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Verordnung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten, betreffend die Hinterlegung

von Marken, Mustern und Modellen auf Grund des internationalen Ber-

trages zum Schuße des gewerblichen Eigentums ddo. Paris, 20. März 1883

und der Brüsseler Zusaßakte vom 14. Dezember 1900, enthaltend Abänderun-

gen dieses Vertrages (R. G. Bl. Nr. 266 aus dem Jahre 1908).

Gesez, betreffend die Herstellung von Zündhölzchen und anderen Zündwaren. .

Verordnung des Justizministers im Einvernehmen mit den Ministern des In-

nern, des Handels und der Finanzen, betreffend die Errichtung eines Gewerbe-

gerichtes in Laibach ...

Verordnung der Ministerien der Finanzen, des Handels und des Ackerbaues,

betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Erläuterungen zum

Zolltarife vom 13. Februar 1906

Kaiserliches Patent, betreffend die Einberufung der Landtage von Istrien und Triest

Verordnung des Ministeriums des Innern, betreffend die Bestellung eines

Stellvertreters bei vorübergehender Verhinderung des Inhabers oder Leiters

einer öffentlichen Apotheke

Verordnung des Finanzministeriums, mit welcher in Vollzichung des Artikels X,

3. 3, des Gesetzes vom 25. Oktober 1896, R. G. Bl. Nr. 220, für das Jahr

1909 die Höhe des Nachlasses an der Grund- und Gebäudesteuer, ferner

die Erwerbsteuerhauptsumme und der Steuerfuß für die im § 100, Absaß 1

und 5, des zitierten Gesetzes bezeichneten, der öffentlichen Rechnungslegung

unterworfenen Unternehmungen festgesezt wird.

Kundmachung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Minister für

öffentliche Arbeiten, betreffend die Zeugnisse der Frauengewerbeschule für

Weißnähen und Kleidermachen der „Vereinigung der arbeitenden Frauen“ in

Wien und der Frauengewerbeschule für Kleidermachen des Vereines „Lud-

mila" in Budweis

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Verordnung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten, betreffend Manipulations-

gebühren bei der eichamtlichen Behandlung von Meß- und Wägemitteln

Gesez, betreffend die Abwehr und Tilgung von Tierseuchen .

Gejeß, womit einige Bestimmungen des Gesetzes vom 29. Februar 1880, R. G.

Bl. Nr. 37, betreffend die Abwehr und Tilgung der Rinderpest, abgeändert

werden und Artikel II des Gesezes vom 24. Mai 1882, R. G. Bl. Nr. 51,

der die strafrechtlichen Bestimmungen des Rinderpestgeseßes abänderte, auf-

gehoben wird

Gesez, womit einige Bestimmungen des Gesezes vom 17. August 1892, R. G. BI.

Nr. 142, betreffend die Abwehr und Tilgung der Lungenseuche der Rinder,

abgeändert werden

Gefeß, womit einige Bestimmungen des Gesezes vom 19. Juli 1879, K. G. Bl.

Nr. 108, betreffend die Verpflichtung zur Desinfektion bei Viehtransporten

auf Eisenbahnen und Schiffen, abgeändert werden

Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Vollziehung von Freiheits-

strafen in Einzelhaft und die Bestellung einer Strafvollzugskommission für

das kreisgerichtliche Gefangenhaus in Leitmeriz.

Kundmachung des Eisenbahn.ministeriums, betreffend die Erstreckung der konzes-

sionsmäßigen Frist für die Bauvollendung und die Inbetriebseßung der mit

elektrischer Kraft zu betreibenden schmalspurigen Kleinbahnlinie vom Haupt-

poftamte bis zum Bahnhofe der privilegierten österreichisch-ungarischen

Staats-Eisenbahn-Gesellschaft in Aussig...

Verordnung des Ministers für Landesverteidigung im Einvernehmen mit dem

Reichskriegsminister, betreffend die Berechtigung von Absolventen und

Schülern der neuen Mittelschultypen zum einjährigen Präsenzdienste . .

Fünfter Nachtrag zur Vollzugsvorschrift zum I. Hauptstücke des Gesezes vom

25. Oktober 1896, R. G. Bl. Nr. 220, betreffend die direkten Personalsteuern

Kundmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Errichtung zweier

neuer Bezirkshauptmannschaften in Mähren mit dem Amtssige in Bärn und

in Wjetin.

Kundmachung des Eisenbahnministeriums, betreffend die Konzessionierung

mehrerer mit elektrischer Kraft zu betreibender schmalspuriger Kleinbahnlinien

im Stadtgebiete von Budweis.

Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Abänderung des Zollämter-

verzeichnisses

Kundmachung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten, betreffend den Beitritt

der Vereinigten Staaten von Mexiko zu dem Madrider Abkommen, betreffend

die internationale Markenregistrierung

Konzessionsurkunde für die Lokalbahn von Schönbrunn Witkowiß nach Teschen

mit Abzweigung nach Freistadt

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Kundmachung der Ministerien der Finanzen und des Handels, betreffend die Er-
weiterung der Verzollungsbefugnisse des t. t. Nebenzollamtes Riva

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Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Ermächtigung des königlich

ungarischen Hauptzollamtes II. Klasse in Ujvidék zur Zollborgung.

Kaiserliches Patent, betreffend die Einberufung des Landtages der Bukowina. .

Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die zollamtliche Behandlung

der im Reisendenverkehre über die Grenze ein-, beziehungsweise austretenden

Fahrräder und Automobile ..

Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Minister für öffent-

liche Arbeiten, betreffend die Bezeichnung mehrerer gewerblicher Lehranstalten

Galiziens, deren Zeugnisse über den mit Erfolg zurückgelegten Besuch einer

solchen Anstalt den Nachweis über die ordnungsmäßige Beendigung des Lehr-

verhältnisses, beziehungsweise den Nachweis über die vorgeschriebene Verwen-

dungsdauer als Gehilfe in einem handwerksmäßigen Gewerbe ganz oder zum

Teile ersehen..

Verordnung des Handelsministeriums, betreffend die Festsetzung ermäßigter

Versendungsgebühren für Postsendungen, die in Blindendruck hergestellt sind

Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Ermächtigung der königlich

ungarischen Hauptzollämter Vöröstorony, Zimony und Temesvár zur Zoll-

kreditierung

Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Ermächtigung der Zollstellen

in Lissa, Budua, Spizza und Teodo zur Ausfuhrbeamtshandlung von Bier.

Kundmachung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten, betreffend den Beitritt

Serbiens zur Brüsseler Zusayakte vom 14. Dezember 1900 zum Internatio-

nalen Vertrage zum Schuße des gewerblichen Eigentums.

Verordnung der Ministerien des Ackerbaues, des Innern, der Finanzen, der

Justiz, des Handels, der Eisenbahnen und des Unterrichtes, mit welcher

Durchführungsbestimmungen zu dem Geseße vom 6. August 1909, R. G. Bl.

Nr. 177, betreffend die Abwehr und Tilgung von Tierseuchen, erlassen werden

Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Ermächtigung der königlich

ungarischen Hauptzollämter in Pancsova und Nagyszeben zur Zollkreditierung

Verordnung der Ministerien der Finanzen, des Handels und des Ackerbaues, be-

treffend die Abanderung einiger Bestimmungen der Erläuterungen zum Zoll-

tarife vom 13. Februar 1906, sowie des mit der Verordnung vom 24. April

1908, R. G. Bl. Nr. 84, hinausgegebenen Verzeichnisses über den durchschnitt-

lichen Handelswert der wichtigsten, der Wertverzollung nach Nr. 622 unter-

liegenden chemischen Hilfsstoffe und Produkte . .

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Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Handels, betreffend Ergän-
zung des § 14 der Verordnung über die zollamtliche Behandlung des Stickerei-
veredlungsverkehres . .

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Verordnung der Ministerien des Innern, der Finanzen und des Handels, mit
welcher die Einfuhr und der Vertrieb sowie das Feilhalten von mechanischen
Apparaten zur Verhütung des Bettnässens verboten wird

Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung einer Zoll-
expositur in Filippsdorf

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Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Handels, betreffend die Errich-
tung einer Zollexpositur in Braić.

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