Datum des Gesches, Patentes
ober
der Berordnung
Chronologisches Verzeichnis
der im Jahrgange 1909 des Reichsgesetzblattes enthaltenen Gesetze und Verordnungen.
Übereinkommen, betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen, abge- schlossen am 17. Juli 1905 zwischen Österreich-Ungarn, dem Deutschen Reiche, Belgien, Dänemark, Spanien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Norwegen, den Niederlanden, Portugal, Rumänien, Rußland, Schweden und der Schweiz
Kundmachung des Ministeriums für Landesverteidigung und des Finanzministe- riums, womit die Einreihung der Gemeinde Gries in die sechste Klasse des Militärzinstarifes verlautbart wird. . .
Staatsvertrag zwischen Österreich-Ungarn und Baden zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen, welche sich aus der Anwendung der für Österreich, bezw. für Baden geltenden Steuergeseße ergeben könnten.
Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die analoge Anwendung ein- zelner Bestimmungen der Kundmachung vom 6. März 1869, R. G. Bl. Nr. 29, sowie der Bestimmungen der Kundmachung vom 4. September 1872, R. G. Bl. Nr. 136, auf Obligationen des Staatslottoanlehens vom Jahre 1860, Eisenbahn-Staatsschuldverschreibungen und vom Staate zur Selbst- zahlung übernommenen Eisenbahnprioritätsobligationen
Verordnung des Ministeriums für Kultus und Unterricht und des Finanzmini- steriums, mit welcher in teilweiser Abänderung der Ministerialverordnung vom 10. Juni 1907, R. G. Bl. Nr. 145, die Aktivitätszulagen des systemi- sierten Lehrpersonales an der griechisch-orientalischen theologischen Lehranstalt in Zara neu festgestellt werden
Verordnung des Gesamtministeriums, womit die Handels- und Verkehrsbeziehun- gen mit Serbien bis 31. März 1909 provisorisch geregelt werden . .
Kaiserliches Patent, betreffend die Einberufung der Landtage von Niederösterreich, Krain, Tirol und Görz und Gradisca . . .
Verordnung des Ackerbauministeriums, des Finanzministeriums und des Handelsministeriums im Einvernehmen mit dem Obersten Rechnungshofe, betreffend den Vollzug von Auszahlungen durch die k. k. Postsparkasse für Rechnung des Ackerbauministeriums und der Forst- und Domänenverwaltung in Niederösterreich
Gesez, womit der Abschnitt I, finanzielle Bestimmungen, des Gesezes vom 30. Juni 1884, R. G. Bl. Nr. 116, betreffend die Förderung der Landes- kultur auf dem Gebiete des Wasserbaues, abgeändert wird
Kundmachung des Eisenbahnministeriums, betreffend die Erteilung der Konzes= sion für eine normalspurige Lokalbahn von Werenczanka nach Okna und die Abänderung der Konzessionsbestimmungen für die bestehenden Linien der Neuen Bukowinaer Lokalbahn-Gesellschaft
Verordnung des Justizministeriums über das Prüfungsprotokoll bei Kanzlei-, Kanzleiersaß- und Grundbuchsführerprüfungen
Verordnung des Ministeriums für Kultus und Unterricht und des Finanzministe- riums, womit der für die Führung des Dekanatsamtes bei den Dekanaten der griechisch-katholischen Erzdiözese Lemberg fassionsmäßig gutzulassende Aus- lagenbetrag neu geregelt wird
Verordnung der Ministerien der Finanzen, des Ackerbaues, des Innern und des Handels, betreffend Ausdehnung des mit Ministerialverordnung vom 20. April 1898, R. G. Bl. Nr. 54, erlassenen Verbotes der Einfuhr lebender Pflanzen und von mit der San José-Schildlaus behaftetem frischen Obste aus Amerika auf derlei Provenienzen aus Australien .
Gefeß, betreffend die Veräußerung von Objekten des unbeweglichen Staatseigen
Verordnung des Handelsministeriums, betreffend die Behandlung der anspruchs- berechtigten Unteroffiziere hinsichtlich der Bewerbung um Postassistenten-, beziehungsweise Postoffiziantenstellen.
Verordnung des Handelsministeriums, betreffend die Regelung der Dienst- und Bezugsverhältnisse der Mechaniker der Post- und Telegraphenanstalt..
Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Zuweisung der Ortsgemeinde Kutscherau zu dem Sprengel des Bezirksgerichtes Wischau .
Kundmachung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten im Einvernehmen mit dem Finanzministerium, betreffend die Errichtung einer k. k. Dienststelle für gewerbliche Kreditangelegenheiten
Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die Umwechslung von Über- bringerobligationen höherer Betragskategorien der Einheitlichen Rente in gleichartige Obligationen zu 100 K (50 fl.) .
Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Zuweisung der Ortsgemeinde Pisweg zu dem Sprengel des Bezirksgerichtes Gurk in Kärnten .. Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Änderung der Zahl der Mitglieder der Erwerbsteuerkommissionen IV. Klasse der Veranlagungsbezirke „Stadt Görz“ und „politischer Bezirk Görz (Land)“
Verordnung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten im Einvernehmen mit dem Eisenbahnministerium, betreffend die Änderung des Probedruckes für Lofo- motivkessel
Verordnung des Handelsministeriums, womit die Bestimmungen des inter- nationalen Funkentelegraphenübereinkommens, d. d. Berlin, 3. November 1906 kundgemacht werden
Verordnung des Justizministeriums, womit eine vom Regierungsrate des Kantons St. Gallen hinsichtlich der Exekution auf Grund österreichischer Urteile abgegebene Erklärung und das Maß der hiedurch verbürgten Gegen- seitigkeit bekannt gemacht wird
Verordnung des Ministeriums des Innern, betreffend die Ergänzung des ersten Statutes der Allgemeinen Pensionsanstalt für Angestellte"
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Kundmachung des Ackerbauministeriums, betreffend das unter Nr. 25 im X. Stücke des Reichsgeseßblattes vom Jahre 1906 publizierte Viehs‹ uchen- übereinkommen vom 25. Jänner 1905 zwischen Österreich-Ungarn und dem Deutschen Reiche . .
Verordnung des Handelsministeriums, betreffend Abänderung der mit der Ver- ordnung des Handelsministeriums_vom_14. März 1884, R. G. Bl. Nr. 33, erlassenen Polizeiordnung für die Seehäfen
Kundmachung des Handelsministeriums, des Ackerbauministeriums und des Mi- nisteriums für öffentliche Arbeiten, betreffend die Erlassung neuer Statuten für den Industrierat und den Landwirtschaftsrat
Kaiserliches Patent, betreffend die Einberufung des Reichsrates
Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die Schlußeinheiten der an den inländischen Börjen (Wien, Prag und Triest) notierten Effekten als Grundlage für die Bemessung der Effektenumfassteuer.
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