in Rechnung gezogen. X VIII VII VI X X 24 Schweres Fuhrwerk (mit Baumaterialien, Kohlen, Holz, Möbeln, bepackten Kisten, Vieh u. dgl.) XII 26 Lastenbeförderung ohne Verwendung von Zugtieren (Packträger, Dienstmännerinstitute u. dgl.) bei der Anstalt in Wien. 27 Speditionsunternehmungen (auch Güterverladung) Merkmal für geringere Gefahr: Größerer Umfang der Lagerarbeiten. c) Transportunternehmungen zu Wasser. Dampfschiffahrtsunternehmungen: 30 Fliegende Brücken, Flußüberfuhren, Rollfährbetriebe, Schiffziehereien, Trajektanstalten . 31 Flößereien, auch in Verbindung mit Holzlagern Merkmal für geringere Gefahr: Geringe Tiefe des Gewässers bei schwachem Gefälle. VIII IX VI VI X VII 32 Holztriftunternehmungen 33 Ruder- und Segelbootvermietungsanstalten IV 34 Strom-, Fluß-, Kanal- und Binnenseeschiffahrt (ohne Motorenbetrieb) für Personen- und Lastentransport VIII XII 35 Unternehmungen für das Beladen und Entladen von Schiffen d) Warenlagerunternehmungen und Warenlager (einschließlich Fuhrwerk). 36 Lagerhausunternehmungen und Warenlagerunternehmungen bei Verwendung von durch Motoren bewegten mechanischen Vorrichtungen 37 Sonstige Warenlagerunternehmungen VII VI 37a Niederlagen von Textil-, Konfektions-, Kolonial- u. dgl. Waren, mit Detailhandel verbunden e) Betrieb von Kraftfahrzeugen. Transportunternehmungen unter Verwendung von Kraftfahrzeugen nach der für die Nach § 11 des Gesekes vom 9. Auguft 1908, R. G. BI. Nr. 162, in die Kraftfahrzeuge zur Beförderung von Personen: bei einer Motorenstärke: 39a 39b 39c 39d bis einschließlich 8 HP bis einschließlich 40 HP von mehr als 40 HP dieselben bei Zutreffen der Vorausseßungen des § 5, Abs. 1 des Gesezes vom IX X XI VIII. XII VIII Gruppe III. Hüttenwerke und deren Nebenbetriebe; Bergwerke auf nicht vorbehaltene Mineralien. 53a Gemeinsame Regiearbeiten (Plazz-, Magazinsarbeiten, Fuhrwerk, Werkbahnen, Reparaturwerkstätten u. dgl.) in größeren nach Vorschrift des § 3 eingereihten Hüttenwerksunternehmungen Gruppe IV. Steine und Erden. a) Steinbrüche. 54 Zementmergelbrüche 54a Talksteingewinnung 55 Steinbrüche mit Verarbeitung des gewonnenen Materiales auf Pflastersteine und Steinmetzwaren bei nur geringfügiger Verwendung des Abfalles zu Bruchsteinen und Handschlägelschotter. Gefahrenklasse X VI X VII VIII VII VIII IV VIII X IX X 56 Schiefersteinbrüche. Merkmal für erhöhte Gefahr: Verarbeitung des Materiales im Sturzbereiche des Bruches. XII ΧΙ XII Merkmale für geringere Gefahr: Günstige Abbauverhältnisse, insoferne die Verschüttungsgefahr auf das geringste Maß beschränkt ist, Verwendung von Sicherheitssprengstoffen (Ministerialberordnung vom 19. Mai 1899, R. G. Bl. Nr. 96); für Brüche unter Tag: Vollkommen ent sprechende fachmännische Leitung bei Vorhandensein aller erforderlichen Schüßvorrichtungen und Ausschluß der Verwendung von Sprengstoffen. Merkmale für erhöhte Gefahr: Lockeres Gestein, welches zu Rutschungen geneigt ist: ungünstige Abbauverhältnisse (überhängende Felswände); Verwendung von Sprengstoffen, insoferne eine vollkommen entsprechende fachmännische Betriebsführung nicht vorhanden ist. b) Gräbereien (Gruben). 62 Sand-, Kies- und Schottergruben VIII XII XII XII XII Sonstige Gräbereien: 63 Tagbau IX Merkmale für geringere Gefahr bei den Titeln 62 und 63: Abgrabung des Materiales unter dem natürlichen Böschungswinkel; Vorwiegen von Sieb- und Sortierungsarbeiten. Merkmale für erhöhte Gefahr bei den Titeln 62 und 63: Ungünstige Abbauverhältnisse; zu Rutschungen geneigte oder unterhöhlte Grubenwände. 94 95 Bei allen vorstehenden Titeln der Gruppen IVe und d ist die Gewinnung des Rohmateriales nicht mitverstanden. Ziegeleien (Brennerei, einschließlich Lehmgewinnung): Maschinenziegeleien bei den Anstalten in Prag und Brünn Maschinenziegeleien, in welchen außer Maschinenziegeln auch Handschlagziegel mindestens in gleicher Menge erzeugt werden, sind als gemischte Betriebe zu behandeln. Als Maßzahlen für die im § 7 bezeichnete Rechnung sind hiebei die Produktionsmengen an Maschinen- beziehungsweise Handschlagziegeln zu verwenden. Handschlagziegeleien . bei den Anstalten in Wien und Lemberg Merkmale für geringere, beziehungsweise erhöhte Gefahr bei den Titeln 94 und 95: Wie bei den Titeln 62 und 63. Merkmal für erhöhte Gefahr: Motorisch-maschinelle Materialförderung oder -Vorbereitung. Gefahrenklasse 95a Schlackenziegelerzeugung, bei direkter Verwendung von granulierter Hochofenschlacke; Erzeugung von Kalksandziegeln 95b Wärmeschußmasse- und Korksteinpräparateerzeugung, einschließlich der Montierungsarbeiten V V e) Glas. 96 Glasfabriken (ausschließlich Tafel- und Rohspiegelglasfabriken) Merkmal für geringere Gefahr: Erzeugung von Breßglas, Verwendung von automatischen und halbautomatischen Blasmaschinen sowie von Preßblasmaschinen. 97 Glasraffinerie, u. zw.: Glasmalerei, -Äßerei und -Bedruckerei 98 Glasperlen und Glasknöpfe, Erzeugung und Verarbeitung . Glasschleifereien: 100a Merkmal für geringere Gefahr: Die Verwendung von automatischen und halbautomatischen Schleifmaschinen. Sonstige Glasschleifereien . b) Eisen und Stahl. Merkmale für geringere, beziehungsweise erhöhte Gefahr bei den Titeln 113 und 114: Geringere oder größere Intensität der Verwendung von Pressen, Stanzen, Prägemaschinen. 115 Eisendrehereien IV |